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- RE: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße gewährleistenOFOB 1004.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 931/9 Betreff: RE: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße gewährleisten Vorgang: OM 5848/24 OBR 9; ST 160/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: seine dem OBR9 in ST 160/25 dargelegte Position zu überdenken und eine Lösung im Sinne der Verkehrssicherheit für die Kirschwaldstraße zu erarbeiten und umzusetzen. Eine nachhaltige bauliche Lösung ist im Sinne der Verkehrssicherheit unerlässlich. Begründung: Die Aussage des Magistrats, die städtische Verkehrspolizei kontrolliere die Situation "im Rahmen der Streife", ist weder zielführend noch zeugt sie vor Vertrauen oder Respekt gegenüber der Arbeit und Ortskenntnis des Ortsbeirats. Die Situation ist dem Ortsbeirat bestens bekannt und führt vor allem im Sommer zu großen Beeinträchtigungen. Die Argumentation, dass Elemente, die das Falschparken verhindern könnten, die Situation verschlechtern würden, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr führt das aktuelle halb auf der Grünfläche und halb auf der Straße erfolgende illegale Parken zu einer größeren Verengung der Fahrbahn. Auf die völlig durchfurchten und zerstörten Grünflächen wird nicht ausgewichen. Durch bauliche Maßnahmen würde hingegen eine klare, verlässliche Situation geschaffen, auf der die Wege in ihrer vollen Breite frei bleiben könnten, so dass sich Fuß-, Rad- und PKW-Verkehr begegnen und gut ausweichen können. Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde der vom Ortsbeirat konkret gemeinte Teilbereich der Kirschwaldstraße in diesem Bild (Quelle: Geoportal, inklusive zahlreicher falsch parkender PKW) rot eingezeichnet: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5848 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 160 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6565 2025 Die Vorlage OF 931/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9OFOB 1004.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 945/9 Betreff: Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9 Vorgang: V 453/17 OBR 9; ST 1563/17; OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; EA 167/22; OM 6031/24 OBR 16; ST 2149/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für neue Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9 lautet. Es wird insbesondere um Auskunft zu den bereits 2022 und 2017 vorgeschlagenen Standorten vor der Dornbuschkirche und im Ginnheimer Hohl gebeten. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für die Umsetzung der Trinkbrunnen Fördermittel aus der hessischen Klimarichtlinie beantragt werden können, die bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten abdeckt. Als Klima-Kommune hätte Frankfurt sogar Anspruch auf eine 100%-Förderung. Können mit den von den Stadtverordneten zur Verfügung gestellten Mitteln noch mehr Trinkbrunnen in den Stadtteilen errichtet werden. Begründung: Bisher gibt es im Ortsbezirk 9 nur einen Trinkbrunnen im Volkspark Niddatal. Die Stadtverordnetenversammlung hatte der EA 167/22 des OBR9 wie auch anderen Anträgen für Trinkbrunnen aus anderen Ortsbezirken mit der Maßgabe zugestimmt, "dass insgesamt 208.000 € für Trinkbrunnen in den Ortsbezirken zur Verfügung gestellt werden, in denen weder bereits welche vorhanden noch aktuell deren Errichtung geplant sind. Die Brunnen sind möglichst gleichmäßig zu verteilen." Die Auskunft in der Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2149 an den OBR16 schildert das aktuelle Vorgehen des Magistrats bei der Planung neuer Trinkbrunnen: Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Institutionen entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes/der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z.B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkwasserbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit (mögliche Wasserleitungen, geeigneter Standort, Beschaffenheit des Untergrundes etc.). Zur Abstimmung und zum Austausch mit zu beteiligenden Ämtern und Institutionen wurde eine "AG Trinkbrunnen" gebildet. Aus dieser Antwort wird jedoch nicht deutlich, inwiefern die Vorschläge aus den Jahren 2017 und 2022 mittlerweile ämterübergreifend geprüft wurden oder auf welcher Stelle in der Prioritätenliste sie sich bei erfolgtem positivem Prüfergebnis nun befinden. Es wäre begrüßenswert, wenn zu diesen wie auch anderen Klimaanpassungsmaßnahmen wie etwa der Umgestaltung von Plätzen, mehr Transparenz hergestellt würde, damit die Ortsbeiräte und die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen nicht alle einzeln erfragen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 453 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1563 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Etatanregung vom 24.03.2022, EA 167 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6572 2025 Die Vorlage OF 945/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzenOFOB 904.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 946/9 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen Vorgang: F 1313/23 Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalz-Anwendung im Ortsbezirk 9 möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, 1. nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden ein den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen, 2. dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen, 3. ein Pilotprojekt für vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u.A. - der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird - die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden - die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden Begründung: Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in F 1313/23 selbst einräumt, ist es "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW Wiesbaden zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits: - Ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern schafft Rechtssicherheit - Auch städtische Liegenschaften und Aufgaben können erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden - Eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") hilft bei der Umsetzung eines Verbots - Vor einem solchen Hintergrund können Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee, sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.01.2023, F 1313 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung OA 533 2025 Die Vorlage OF 946/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9OFOB 904.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 947/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass alle Kinder und Jugendlichen des Ortsbezirks im Laufe ihrer Jugend die Möglichkeit erhalten sollten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds in angemessenen Verfahren einbringen zu können, um so Erfahrungen von Beteiligung und Selbstwirksamkeit zu sammeln. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten zu berichten, welche geeigneten Verfahren zur Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß §4c HGO bei Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 in der laufenden Wahlperiode entwickelt und angewendet wurden bzw. werden. Dies betrifft nicht nur klassische Kinder- und Jugendprojekte wie Spielplätze, sondern ausdrücklich auch Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und Bauleitplanung. Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte umfassen: 1. Welche abgeschlossenen und laufenden Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 wurden bzw. werden als "die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührend" eingestuft? 2. Welche Verfahren wurden bzw. werden zur Beteiligung gemäß HGO §4c bei diesen Vorhaben entwickelt und angewendet? 3. Welche Schulen und Jugendeinrichtungen wurden bzw. werden dabei einbezogen? 4. Wie wurden bzw. werden die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet? Begründung: "Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!", erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.1.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds ist durch die Hessische Gemeindeordnung (§4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungs-Erfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6573 2025 Die Vorlage OF 947/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwB03.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 28 Betreff: M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB 2. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4599 - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 71/24, M 83/16 - Der Magistrat ist mit Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 beauftragt, über den Stand der Ergebnisse der Untersuchungen in den Bereichen Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur regelmäßig zu berichten (Ziff. I.A., Pkt. (3) 1. Absatz) Gegenüber dem Bericht des Magistrats vom 19.02.2024 (B 00071) gibt es keinen neuen Sachstand. Der Bebauungsplan Nr. 880 wird derzeit nicht bearbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Antrag vom 01.02.2017, NR 235 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 71 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5835, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 Aktenzeichen: 61-00
