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Kapazität der Grundschule Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: STMagistrat
105 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Kapazität der Grundschule Nieder-Erlenbach, die für 300 Schüler*innen ausgelegt ist. Aktuell werden in den Jahrgängen 1-3 drei Klassen und im 4. Jahrgang zwei Klassen gebildet, was ausreichend Platz für die kommenden Jahre bietet.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Schule am Erlenbach ist eine dreizügige Grundschule in der Bildungsregion Nord, d.h. sie wurde für insgesamt 300 Schüler*innen in vier Jahrgängen konzipiert. Bislang bildete die Schule weniger Klassen als vorgesehen. Im Schuljahr 2021/22 bildete sie lediglich zwei Klassen pro Jahrgang. Zurzeit bildet die Grundschule in den Jahrgängen 1-3 jeweils drei Klassen und im 4. Jahrgang zwei Klassen mit insgesamt 195 Schüler:innen und 7 Kindern im Vorlaufkurs.

Im kommenden Schuljahr könnte die Schule wieder durchgängig dreizügig in allen Jahrgängen sein. Die Anzahl der gemeldeten schulpflichtigen Kinder für die kommenden Jahre sieht keine Bildung von Mehrklassen voraus. Aktuelle Begehungen der Flächen durch das Stadtschulamt haben darüber hinaus ergeben, dass durch die Optimierung der Raumnutzung bei Bedarf Kapazitäten zu gewinnen wären.

Vor diesem Hintergrund bietet die Schule am Erlenbach auch in den kommenden Jahren in allen Jahrgängen Platz und es bestehen Kapazitäten, um potenzielle Bedarfsanstiege zu versorgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2023OFOF 109/13Kapazität Grundschule Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. November 2024OMOM 6033Kapazität der Grundschule Nieder-ErlenbachDirektanregung
  3. 7. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 105 Wochen
    STST 225Kapazität der Grundschule Nieder-Erlenbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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