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der InnenstadtB03.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 29 Betreff: "Blühendes Band" zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5218 - NR 873/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 269/24 - Zwischenbericht: Die im der NR 873 benannten beiden Achsen wurden durch das Fachamt begangen und es wurden erste Einschätzungen vorgenommen, an welchen Stellen Kübel oder eventuell auch Bäume platzierbar erscheinen: a) Eiserner Steg-Dom Römer-Neue Kräme-Liebfrauenstraße-Zeil: Bereich Fahrtor/Saalgasse/Historisches Museum: 3 Standorte Der gesamte Römer ist aufgrund seiner historischen Prägung und aufgrund des stark variierenden Platzgefälles aus der Sicht des Fachamtes nicht geeignet. Bereich Neue Kräme: aufgrund seiner räumlichen Begrenztheit, den bereits vorhandenen, höhergelegten Baumscheiben und den temporären Nutzungen für neue Standorte nicht geeignet. Bereich Sandgasse: etwa 9 Standorte b) Alte Brücke-Fahrgasse-Konstablerwache: Fischerplätzchen: 1 Standort Bereich Fahrgasse: ca. 20 Standorte Konstablerwache (Westseite): ca. 4 Standorte Zusätzlich wurden noch folgende Flächen begangen: Kaiserplatz/Kirchnerstraße: etwa 15 Standorte Zwischen Hauptwache und Roßmarkt: etwa 3 Standorte Katharinenkirche: 2 Standorte Ecke Kleiner Hirschgraben/Kornmarkt: 1 Standort Braubachstraße - Südseite: 8-10 Standorte Die Braubachstraße hat aus der Sicht des Fachamtes Priorität, da dort im kommenden ersten Quartal die bauliche Anpassung der neuen Altstadt erfolgt. Alle möglichen Standorte müssen im Hinblick auf die Zugänglichkeit von Schächten, Leitungen und Rettungswegen und auf weitere parallele Nutzungen (Gastronomie, temporäre Nutzungen) überprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.02.2024, NR 873 Bericht des Magistrats vom 05.07.2024, B 269 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 29 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 29 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5836, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Vertragsmanagement bei Dauerschuldverhältnissen verbessern - Vertragsdatenbank aufbauenB03.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 30 Betreff: Vertragsmanagement bei Dauerschuldverhältnissen verbessern - Vertragsdatenbank aufbauen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5351 - E 118/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 329/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.11.2025 Zwischenbericht: Für die Durchführung des Projektes, für die Anschaffung und Unterhaltung der beschriebenen Datenbank sowie für die laufende Benutzer- und Datenbankpflege stehen weder dauerhaft ausreichende finanzielle noch personelle Ressourcen zur Verfügung. Mit dem Haushaltsplan 2024/2025 wurde kein Stellenplan aufgestellt, sondern vielmehr die Personalreserve pauschal aufgestockt. Bei der Zuweisung dieser Stellen zu einzelnen Ämtern, Projekten und Maßnahmen wurde das Vertragsmanagement nicht berücksichtigt. Zwischenzeitlich hat sich eine Änderung der Sachlage ergeben. Mit Beschluss § 5181 vom 19.09.2024 (M 86/2024) wurde für Maßnahmen der digitalen Transformation festgelegt: "Die Projektverantwortung für ein Vorhaben liegt bei der Stelle mit den komplexesten Anforderungen und dem größten Fach- und Prozesswissen. Querschnittsämter sind bei dieser Betrachtung mit einzubeziehen." (M 86/2024 Anlage, Seite 4, Ziffer 5.2) Zum Umgang mit der durch § 5181/2024 (M 86/2024) veränderten Sachlage hat der Magistrat seine Beratungen zum weiteren Vorgehen noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 118 Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 329 Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 64 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 17.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 30 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG; Linke (= Enthaltung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 30 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG; Linke (= Enthaltung) 34. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 30 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 30 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 35. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 19.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 30 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG; Linke und AfD (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 30 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG; Linke und AfD (= Enthaltung) 36. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 16.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 30 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 30 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 01.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 30 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 30 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 40. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 12.01.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 30 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6473, 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 01.09.2025 § 7101, 40. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 12.01.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische HilfeleistungB03.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 31 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3936 - B 357/23 - Die Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung (BEP) bis 2033 auf der Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes erfolgt derzeit durch die Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, Viersen. Die Fertigstellung des Entwurfs wird im ersten Quartal 2025 erwartet. Eine erste auszugsweise Vorstellung erfolgte im Rahmen des Ständigen Sicherheitsbeirates in seiner Sitzung am 09.12.2024. Es ist vorgesehen, den Entwurf der Bedarfs- und Entwicklungsplanung noch im ersten Quartal 2025 mit den zu beteiligenden Zentralämtern abzustimmen und hieran anschließend als Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung in den parlamentarischen Geschäftsgang einzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 214 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 357 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 247 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 31 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) ÖkolinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5865, 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 31.03.2025 Aktenzeichen: 63-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Zwischennutzung für die Dondorf-DruckereiB03.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 32 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5263 - NR 878/24 CDU, B 244/24 - Die im Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 244, skizzierte Zwischennutzung des Gebäudes der historischen Dondorf-Druckerei hat inzwischen weitere Konturen angenommen. Derzeit wird das Gebäude in Abstimmung mit dem Land Hessen schadstoffsaniert und baulich ertüchtigt, um ab dem Frühjahr 2025 als Interimsquartier der Schirn Kunsthalle Frankfurt nutzbar zu sein. Da die Schirn nicht das gesamte Gebäude für den Ausstellungsbetrieb und die Unterbringung der Verwaltung benötigen wird, haben die Dezernate Kultur und Wissenschaft sowie Planen und Wohnen gemeinsam mit der Schirn einen Dialog mit den seit langem für das Bauwerk engagierten Initiativen, Künstlerinnen und Künstlern sowie weiteren lokalen Gruppen, die an einer Zwischennutzung interessiert sind, aufgenommen. Die im Rahmen dieses Prozesses gesammelten Nutzungskonzepte der verschiedenen Akteurinnen und Akteure für die verbleibenden Flächen werden derzeit auf eine sinnvolle, möglichst synergetische räumliche Verknüpfung sowie die Vereinbarkeit mit dem Ausstellungsbetrieb der Schirn geprüft. Sobald auch für diesen Teil der Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei ein entsprechendes Konzept vorliegt, wird der Magistrat erneut berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.02.2024, NR 878 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 244 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und BFF 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 5837, 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 27.03.2025 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet im Maintal?B03.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 33 Betreff: Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet im Maintal? Vorgang: A 309/24 CDU 1.) Am 29.06.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans B 921 südlich Wilhelmsbader Weg durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4(1) BauGB erfolgte vom 18.04.-18.05.2018. Die durchgeführte frühzeitige Trägerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens "südlich Wilhelmsbader Weg" hatte zum Ergebnis, dass die Ziele des Bebauungsplans B 921 von den Zielen der Raumordnung bezüglich Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorranggebiet Regionaler Grünzug abweichen. Der Magistrat strebt kein Zielabweichungsverfahren an. Die Fläche soll im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP) in den Plan aufgenommen werden. Sie ist auch im vorliegenden verwaltungsinternen Vorentwurf des neuen RPS/RegFNP (Stand: 11/2023) enthalten. Daher sind die Aussichten, dass die Fläche später auch im rechtskräftigen Plan enthalten sein wird, nach derzeitigem Kenntnisstand gut. Erst nach Beschluss über den neuen Regionalplan Südhessen/ Reg-FNP macht es Sinn das Bebauungsplanverfahren fortzuführen. 2.) Im Falle eines Zielabweichungsverfahrens müsste vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Abweichung vom Vorranggebiet für Landwirtschaft und vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug genehmigt werden. Eine Inanspruchnahme vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug erfordert zudem einen Ausgleich in derselben Flächengröße im selben Naturraum, für den oftmals nur schwer geeignete Flächen zu finden sind. Im nachfolgend ebenfalls erforderlichen Änderungsverfahren des RegFNP 2010 käme darüber hinaus die "Richtlinie zum Flächenausgleich bei Verfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010" zur Anwendung. Demnach ist bei Änderungsverfahren, die die Darstellung zusätzlicher Bauflächen zum Inhalt haben, eine Rücknahme von im RegFNP 2010 bereits dargestellten geplanten Bauflächen - in diesem Fall von geplanten gewerblichen Bauflächen - an anderer Stelle erforderlich. Wenn die Fläche aber im Rahmen der Neuaufstellung als geplante gewerbliche Baufläche Eingang in den RPS/RegFNP findet, sind weder Zielabweichung noch RegFNP-Änderungsverfahren mit den damit verbundenen Ausgleichspflichten notwendig. 3.) Seit 2022 gab es keine Gespräche mit dem Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich neuer Gewerbeflächen im angesprochenen Bereich. Im Januar 2025 wird es aber im Rahmen von Kommunengesprächen im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP ein Gespräch mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain zu den Flächenanmeldungen der Stadt Frankfurt am Main geben. Dort wird u.a. auch die Beibehaltung der Darstellung der neuen geplanten gewerblichen Baufläche an der Grenze zu Maintal im bisher vorliegenden verwaltungsinternen Vorentwurf bekräftigt. 4.) Der Magistrat strebt die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der Stadtgrenze zu Maintal an. Dieses Ziel hat er bereits in der Begründung des Aufstellungsbeschlusses zum B 921 definiert. Die Fortführung der Arbeit auf Ebene der Bauleitplanung bis hin zum Satzungsbeschluss bedingt die Rechtssicherheit des in Neuaufstellung befindlichen RegFNP. 5.) Im Rahmen der Rechtsplanerstellung wird der Magistrat prüfen, ob bestimmte Nutzungen auszuschließen sind (Einzelhandel, unternehmensunabhängige Rechenzentren), um Gewerbeflächen für klassisches verarbeitendes/produzierendes Gewerbe zu schaffen. 6.) Die Grundstücke der Stadt Frankfurt am Main im Gewerbegebiet Maintal West sollen im Erbbaurecht im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben werden. Die Vergabekriterien werden derzeit mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 11.09.2024, A 309 Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 272 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 33 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) sowie FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 33 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6004, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 60-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Grunderneuerung des Bolongarogartens 3. BA. Grunderneuerung der Gartenanlage hier: Bau- und FinanzierungsvorlageM03.02.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.02.2025, M 18 Betreff: Grunderneuerung des Bolongarogartens 3. BA. Grunderneuerung der Gartenanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4718 (M 31) I. a) Der Durchführung der Maßnahme zur "Grunderneuerung des Bolongarogartens" in einem dritten Bauabschnitt wird zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass als vorbereitende Maßnahme die "Restaurierung der Musikantenbalustrade" in einem ersten Bauabschnitt durchgeführt wurde. c) Es dient zur Kenntnis, dass als weitere vorbereitende Maßnahme die "Erneuerung der beiden Brunnen" in einem zweiten Bauabschnitt durchgeführt wird. d) Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtplanung zur "Grunderneuerung des Bolongarogartens" mit Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. M 31/2024 vorgelegt wurde und mit Beschluss der Stadtv.-Vers. § 4718/24 zugestimmt wurde. Unter Ziffer II der M 31/2024 wurde von Gesamtkosten in Höhe von 4.450 T€ ausgegangen. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) die Gesamtmaßnahme über die Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.008828 "Bolongarogarten" abgewickelt wird. b) für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 5.160 T€ anfallen werden. Die Kosten für die "Restaurierung der Musikantenbalustrade (1. BA)" sind darin mit 285 T€ enthalten. Die voraussichtlichen Kosten für die "Erneuerung der beiden Brunnen (2. BA)" sind darin mit 675 T€ berücksichtigt. c) für die "Grunderneuerung des Bolongarogartens" in einem dritten Bauabschnitt gem. beigefügtem Kostendeckblatt ein Investitionsbedarf in Höhe von 4.200 T€ besteht. d) sich die Finanzierung wie folgt darstellt: Produktbereich 22 - Umwelt (Investitionsprogramm 2024-2027) Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen Projektdefinition 5.008828 "Bolongarogarten" 750 T€ Der verbleibende Anteil in Höhe von 3.450 T€ wird aus aktuell verfügbaren Mitteln folgender Projektdefinitionen per Sollveränderung vorfinanziert und ist bei diesen Projekten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zukünftiger Haushalte geeignet zu beordnen: aus 5.001389 "Schöneres Frankfurt" 800 T€ aus 5.001397 "Grüne Räume" 1.000 T€ aus 5.001808 "Denkmalgeschätzte Parkanlagen" 300 T€ aus 5.003474 "Landschaftslücke" 200 T€ die Restmittel der folgenden Projektdefinitionen werden ebenfalls per Sollveränderung zur Verfügung gestellt, eine Rückführung der Mittel ist nicht erforderlich: aus 5.003274 "Ruhrorter Werft" 850 T€ aus 5.010489 "Lokale Baukultur" 300 T€ III. Die Ausgaben für den dritten Bauabschnitt "Grunderneuerung des Bolongarogartens" in Höhe von 4.200 T€ werden bewilligt und freigegeben. IV. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung des dritten Bauabschnittes jährliche Folgekosten in Höhe von rund 250 T€ entstehen. Hiervon entfallen 37 T€ auf die kalkulatorischen Zinsen und 210 T€ auf die Abschreibung. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtmaßnahme "Grunderneuerung des Bolongarogartens" dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wurde und dessen Zustimmung vorliegt. Begründung: A. Zielsetzung Anlass Zurzeit wird der Bolongaropalast grundhaft erneuert. Im Zuge dessen ist für den Palast ein neues Nutzungskonzept erarbeitet worden. Die neuen Nutzungen im Palast, wie Restaurant, Theater u. a. werden sich auf den Garten auswirken. Unabhängig davon zeigt der Garten starke Abnutzungen nicht nur an Vegetations- und Wegeflächen, sondern auch an den festen Bauteilen wie der sog. Musikantenbalustrade und den beiden Brunnenanlagen. Der Garten steht ebenso wie der Palast unter Denkmalschutz. Beide stellen für Frankfurt ein einzigartiges historisches Ensemble aus der Barockzeit dar. Die vorliegende Planung zur Grunderneuerung des Bolongarogartens hat zum Ziel, neben dem Palast, eine adäquate, gleichwertige Gartenanlage entstehen zu lassen. Wie im Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. M 157/2024 mitgeteilt, wird die Sanierung und Neukonzeption des Gebäudes sowie die Grunderneuerung der denkmalgeschützten Gartenanlage zwischen den beteiligten Ämtern koordiniert mit dem Ziel, beide Projekte Mitte 2027 abzuschließen. Eine denkmalgerechte, grundhafte Erneuerung des Gartens ist (a) notwendig, (b) sinnvoll und (c) steht in engem Zusammenhang mit der Palasterneuerung, weil: a) Entsprechend der hohen Nutzungsfrequenz zeigt die Gartensubstanz starke Abnutzung auf. Mit einer grundhaften Erneuerung des Gartens sollen einerseits die vorhandenen Missstände beseitigt und zum anderen der Garten an die erhöhten Nutzungsansprüche der Zukunft angepasst werden. Dabei ist der wertvolle historische Bestand zu erhalten. Außerdem sind Maßnahmen der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Der Bolongarogarten stellt nicht nur ein wichtiges Kleinod für die Naherholung der Höchster Bewohner:innen dar, er ist auch mit seiner exponierten Lage und Aussicht zum Main ein beliebtes Ausflugsziel für alle Frankfurter:innen und über den Radrundweg an den GrünGürtel angeschlossen. Ein ganz besonderes Ambiente bietet der Bolongarogarten den Brautleuten, die im Standesamt im Westpavillon ihr Aufgebot bestellen. Nicht zuletzt ist der Bolongarogarten mit der Kulisse des Palastes ein beliebter Spielort für "Barock am Main" und eine feste Größe im Kulturbetrieb Frankfurts. b) Wegen der Bauarbeiten am Palast sind große Flächen im Garten durch Baustelleneinrichtungen, Baugerüste und mobile Werkstätten stark beansprucht worden. Die betroffenen Flächen müssen verkehrssicher erneuert werden, bevor der Garten wieder zur Nutzung freigegeben werden kann. Eine Feuerwehrzufahrt durch die Toreinfahrt des Ostflügels sowie entlang der rückwärtigen Palastfassade ist aufgrund aktueller Brandschutzverordnungen umzusetzen. Weiterhin sind bauliche Anpassungen im Garten vorzunehmen aufgrund geplanter Nutzungsänderungen im Palast, wie Restaurant mit Außengastronomie oder Zugänge zu neuen Veranstaltungsräumen. c) Palast und Garten bilden ein Ensemble, das als Ganzes wieder der Nutzung übergeben werden soll. Zur grundhaften Erneuerung des Gartens einschließlich der Musikantenbalustrade und der Brunnen wurde eine gartenhistorische Untersuchung beauftragt, mit dem Ziel, aus der historischen und denkmalgeschützten Substanz des Bolongarogartens heraus Leitlinien zu entwickeln, die für eine Grunderneuerung des Gartens maßgebend sein sollen. Die Durchführung der Grunderneuerung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Mit einem 1. Bauabschnitt ist die Restaurierung der Musikantenbalustrade bereits als Einzelmaßnahme (Magistrats-Beschluss aus 2019) abgeschlossen worden. Der Baubeginn des 2. Bauabschnitts, die Erneuerung der beiden Brunnen (Beschluss der Stadtv.-Vers. § 4718/24) ist für März 2025 geplant. Beschreibung der Gartenanlage Der historische Garten liegt nahezu symmetrisch in der Fassung der Palast- Flügel. Die Ausrichtung erfolgt nach Süden, wo sich der Ausblick zu Nidda und Main ergibt, der durch die Abstufung in zwei unterschiedlich hohe Plateaus bereits historisch in Szene gesetzt wurde. Das Zentrum der oberen Gartenterrasse ist durch den sog. Tritonbrunnen mit der mächtigen Tritonfigur markiert. Das runde Wasserbecken ist von einem Rasenoval umgeben, welches durch diagonale Wege durchschnitten ist. Die äußeren Wege, die das Oval umschließen, sind beidseits von großen Linden gesäumt. Entlang des Weges sind Sitznischen mit Bänken angeordnet. Östlich und westlich des Rasenovals der oberen Terrasse schließen die Seitenbereiche an, die zu den beiden südlichen Pavillons führen. Die Seitenbereiche sind durch Strauchpflanzungen vom zentralen Garten getrennt. Entlang der beiden Seitenflügel des Gebäudes sind schmale Gartenstreifen als Mietergärten zugeordnet. Den südlichen Abschluss bildet die sog. Musikantenbalustrade. Von hier aus geht der Blick auf die untere Gartenterrasse sowie über Nidda und Main hinweg auf die anschließende Kulturlandschaft. Auf den Postamenten der Balustrade sind orientalisch anmutende Musikantenfiguren positioniert. In der Mitte der Balustrade führt, flankiert von zwei Sphingen-figuren, eine doppelläufig geschwungene Treppe auf die untere Terrasse. Die untere Gartenterrasse ist von den seitlichen Pavillons gerahmt und nach Süden hin mit einer Brüstung und einer weiteren Futtermauer zur Seilerbahn hin abgegrenzt. Die Treppenläufe umschließen eine Brunnennische, die in der Brüstungsmauer eingelassen ist. Die Nische ist mit Kieselmosaiksteinchen ausgekleidet. Davor sitzt eine wasserspeiende Drachenfigur inmitten einer ovalen Brunnenschale. Ein breiter Mittelweg führt von der Drachennische zu einer balkonartigen Ausbuchtung der Brüstung, wodurch die Terrassenfläche symmetrisch in zwei Rasenrechtecke geteilt wird. Hier stehen ein großer Magnolienbaum sowie eine Zierkirsche. Der oberen Futtermauer vorgelagert sind Bänke aufgestellt, zwischen denen Rosen ranken. Von den seitlichen Gartenpavillons führen beidseits Treppen hinunter auf den Promenadenweg der Seilerbahn. Analyse zum Bestand Die Pflaster- und Plattenbeläge direkt am Palast und auf der unteren Terrasse sind uneben, teilweise gebrochen und bilden Stolpergefahren. Die wassergebundenen Wegeflächen auf der oberen Terrasse sind stark von Oberflächenwasser abgespült. Die Wegeeinfassungen sind insgesamt sehr unterschiedlich ausgeführt und durch Wurzeldruck angehoben oder teilweise vom Rasen überwachsen. Die unterschiedlich ausgeführten Hofabläufe und Entwässerungsrinnen entsprechen in Materialität und Form nicht der historischen Anlage und sind darüber hinaus nicht mehr funktionstüchtig. In den Baumreihen am Lindenoval fehlen einzelne Bäume. Die Unterpflanzungen mit Efeu wuchern und zeigen keine flächenhafte oder gestalterische Differenzierung mehr. Die Rosenbeete sind zum Teil überaltert und zeigen Kahlstellen. Die Rasenflächen sind uneben, lückenhaft und nicht verkehrssicher. Sitzbänke und Abfallbehälter stehen schief, sind verbeult oder auch mit Moos besetzt. Abfall- und Wertstoffbehälter stehen offen und ungeordnet im Garten. Die Maschendrahtzäune an den Mietergärten sind von Sträuchern überwuchert, teilweise beschädigt und einer historischen Anlage nicht angemessen. B. Alternativen Ohne die vorgesehenen Maßnahmen ist der Bolongarogarten mit den beiden Brunnen und dem reichen Skulpturenschmuck in seiner Substanz gefährdet. Gartengeschichtliche Elemente verlieren erheblich und in immer schnellerem Maß an Substanz und damit an Wert. Auch die Qualität und Benutzbarkeit des Gartens als Erholungs- und Veranstaltungsraum wäre nicht mehr zu gewährleisten. Nicht zuletzt ist nach Sanierung und Neukonzeption des Gebäudes auf die neuen Nutzungen im Palast zu reagieren. Diese machen den Bau neuer Zugänge und Rampen sowie die Neugestaltung von Terrassen und sonstigen Anschlüssen an den Palast notwendig. C. Lösung Die gartenhistorische Untersuchung zeigt, dass der heutige Garten nicht nur die historische Epoche seiner Entstehungszeit repräsentiert. Vielmehr lassen sich aufgrund der vorgefundenen Substanz sowie aus der Recherche historischer Quellen, Elemente und Strukturen aus unterschiedlichen Anlagephasen aufzeigen. Die vorliegende Planung nimmt auf die unterschiedlichen Zeithorizonte Bezug und bildet die Grundlage für alle notwendigen Bauarbeiten im Bolongarogarten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in mehreren Bauabschnitten. 1. BA: Restaurierung der Musikantenbalustrade (2024 abgeschlossen) 2. BA: Erneuerung der beiden Brunnenanlagen (geplanter Baubeginn März 2025 bis April 2026) 3. BA: Grunderneuerung der Gartenanlage (geplanter Baubeginn Herbst 2025 bis Mitte 2027) Die vorliegende Bau- und Finanzierungsvorlage bezieht sich auf die Durchführung der Grunderneuerung der Gartenanlage als 3. Bauabschnitt. Seitenbereiche der oberen Terrasse Die Ostseite der oberen Terrasse, die Achse zwischen der Toreinfahrt des Hofes des Ostflügels bis zum östlichen Gartenpavillon, repräsentiert die Entstehungszeit, den Garten der Familie Bolongaro um 1780. Da diese Wegebeziehung noch sichtbar und nachvollziehbar ist und auch der Ostpavillon noch dem ursprünglichen Zustand entspricht, lässt sich diese Achse sehr gut geschichtlich herleiten und darstellen. Die dortigen Mietergärten werden mit einem Staketenzaun auf einer Sockelmauer räumlich vom übrigen Garten abgegrenzt. Zum zentralen Gartenbereich mit dem großen Lindenoval hin markiert eine Maulbeerbaumreihe den Zugang zum Ostpavillon. Eine Hecke unterstützt die räumliche Fassung dieser beiden Gartenteile. Abfall- und Wertstoffbehälter, die durch die Nutzung des Palastes und der angrenzenden Mietwohnungen notwendig sind, werden durch Hecken mit integriertem Zaun eingefasst und versteckt. Im östlichen Innenhof, dem ehemaligen Wirtschaftshof, wird ein behindertengerechter PKW-Stellplatz und ein PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister ausgewiesen. Weitere Stellplätze sind aus denkmalpflegerischer Sicht in einer historischen Gartenanlage dieser Qualität und Bedeutung nicht angemessen. Fahrrad- Anlehnbügel sind außerhalb des Gartens auf den Gehwegen der Bolongarostraße weiterhin vorhanden. Als Ergänzung sollen an der Seilerbahn auf Höhe der beiden Pavillons weitere Fahrradbügel angeboten werden, in Bezug zur GrünGürtel-Radweg-Route. Im westlichem Seitenbereich ist durch den Umbau des Westpavillons um 1905 der ursprüngliche Bezug zum Westhof des Palastes nicht mehr gegeben. Im Rahmen der Palasterneuerung wird der ehemalige Westhof als Veranstaltungssaal umgebaut. Die Mietergärten des Westflügels werden zum Lindenoval hin, mit einer Hecke und integriertem Zaun abgegrenzt. Analog zur Ostseite wird die ursprüngliche Achse mit einer Maulbeerbaumreihe markiert. Zentraler Gartenbereich der oberen Terrasse Der Tritonbrunnen mit dem Lindenoval als Zentrum des Gartens, lässt sich auf den Rathausgarten um 1909 zurückführen. Hierzu gehört auch die Musikantenbalustrade und der Drachenbrunnen an der Wand der Stützmauer zur unteren Terrasse mit der geschwungenen doppelläufigen Treppe. Die Musikantenbalustrade wurde im 1. BA, der Tritonbrunnen und der Drachenbrunnen werden im 2. BA grunderneuert. Die Finanzierung hierfür steht bereits zur Verfügung. In diesem Bereich wird hauptsächlich die Verkehrssicherheit der Wege- und Platzflächen wiederhergestellt. Im unmittelbaren Anschluss an das Palastgebäude werden die Flächen und Zugänge mit dem vorhandenen Porphyr- Pflaster neu verlegt. Am Ostflügel des Palastes ist eine Außengastronomie geplant, am Westflügel wird das vorhandene Schachspielfeld im Boden wieder erneuert. Zum Garten hin werden die beiden Bereiche mit Sitzmauern aus Naturstein abgegrenzt. Die wassergebundenen Wege im übrigen Garten werden komplett erneuert, einschließlich der Wegeeinfassungen. Für die erforderliche Feuerwehrzufahrt und die Aufstellflächen für Tribünenaufbauten bei Veranstaltungen wird der Nahbereich am Gebäude entsprechend gepflastert. Die Rasenflächen werden als Schotterrasen ausgeführt. In ausgewählten Teilflächen werden Schmuckpflanzungen aus dauerhaften Stauden angelegt, an den zwei kreisrunden Beeten vor dem Palast, sowie den umlaufenden Beetflächen am Tritonbrunnen und dem Drachenbrunnen. Unter den Bäumen sowie vor der Musikantenbalustrade sind Pflanzstreifen aus robusten bodendeckenden Sträuchern und langlebigen Stauden vorgesehen. Bänke und Abfallbehälter werden erneuert. Untere Terrasse Der "Wohngarten", der in den 1960er Jahre auf der unteren Terrasse angelegt war, soll explizit nicht rekonstruiert werden. Zusätzliche Schmuckpflanzungen und Neuordnung der Sitznischen entlang der Stützmauer sorgen vielmehr für eine inhaltliche Stärkung der kleinräumigen Aufenthaltsqualität. An der Mauer werden neue Rank-Elemente für Kletterpflanzen montiert. Auf der Rasenfläche wird ein zusätzlicher Blütenbaum (Magnolie) ergänzend gepflanzt. Der vorhandene Belag aus Sandsteinplatten wird neu verlegt. D. Kosten für die Umsetzung des 3. Bauabschnittes 1. Investitionsbedarf 3. BA 4200 T€ 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Jahr Verpflichtungen Ausgaben bis 2024 135.000 € 103.000 € 2025 615.000 € 650.000 € 2026 3.000.000 € 2.800.000 € 2027 450.000 € 300.000 € 2028 200.000 € 2029 80.000 € 2030 40.000 € 2031 27.000 € Summe gerundet 4.200 T€ 4.200 T€ 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben keine zusätzlichen b) Sachkosten keine zusätzlichen c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75 % von 4.200.000 € / 2 = Zinssatz für das Jahr 2026 gemäß HH-Rundschreiben zum Doppelhaushalt 2024/2025 36.750 € 2. Abschreibung 5 % von 4.200.000 € = Nutzungsdauer 20 Jahre 210.000 € Summe 246.750 € gerundet 250 T € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 1,8 MB) Anlage 2_Entwurfsplan (ca. 1,7 MB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 572 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister gestrichen wird) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister gestrichen wird) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der PKW-Stellplatz des Oberbürgermeisters gestrichen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister gestrichen wird) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister gestrichen wird) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5963, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 79-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Neuwahl zur Schiedsperson für den Bezirk 3 (Nordend)M03.02.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.02.2025, M 19 Betreff: Neuwahl zur Schiedsperson für den Bezirk 3 (Nordend) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Rosina Walter Vogelsbergstraße 8 60316 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 3. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 3 hat die im Beschlusstext genannte Frau Rosina Walter als Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Rosina Walter Vogelsbergstraße 8 60316 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 3. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Rosina Walter Vogelsbergstraße 8 60316 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 3. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5964, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Berufung zur Schiedsperson für den Bezirk 1M03.02.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.02.2025, M 20 Betreff: Berufung zur Schiedsperson für den Bezirk 1 Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Kai Dau-Schmidt Kleyerstraße 80 B 60326 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 1. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 1 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Kai Dau-Schmidt als Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Kai Dau-Schmidt Kleyerstraße 80 B 60326 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 1. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Kai Dau-Schmidt Kleyerstraße 80 B 60326 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 1. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5965, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Masterplan Zoologischer Garten Frankfurt - Grundsatzbeschluss, Genehmigung Raumprogramm/Freigabe Planungsmittel für Phase 1M03.02.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.02.2025, M 21 Betreff: Masterplan Zoologischer Garten Frankfurt - Grundsatzbeschluss, Genehmigung Raumprogramm/Freigabe Planungsmittel für Phase 1 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.07.2020, § 6039 (M 80) 1. Der beigefügte Masterplan für die bauliche und inhaltliche Zukunftsentwicklung des Zoologischen Gartens wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass sich die Umsetzung des Masterplans in drei Phasen gliedert, jeweils bestehend aus der weiteren Planung sowie der Realisierung: Phase 1: Serengeti-Anlage im Zeitraum 2025 bis 2033 Phase 2: Lomami-Anlage im Zeitraum 2026 bis 2036 Phase 3: Manú-Anlage im Zeitraum 2029 bis 2039 3. Es wird zugestimmt, mit der Umsetzung des Masterplans schnellstmöglich zu beginnen. Für die erste Phase der Umsetzung (2025 bis 2033) werden zunächst Planungsmittel in Höhe von 5,63 Mio. Euro für die Serengeti Anlage benötigt. Im aktuellen Haushalt 2024/2025 stehen in der Produktgruppe 21.05 unter dem Projekt 5.010507 (Masterplan) im Jahr 2024 2,8 Mio. Euro, im Jahr 2025 1,0 Mio. Euro und 2026 800 T Euro zur Verfügung. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 (3,8 Mio. Euro) werden durch Sollveränderung dem Projekt Serengeti Anlage zur Verfügung gestellt. Weitere 1,83 Mio. Euro stehen im Jahr 2025 bei dem Projekt 5.010630, Infrastruktur Zoo, zur Verfügung und werden ebenfalls per Sollveränderung zur Verfügung gestellt. 4. Dem beigefügten Raumprogramm und der Planungsmittelfreigabe in Höhe von 5,63 Mio. Euro für die erste Phase zur Umsetzung des Masterplanes - Serengeti Anlage wird zugestimmt. 5. Der Magistrat wird beauftragt, die Gesamtkosten für die Realisierung des Masterplans vertieft zu ermitteln und diese in den kommenden Haushaltsplanaufstellungsverfahren geeignet zu berücksichtigen. Begründung: A. Zielsetzung Basierend auf dem Vortrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main vom 25. Mai 2020, M 80, erging mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Juli 2020, § 6039, der Auftrag an den Magistrat, einen Masterplan für die bauliche und inhaltliche Zukunftsentwicklung des Frankfurter Zoos zu erstellen. Hintergrund war die Erkenntnis, dass eine substanzielle Neugestaltung von mehr als der Hälfte des Areals für die Zukunftssicherung der traditionsreichen Frankfurter Kultureinrichtung überfällig und unabdingbar notwendig war. Auf Grundlage der Konzeptstudie ZOOKUNFT2030+ (Zoo Frankfurt, 2019) wurden Leitlinien für eine derartige Umgestaltung erarbeitet und in dem vorliegenden Masterplan konkretisiert. Nach Beschlussfassung soll eine nach Zeiträumen und Umgestaltungsabschnitten gegliederte Kostenermittlung erstellt werden. Teil dieser Kostenermittlung werden unter anderem Investitionskosten (insbesondere hinsichtlich Erschließung, Baugrund, Altlasten sowie projektspezifischer Besonderheiten, wie z.B. der Überbauung der U-Bahn), Kosten der Kostengruppe (KG) 600 und KG 700 sowie die identifizierbaren Planungs- und Realisierungsrisiken sein. Ergänzend wird eine sogenannte Lebenszyklusberechnung gemäß den städtischen Vorgaben einschließlich der Darstellung von möglichen Kostenoptimierungen erstellt. Parallel zur Erstellung des Masterplans ist eine Vorabprüfung wesentlicher Rahmenbedingungen durchgeführt worden. Diese Prüfung soll die schonende und naturverträgliche Umsetzung der Einzelmaßnahmen sowie eine Berücksichtigung möglicher Einflüsse auf die lokalen, stadtklimatischen Verhältnisse sicherstellen. Dafür wurde ein botanisch-zoologisches Gutachten des Senckenberg Forschungsinstituts und Naturmuseums erstellt, das die Biodiversität auf dem Gelände des Zoologischen Gartens untersucht hat. Die aus diesem Gutachten folgenden Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Flora und Fauna sind bei den Planungen eingearbeitet worden. Für die Untersuchung möglicher Auswirkungen der Umgestaltung des Zoogeländes auf die lokalen, stadtklimatischen Verhältnisse konnte das Institut für Klima- und Energiekonzepte INKEK (Lohfelden) gewonnen werden, das jedoch keine signifikanten Veränderungen in Bezug auf das Frankfurter Stadtklima beim derzeitigen Planungsstand erwartet. In mehreren Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen und dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt wurde zudem der Umgang mit dem Bestand behutsam pro Bereich definiert. In die Planung und Bewertung flossen sowohl Belange der Zukunftsfähigkeit des Zoos als auch die denkmalpflegerische Bedeutung des Ensembles ein. Die außergewöhnliche Bedeutung des Zoo Frankfurt besteht in der Vernetzung zur Zoologischen Gesellschaft (ZGF) und dem Fokus auf die Haltung von bedrohten Tierarten Der Zoo soll als Bindeglied für die heimische und globale Biodiversität die Vielfalt der artenreichen Biome der Erde für Besuchende emotional erlebbar machen. Der Frankfurter Zoo positioniert sich durch den Masterplan nicht nur als ein Ort der Begegnung zwischen Mensch und Tier, sondern vor allem als Botschafter der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF), die weltweit In-situ-Natur- und Artenschutzprojekte realisiert. Das Zusammenspiel von Zoo Frankfurt mit der In-situ-Arbeit der ZGF bei Natur- und Artenschutzprojekten stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar, welches zukünftig ein elementarer Teil der Identität des Zoo Frankfurt sein wird. Damit etabliert sich der Frankfurter Zoo noch stärker als Multiplikator und Akteur im Sinne des Natur- und Artenschutzes. Aufgrund der Struktur der Besuchenden im Zoo entstehen die besondere Möglichkeit und Verpflichtung, nicht nur fachlich interessierte Personenkreise anzusprechen, sondern im Sinne der Inklusion den gesamten Querschnitt der Gesellschaft zu erreichen. Aus der Zusammenarbeit von Zoo und ZGF ergeben sich daher auch erweiterte Entscheidungsgrundlagen für die zukünftig im Zoo geplanten Tierarten. Dabei wird stark auf eine Vergesellschaftung von Arten gesetzt. Das ermöglicht die Darstellung ganzer Lebensräume für die Besuchenden, ein anregungsreiches Umfeld für die einzelnen Tierarten und nicht zuletzt auch eine gute Ausnutzung der vorhandenen, begrenzten Flächen im Zoo Frankfurt. Ein Schwerpunkt der Masterplanung ist die Schaffung von artgerechten, gleichermaßen attraktiven Lebensräumen für die Tiere und für die Besuchenden, auch im Winter. Bisher herrscht im Frankfurter Zoo in vielen der überplanten Bereiche die Stallhaltung vor. Dies bedeutet, dass die Tiere im Winter, bei entsprechend kalten Temperaturen, nur einen beschränkten Auslauf haben. Im Zoo der Zukunft wird dies geändert werden. Ein wichtiges Ziel der Masterplanung für den Frankfurter Zoo ist, die Besuchenden für einen nachhaltigen Umgang mit unserer Umwelt und den natürlichen Lebensgrundlagen zu sensibilisieren. Dies spiegelt sich in den konkreten Konzeptionierungen für die weiter unten dargestellten Zooareale insgesamt und bei den einzelnen Gebäuden und Anlagenteilen wider. B. Alternativen keine C. Lösung Im Zuge der Erstellung des Masterplans wurden drei Teilbereiche identifiziert, die im "Zoo der Zukunft" umgestaltet werden sollen und detailliert überplant wurden: 1. Im Südwesten: Serengeti-Anlage 2. Im Südosten: Lomami-Anlage 3. Im Nordosten: Manú-Anlage Beschreibung der definierten Teilbauprojekte: 1. Serengeti-Anlage Die Neugestaltung dieses, als erstes zu realisierenden, Teilbereiches folgt dem Bild eines ausgetrockneten Flussbettes, das durch die Savannenlandschaft verläuft und in einem Wasserloch mündet. Rund um dieses Flussbett erleben Besuchende den Artenreichtum der Serengeti auf weitläufigen, teilweise übernetzten, Anlagen mit vielen vergesellschafteten Tierarten. An diesem − sowie an weiteren Wasserlöchern − können die Tiere bei kommentierten Fütterungen beobachtet und erfahren werden. In die Savannenlandschaft sind zwei kleinere Gebäude für die Haltung von Nashornbullen und Flamingos sowie Erdmännchen und Stachelschweinen integriert. Die Besuchenden nehmen die Landschaft auf verschiedenen Ebenen wahr und erreichen über Stege den neuen, weitläufigen, Serengeti-Innenbereich. Im Untergeschoss wird die "Serengeti bei Nacht" mit vielen nachtaktiven Arten dargestellt. Über einen Unterwassertunnel im Flusspferdbecken, der erste seiner Art in Deutschland, gelangen die Besuchenden wieder nach oben. Die großzügigen Tieranlagen innerhalb des Gebäudes sollen neben Giraffen, Spitzmaulnashörnern, Zebras, Antilopen sowie Flusspferden auch zahlreiche Vögel beherbergen und stellen so insbesondere im Winter eine große Attraktion für Besuchende dar. Die Architektur folgt der Landschaft und tritt so hinter den Eindruck einer Savannenlandschaft zurück. Direkt an das Gebäude grenzt das neue Restaurant an, welches das in Vorbereitung befindliche Restaurant am Spielplatz im nördlichen Bereich des Zoos (vgl. Vortrag des Magistrats vom 13.09.2024, M 121) ergänzt. Besondere Highlights des neuen Restaurants im Teilbauprojekt Serengeti werden der integrierte Unterwassereinblick mit Flusspferden aus dem Gastraum im Erdgeschoss sein, ein spektakulärer Blick über die Savanne von der Terrasse im Obergeschoss sowie ein ganzjährig nutzbarer Tagungsbereich mit direkten Einblicken in den überdachten Serengeti-Innenbereich. Die Anordnung des Restaurants bietet die Möglichkeit das Obergeschoss mit Event- und Tagungsfläche auch für externe Veranstaltungen und ähnliches zu nutzen. Das Gastronomiekonzept ähnelt dem des oben beschriebenen Restaurants am Spielplatz: • Nachhaltigkeit bei der Erzeugung und Verarbeitung der Lebensmittel • ökologischer Anbau; faire, saisonale und regionale Erzeugung sowie regionale Verarbeitung • Umwelt- und Ressourcenschonung der gesamten Erzeugungs-, Produktions- und Lieferkette • Verwertung von Speiseresten, Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, Verzicht auf Verpackungsmüll und Einmal-Geschirr sowie ein umweltschonender Transport mit kurzen Wegstrecken • Sozialstandards für alle Mitarbeitenden von der Erzeugung über die Produktion bis hin zur Essensausgabe Dabei soll die Gastronomie im Teilbereich Serengeti zusammen mit der Restauration am "Unteren Atzemer" das gastronomische Angebot abrunden. Die Preisgestaltung für Speisen und Getränke wird - wie auch beim zweiten Restaurant - dem Querschnitt des Zoopublikums gerecht. 2. Lomami-Anlage Dieser Teilbereich stellt den tropischen, afrikanischen Regenwald dar, mit waldbewohnenden Affen, Antilopen, Okapis und Vögeln, benannt nach dem von der ZGF unterstützten Nationalpark "Lomami" in der Demokratischen Republik Kongo. Die Besuchenden erleben die Landschaft und die Tiere von erhöhten Besucherstegen aus. Diese ermöglichen nicht nur neue Perspektiven und verdeutlichen die Vielschichtigkeit des tropischen Regenwaldes, sondern stellen - hinsichtlich der begrenzt zur Verfügung stehenden Fläche des Zoos - eine wirkungsvolle Lösung dar, da sich so die Bereiche für Tiere und Besuchende überschneiden können. Die Außenanlagen sind zudem größtenteils übernetzt, sodass diese zusätzlich von kletternden und flugfähigen Tierarten genutzt werden können. Eingebettet in die Besucherwege sind zahlreiche spielerische und didaktische Elemente vorgesehen. In Abstimmung mit dem Denkmalamt integriert die Lomami-Innenanlage die Rundbögen der ehemaligen Geiervolieren, dem ältesten Bauwerk des Zoos, und bindet diese in die Gesamtgestaltung ein. Zu den Außenanlagen hin senkt sich das Dach des Gebäudes und nimmt sich so in seiner Ausprägung hinter der Landschaft zurück. 3. Manú-Anlage Der Überflutungswald des südamerikanischen Nationalparks Manú, einem weiteren Schwerpunkt der Naturschutzarbeit der ZGF, ist der Pate des dritten Teilbauprojekts. Über Baumwipfelpfade und variantenreiche Einsichten, sowohl in Anlagen als auch unter Wasser, werden die Besuchenden durch diese, von Wasser geprägte, Landschaft geführt. In der großen, teilweise abgetrennten Freiflughalle, laufen die Besuchenden durch die Flora und Fauna Südamerikas und folgen dieser in die Außenbereiche. Sowohl die große Freiflughalle als auch die teilweise übernetzten Außenanlagen schaffen die Grundlage für vielfältige Vergesellschaftungen. Dazu ermöglichen höher liegende Tunnel und Verbindungen zwischen den Außenanlagen einen Wechsel der Tierarten zwischen den verschiedenen Gehegen. Das Gebäude tritt durch die gewählte Kuppelform, die Begrünung der verschiedenen Bauteile sowie die Materialwahl in den Hintergrund und fügt sich in die Landschaft ein; bauliche Konstruktionen ähneln Erdabbruchkanten und verstärken so das Bild eines Überflutungswalds. 4. Nachhaltige Technik Durch ein intelligentes Management von Energie und Klima, das sich beispielsweise durch ein ganzheitliches Fassaden- und Technikkonzept auszeichnet, werden passive Technologien eruiert und prioritär verfolgt. Ziel ist außerdem, den Zoo Frankfurt zukünftig CO2-neutral zu betreiben. In der Masterplanung ist dafür eine mehrstufige Strategie vorgesehen: 1. Optimierung des Gebäudebetriebs Reduzierung der Flächenanforderungen, insbesondere der Wasserflächen und klimatischen Anforderungen auf das tatsächlich notwendige Mindestmaß; Optimierung der Gebäudehülle; Einsatz natürlicher Lüftung, insbesondere in den Gebäuden; Tageslichtoptimierung der Architektur. 2. Einsatz Energie - effiziente Systeme Aufwertung bestehender Systeme; effiziente Wärmerückgewinnung bei Lüftung und Abwasser; Einsatz hocheffizienter Beleuchtungssysteme; Reduzierung des Stromverbrauchs, insbesondere auch bei der Wassertechnik. 3. Einsatz erneuerbarer Energien Photovoltaik auf den Dachflächen und Teile der Fassaden um regenerativen Strom am Standort zu erzeugen; Zukauf von CO2-neutraler Energie in Form von Ökostrom und CO2-neutraler Fernwärme. Alle Dachflächen und Teile der Fassaden der neuen Gebäude werden - soweit möglich − begrünt, mit PV-Anlagen versehen und anfallendes Regenwasser wird in Zisternen für die Bewässerung zwischengespeichert. Die Dachbegrünungen sollen als Biodiversitätsdächer ausgeführt werden, die Wildbienen, Schmetterlingen und Käfern Unterschlupf und Nahrung bieten. Durch ein intelligentes Klimakonzept sollen die laufenden Kosten möglichst niedrig gehalten werden. Ein nachhaltiges Wassermanagement soll zudem für verbesserte mikroklimatische Bedingungen sorgen. Durch den Einsatz von speziellen Dachflächen (sogenannte ETFE-Kissen) kann das Sonnenlicht in die Gebäude gelangen und so das natürliche Pflanzenwachstum und Wohlbefinden der Tiere verbessern. 5. Sonstiges Die angehängte Masterplanung berücksichtigt nicht nur die, bereits sehr detaillierten, Lösungen für die einzelnen Teilbereiche, es wird auch ein zeitlicher Ablauf skizziert, wie diese Teilbauprojekte realisiert werden können und der Zoo gleichzeitig für Besuchende attraktiv bleibt. So soll während der Bauphase der Serengeti-Anlage bereits mit der detaillierteren Planung für das Teilbauprojekt Lomami begonnen werden, sodass bestenfalls mit der Eröffnung der Serengeti-Anlage die Bauphase der Lomami-Anlage beginnen kann. Dies soll dann in der gleichen Art und Weise für die Planung der Manú-Anlage vollzogen werden. Eine Einbindung der Bauphasen in den weiterlaufenden Zoobetrieb wird durch eine dafür entwickelte, veränderte Wegeführung gewährleistet und sichert so den Besuchenden den Zugang zu den verschiedenen Tieranlagen während der drei Bauphasen. D. Kosten Aufgrund des langen Planungszeitraums wird konkret nur auf die Phase 1 der Umsetzung (Serengeti -Anlage) Bezug genommen, Die weiteren Phasen müssen zu gegebener Zeit betrachtet werden. Für die Planung der Phase 1 - Serengeti-Anlage bestehend aus der großen Serengeti-Innenanlage, zwei kleineren Gebäuden für Nashornbullen, Zebrahengst, Flamingos, Erdmännchen und Stachelschweine, dem Restaurant und den Außenanlagen, wird mit einem Planungsmittelbedarf (ohne konjunkturelles Risiko) von brutto 5,63 Mio. Euro gerechnet. In der Produktgruppe 21.05 unter der Projektdefinition 5.010507 (Masterplan) stehen noch Mittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro für 2024 und 2025 jeweils eine weitere Mio. Euro sowie in 2026 800 T Euro zur Verfügung. Anlage 1_Raumprogramm (ca. 77 KB) Anlage 2_Rahmenterminplan (ca. 220 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf Beschlussausfertigung(en): § 5966, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Straßenbahnwagen „T-Modell“OFOB 503.02.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 1335/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Straßenbahnwagen "T-Modell" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, mit der VGF in Verbindung zu treten und dem Ortsbeirat 5 darüber Auskunft zu geben, wann die neuen Straßenbahnen des Modells "T-Wagen" wieder in Betrieb genommen werden können. Begründung: Anfang November 2024 wurden die neuen Straßenbahnwagen T-Wagen der Firma Alstom bis auf unbekannte Zeit wegen technischer Probleme aus dem Verkehr gezogen. Ersetzt wurden diese durch zum Teil alte, ausgemusterte Modelle. Zu einem großen Teil werden diese alten Straßenbahnwagen auf der Linie 15 Niederrad - Stadtgrenze Offenbach eingesetzt. Durch sehr hohe Einstiege ist es jedoch für alte, behinderte und mobilitätseingeschränkte Personen nahezu unmöglich, diese ohne fremde Hilfe zu besteigen, insbesondere an nicht barrierefreien Haltestellen. Daher besteht ein berechtigtes Interesse des Ortsbeirats zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt die T-Wagen voraussichtlich wieder in Betrieb genommen werden können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1138 2025 Die Vorlage OF 1335/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umgestaltung TöngesgasseOFOB 103.02.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 1535/1 Betreff: Umgestaltung Töngesgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, ob die metallene Umzäunung, die um einige der neu angelegten Grünflächen errichtet wurde, dauerhaft bestehen bleiben soll. Der Ortsbeirat spricht sich gegen den dauerhaften Bestand dieser Zäune aus. Sie sollten nach der Aufwuchsphase entfernt und gegebenenfalls durch niedrigere Beeteingrenzungen ersetzt werden. Zudem wird der Magistrat gebeten, im Eingangsbereich des Aldis einen Abfallbehälter mit Aschenbecher sowie einen weiteren Abfallbehälter im Bereich der Einmündung zum Schärfengässchen aufzustellen. Begründung: Im Rahmen der jüngeren Umgestaltungsmaßnahmen in der Töngesgasse wurden einige der neu angelegten Grünflächen mit Metallzäunen umzäunt. Diese Zäune sollten nur so lange bestehen bleiben, wie sie als Aufwuchsschutz erforderlich sind, da sie dem Straßenbild abträglich sind und außerdem die Reinigung der umzäunten Flächen erschweren. Im Eingangsbereich des Aldis besteht ausweislich der dort festzustellenden Vermüllung des Bürgersteigs und der Grünfläche ein großes Bedürfnis nach einem Abfallbehälter mit der Möglichkeit der Entsorgung von Zigarettenkippen. Auch an der Einmündung zum Schärfengässchen fehlt ein Abfallbehälter. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der Die Partei wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1535/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6555 2025 1. Dem ersten Teil des ersten Absatzes und dem zweiten Absatz der Vorlage OF 1535/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der zweite Teil des ersten Absatzes der Vorlage OF 1535/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Teil des ersten Absatzes: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und Die Partei (= Ablehnung) Zweiter Absatz: 5 GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und Die Partei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bänke in der TöngesgasseOFOB 103.02.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 1536/1 Betreff: Bänke in der Töngesgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den Ablauf und die Modalitäten der Aufstellung von mobilen Bänken in der Töngesgasse in Zusammenarbeit mit Gewerbetreibenden als Paten zu erläutern. Insbesondere wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Standorte und der Paten? 2. Wie hoch sind die Kosten der Aufstellung, und wer trägt diese? 3. Welche Befugnisse haben die Paten hinsichtlich der Benutzung der Bänke durch die Allgemeinheit? Dürfen sie einzelnen Benutzer die Benutzung untersagen? 4. Ist eine Ausweitung des Konzepts der mobilen Bänke auf andere Straßen im Ortsbezirk 1 beabsichtigt? Begründung: Offenbar soll in Bälde die Ausstattung der Töngesgasse mit mobilen Bänken durch das Amt für Straßenbau und Erschließung erfolgen. Dabei sollen die mobilen Bänke jeweils örtlichen Gewerbetreibenden übergeben werden, die als Bankpaten diese morgens aufstellen und abends wieder in ihrem Geschäft unterstellen. Zweck dieses Vorgehens ist es offenbar auch, dass die Paten eine Art Kontrollfunktion dahingehend ausüben, unerwünschte Nutzungen zu unterbinden. Dabei stellt sich die Frage der Abgrenzung von privaten und öffentlichen Befugnissen hinsichtlich der Nutzung des öffentlichen Raums. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6556 2025 Die Vorlage OF 1536/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bepflanzung am sogenannten BürgerplätzchenOFOB 703.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 191/13 Betreff: Bepflanzung am sogenannten Bürgerplätzchen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirates 50 Euro für die Bepflanzung der zwei Pflanztröge am Bürgerplätzchen im Ortskern zur Verfügung zu stellen. Die Bepflanzung und Pflege wird von der ehrenamtlichen Initiative ERLENBACH BLÜHT übernommen. Begründung: Auch wenn die vom Ortsbeirat beantragte Teilentsiegelung des Plätzchens beschlossen wird, wird es doch einige Zeit bis zur Umsetzungdauern. So dass mindestens noch einmal die Kästen neu bepflanzt werden müssen. Die Bepflanzung wurde bislang zur Gänze aus Spenden finanziert, ein kleiner Anteil aus dem Budget des Ortsbeirates erscheint angemessen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 191/13 wurde zurückgezogen.
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausbesserung der Straße Am SteinbergOFOB 803.02.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 192/13 Betreff: Ausbesserung der Straße Am Steinberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Forstschäden an der Straße "Am Steinberg" von Nr. 15 bis Nr. 54 auszubessern. Begründung: Zwischen Nr. 15 und dem Obsthof Schneider ist ca. ein Viertel der Fahrbahn durch Frost weggebrochen. Nicht nur Autos kommen nicht mehr aneinander vorbei, auch Fahrräder können nicht mehr gefahrlos überholt werden. Die Straße wird täglich von zahlreichen Schüler aus Dortelweil benutzt, die die Anna-Schmidt-Schule besuchen. Vor allem im Sommer ist der Obsthof Schneider ein sehr frequentiertes Ausflugsziel. Außerdem gibt es auf der Höhe der beiden Aussiedlerhöfe und danach in Richtung Dortelweil zwei tiefe Schlaglöcher. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6558 2025 Die Vorlage OF 192/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufzüge S-Bahnhof „Berkersheim“OFOB 403.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 219/14 Betreff: Aufzüge S-Bahnhof "Berkersheim" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den unhaltbaren Zustand beim angeblich barrierefreien Zugang zu den S-Bahnsteigen (teils monatelanger Ausfall der Aufzüge) unverzüglich und dauerhaft zu beenden. Die Stadt Frankfurt sollte alle ihr zur Verfügung stehenden Kanäle nutzen, über ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit und mit Anzeigen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden auf die Situation hinzuweisen und auf Abhilfe zu drängen. Begründung: Für den Ortsbeirat ist das Desinteresse der Deutschen Bahn AG, in Frankfurt-Berkersheim einen funktionsfähigen Bahnhof zu betreiben, inzwischen offensichtlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6511 2025 Die Vorlage OF 219/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bau von Rampen am Bahnhof „Berkersheim“OFOB 703.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 220/14 Betreff: Bau von Rampen am Bahnhof "Berkersheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man im Bereich Haltestelle S6 Bahnhof Berkersheim an den äußeren Bahnsteigen Rampen bauen kann. Begründung: Der Aufzug an der S-Bahn Station Berkersheim ist seit Anfang Dezember 2024 ausgefallen. Auch in der Vergangenheit waren immer mal wieder Aufzüge über einen längeren Zeitraum defekt. Die Bestellung der Ersatzteile lässt anscheinend häufig auf sich warten. Die steilen Metalltreppen der momentan provisorischen Brücke sind hoch und runter sehr beschwerlich zu laufen. Zumal die Treppen von Personen mit Rollstuhl oder Rollator / Kinderwagen gar nicht bewältigt werden können. Die Rampen wären aus vielerlei Hinsicht eine dringend notwendige Alternative. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6512 2025 Die Vorlage OF 220/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Staudenknöterich bekämpfenOFOB 403.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 222/14 Betreff: Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Knöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Knöterich, insbesondere in Auengebieten. https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6514 2025 Die Vorlage OF 222/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)OFOB 703.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 223/14 Betreff: Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat festzustellen, wie viele Wildunfälle sich in den vergangenen Jahren auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Korff- und Maßbornstraße ereignet haben und zu klären, ob Sicherungsmaßnahmen, z.B. Warnschilder oder Zäune, als sinnvoll erachtet werden. Begründung: Berichten zu Folge gab es in der Vergangenheit regelmäßig Unfälle mit kreuzendem Rehwild im Bereich der Kurve auf dem beschriebenen Streckenabschnitt. Der Ortsbeirat möchte daher das Gefährdungspotential feststellen und klären, ob sich die Situation ggf. durch die angesprochenen Maßnahmen verbessern lässt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1126 2025 Die Vorlage OF 223/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neues Feuerwehrgerätehaus für HarheimOFOB 803.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen sowie diesem eine aktuelle Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt offenzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die gemäß ST 1137 vom 07.06.2024 angekündigte Einschätzung des Stadtbrandinspektors zur Bedarfslage und den einsatztaktischen Kriterien detailliert darzulegen sowie über die gemäß ST 74 vom 13.01.2023 erwähnte Grundstücksakquise zur Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 10 samt Neubau der Berufsfeuerwehrstandorte "Nordost" und "Nordwest" zu berichten. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Aus diesem Grund ist eine nachvollziehbare Einschätzung des Stadtbrandinspektors und der Branddirektion "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" unerlässlich. Auch wenig nachvollziehbar ist eine scheinbar "sich immer wieder verändernde" Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt. Auch diese sollte aus Gründen der Verlässlichkeit offen-gelegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Urnenwand auf dem Bergener FriedhofOFOB 703.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 313/16 Betreff: Urnenwand auf dem Bergener Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der östlichen Mauer (zu sehen als weiße, ungepflegte Wand vom Eingang Marktstraße aus) des Bergener Friedhofes eine Urnenwand einzurichten und dem Friedhof damit wieder ein schöneres Ansehen zu geben. Begründung: Schon seit längerer Zeit befindet sich die östlich gelegene Mauer des Bergener Friedhofes in einem sehr ungepflegten Zustand, die eines Friedhofes unwürdig ist. Mit einer Urnenwand würde man diesen Zustand ändern. Auch hätten die Hinterbliebenen die Möglichkeit, Blumen abzulegen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6560 2025 Die Vorlage OF 313/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeOFOB 803.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 469/4 Betreff: Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße Vorgang: OM 5505/24 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Auskunft zur OM 5505 vom 28.05.2024, entstanden aus der Vorlage OF 413/4 vom 13.05.2024, zu geben, ob und wann in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich Ilbenstädter Straße ein Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule installiert werden kann. Begründung: Die Schüler:innen der Kirchnerschule benötigen dringend einen Zebrastreifen für eine sichere Querung der Wöllstädter Straße. Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main gibt hier an zwei Punkten die Querung der Wöllstädter Straße (siehe Screenshot) vor. Ohne Zebrastreifen jedoch ist dies trotz Tempo-30-Zone für die Grundschüler:innen nur unter erschwerten und teils gefährlichen Umständen aufgrund hoher Parkdichte und hohem Verkehrsaufkommen möglich. Hier wird der Ortsbeirat nach wie vor gebeten, durch Installation eines Zebrastreifens bei der Gestaltung eines sicheren Schulwegs zu unterstützen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6517 2025 Die Vorlage OF 469/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zukunft des ehemaligen Campingplatzes - Welche Flächen des City Camps sind städtisch?OFOB 803.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 523/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Campingplatzes - Welche Flächen des City Camps sind städtisch? Vorgang: OM 5868/24 OBR 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Flächen des ehemaligen Campingplatzes An der Sandelmühle 35b sind städtisch? 2. Laufen aktuell noch Pachtverträge oder ist eine weitere Verpachtung der städtischen Flächen für die Nutzung als Campingplatz vorgesehen und möglich? 3. Welche Gebäude stehen auf den städtischen Flächen und in wessen Eigentum befinden sich diese? Sind die Pacht-/Mietverhältnisse beordnet? 4. Welche Flächen - bitte die Flurstücke angeben - sind für eine Renaturierung vorgesehen? 5. Auf Teilen des Campingplatzes liegen größere Mengen an Baumaterialien und Abfällen. Gehören diese der Stadt? Wer ist für die Entsorgung verantwortlich? Begründung: Da es mehrere Interessenten an der Fortführung eines Campingplatzes auf dem Gelände gibt, was der Ortsbeirat sehr begrüßt, (siehe OM 5868), wird eine Auskunft über die Flächen erbeten. Nach Informationen des Ortsbeirates ist die Fläche des bisherigen Campingplatzes in mehrere Grundstücke mit verschiedenen Eigentümern geteilt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 523/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 523/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellenOFOB 1203.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 524/8 Betreff: Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, die "Richtlinie zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit der Zuggemeinschaft Klaa Paris e.V. und vergleichbaren Veranstaltern von größeren Brauchtumsfesten die Möglichkeit zu geben, die anfallenden Kosten für Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen (Terrorsperren, zusätzliches Sicherheitspersonal usw.), direkt zu verrechnen ohne in Vorlage treten zu müssen. Zukünftig sollen die Original-Rechnungen der beauftragten Unternehmen von den Veranstaltern zur Zahlung an die Stadt Frankfurt weitergegeben werden können. Begründung: Durch die schrecklichen Terrortaten von Magdeburg und Aschaffenburg gibt es neue Sicherheitskonzepte, und es muss die Zahl der Straßensperren in Heddernheim am Fastnachtsdienstag von 9 auf 23 erhöht werden. Für jede Sperre ist zudem Personal erforderlich. Die Kosten für die Sicherheit im Falle der Zuggemeinschaft Klaa Paris e.V. steigen laut einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 28.01.2025 somit von 70.000 EUR im Vorjahr auf voraussichtlich über 120.000 EUR. Dieses Geld hat die Zuggemeinschaft aktuell nicht, muss aber die beauftragten Unternehmen zunächst bezahlen; anschließend können dann die Rechnungen beim Ordnungsamt eingereicht werden. Dieses Verfahren muss jetzt dringend geändert werden, will man das Brauchtum, das vom Ehrenamt organisiert und zu einem großen Teil auch durch Spenden finanziert wird, nicht auf Dauer gefährden. Die Gewalttaten, die in unserem Land passieren, dürfen nicht dazu führen, dass schöne Traditionen kaputt gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 534 2025 Die Vorlage OF 524/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vandalismus in NiederurselOFOB 803.02.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 525/8 Betreff: Vandalismus in Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die beiden Spiegel am Bahnübergang Krautgartenweg ersetzen. Begründung: Die kürzlich zur Erhöhung der Sicherheit an dem Bahnübergang im Krautgartenweg angebrachten Spiegel wurden mutwillig eingeworfen. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 525/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 525/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Licht für Fahrradfahrer und FußgängerOFOB 803.02.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 526/8 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Weg in der Verlängerung des Krautgartenweges zwischen dem Bahnübergang Krautgartenweg und der Brücke der Rosa-Luxemburg Straße beleuchten. Dabei möge der Magistrat prüfen und berichten, ob zur Vermeidung von Umweltbelastungen (Lichtemission, Energie) eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich ist. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr und für Fußgänger zwischen dem Merton-Viertel, der Wiesenau (incl. U-Bahnstation) und Alt-Niederursel. Derzeit ist der Weg in den Abendstunden sehr dunkel und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern nur sehr ungern und einem äußerst unguten Gefühl genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6606 2025 Die Vorlage OF 526/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 1 GRÜNE und Linke (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung) Aktenzeichen: 66-2
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradbügel An den MühlwegenOFOB 803.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 531/8 Betreff: Fahrradbügel An den Mühlwegen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten in der Straße "An den Mühlwegen" Fahrradbügel an folgenden Stellen zu installieren (siehe Skizze): 1. In der ersten Kurve nach Einmündung Olof-Palme-Straße 2. Im Kurvenbereich gegenüber der Ökumenischen Kita, Begründung: Anwohnende der Mühlwege beklagen sich seit Jahren über zu schnell fahrende Autos, was insbesondere eine erhebliche Gefahr für die Kinder der ökumenischen Kita darstellt. Nun ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten aufgekommen. Mit dem Anbringen von Fahrradbügeln können beide Anliegen befriedigt werden. Zu 1.: Besonders im Abschnitt nach der Einmündung Olof-Palme-Straße wird zu schnell gefahren. Zusätzlich gibt es Klagen über parkende PKW in der Kurve, welche die Sicht behindern und somit eine Gefahr darstellen. Fahrradbügel engen die Fahrbahn ein ohne die Sicht zu behindern. Zu 2.: Gegenüber der Kita wird auf dem Platz in der Kurve illegal geparkt. Mit ein oder zwei Fahrradbügeln kann der Platz frei von Autos gehalten werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6608 2025 Die Vorlage OF 531/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichernOFOB 1103.02.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 532/8 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten den Gehweg zwischen der Straße "Kupferhammer" und der U-Bahnstation Zeilweg durch das Anbringen Fahrradbügeln gegen parkende PKW zu sichern, siehe Kartenausschnitt. Begründung: Im Zugangsbereich des Gehwegs zur U-Bahnstation parken regelmäßig Autos, neben und gegenüber den beiden markierten Parkplätzen, so dass für zu Fuß gehende oftmals nur noch eine schmale Gasse bleibt. Eine Absicherung mit Fahrradbügeln wäre vorteilhaft. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6609 2025 Die Vorlage OF 532/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahnstation "Zeilweg" durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Pkw gesichert werden kann (siehe Kartenausschnitt)." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wirtschaftsförderung Frankfurt einladenOFOB 1003.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 944/9 Betreff: Wirtschaftsförderung Frankfurt einladen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Wirtschaftsförderung Frankfurt in eine der nächsten Sitzungen einzuladen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 944/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schließung von PostbankfilialenSTOB 903.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 162 Betreff: Schließung von Postbankfilialen Dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist bewusst, dass die Schließung der Postfiliale im Riederwald Frankfurt, Beeinträchtigungen der Bargeldversorgung nach sich ziehen kann. Die Postbank unterliegt den allgemeinen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Banken und Finanzdienstleister in Deutschland. Diese beinhalten unter anderem die Aufsicht durch die BaFin, das Kreditwesengesetz (KWG), das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie den Verbraucherschutz und Datenschutz. Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet, dass die Interessen der Kunden gewahrt bleiben. Die Entscheidung, Finanzdienstleistungen in Partnerfilialen schrittweise einzustellen, basiert auf wirtschaftlichen Überlegungen und der Notwendigkeit, sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen und ist hiervon unberührt. Eine Teilhabe an Zahlungsverkehren und dem Zugang zu Bargeld ist durch das Basiskonto und einen weiterhin im Riederwald vorhandenen Geldautomaten gesichert. Lohnersatzleistungen, die mit Schecks erbracht werden, können auf dem Postweg eingereicht werden. Zu 1. Der Rückzug der Postbank aus den Stadtteilen führt aus Sicht des Magistrates nicht zu unzumutbaren sozialen Härten, da weiterhin Zugänge zu üblichen Finanzdienstleistern und Zahlungsverkehren, einschließlich der Versorgung mit Bargeld, bestehen. Zu 2. Eine Intervention gegen freie unternehmerische Entscheidungen ist jedem Bürger zivilrechtlich über die Verbraucherzentrale möglich, jedoch nicht Aufgabe der Stadt. Zu 3. Eine Klage gegen die Nichteinhaltung einer freiwilligen Selbstverpflichtung ist aus Sicht des Magistrates zivilrechtlichen Organisationen möglich, aber nicht Aufgabe der Stadt. (siehe 2.) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.09.2024, OA 484
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bolongaropalast: Endlich Transparenz über Kostenentwicklung herstellenSTOB 303.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 163 Betreff: Bolongaropalast: Endlich Transparenz über Kostenentwicklung herstellen In der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 6 am 29.10.2024 wurden das Gremium sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger durch Herrn Oberbürgermeister und die beteiligten Fachämter über den aktuellen Stand und die Perspektive bezüglich der Sanierung des Bolongaropalastes informiert. Hierbei wurde auf eine Mehrkostenvorlage hingewiesen, die am 12.12.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Es ist beabsichtigt, den Ortsbeirat 6 halbjährlich über den aktuellen Stand der Sanierung zu informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.01.2022, OA 125
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für Nieder-Eschbach?STOB 803.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 164 Betreff: Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für Nieder-Eschbach? In Abstimmung mit dem Ortsvorsteher des Ortsbeirates 15 wird ein Mitarbeiter der Branddirektion/Untere Katastrophenschutzbehörde in der Ortsbeiratssitzung am 25.04.2025 den Zivil- und Katastrophenschutz für Frankfurt am Main und damit auch für den Ortsbezirk 15 vorstellen sowie Fragen aus dem Gremium mündlich beantworten. Darüber hinaus bietet die Branddirektion als für den Katastrophenschutz in Frankfurt am Main zuständiges Amt auf ihren Internetseiten unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz umfangreiche Informationen und weiterführende Links zur Vorsorge für den Katastrophenfall und zum Bevölkerungsschutz an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6015
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in BerkersheimSTOB 1003.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 165 Betreff: Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim Mit dem auf vier Gleise ausgebauten Trassenverlauf der S-Bahn Rhein-Main zwischen Frankfurt am Main-West und Bad Vilbel sieht die DB Netz AG drei Rettungspunkte im Ortsbezirk Berkersheim vor: 1. Unter der B3-Brücke, Bahn-km 186,700, links der Bahn Die Zufahrt zum Gleis erfolgt über die Berkersheimer Bahnstraße. 2. Im Wiesengarten, Bahn-km 188,0, links der Bahn Die Zufahrt erfolgt über die Straße Im Wiesengarten, der direkte Zugang zum Gleis führt über eine Treppe. 3. Am Dammfuß an der Reithalle, Bahn-km 188,0, rechts der Bahn Die Zufahrt erfolgt über die Berkersheimer Bahnstraße, der direkte Zugang zum Gleis führt über eine Treppe. Die Rettungspunkte wurden hinsichtlich Lage und Erreichbarkeit mit der Branddirektion als im Genehmigungsverfahren zu beteiligendes Amt abgestimmt. Baulicher Anpassungen bedurften die drei Rettungspunkte weiterführend nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6057 Antrag vom 14.12.2025, OF 1195/10 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7923
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammelnST03.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 166 Betreff: Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammeln Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zur Beantwortung der Anfrage sind noch Abstimmungen erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5963
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufhängung eines Wandprospekthalters für Formulare und Zeitschriften im Bürgeramt NiederEschbachSTOB 1003.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 167 Betreff: Aufhängung eines Wandprospekthalters für Formulare und Zeitschriften im Bürgeramt Nieder-Eschbach Im Zuge der Umbaumaßnahmen in den Jahren 2022/2023 wurde das Bürgeramt Nieder-Eschbach mit einem Selbstbedienungsterminal zur Erstellung von Lichtbildern sowie der Erfassung von Fingerabdrücken und Unterschrift für deutsche Ausweisdokumente ausgestattet. Dadurch ist der Platz für einen Prospektständer im Wartebereich entfallen. Es besteht jedoch die Möglichkeit im ungenutzten Teil des Windfangs einen Prospektständer auf den Boden zu stellen. Nach Prüfung durch den Fachbereich Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik des Personal- und Organisationsamtes (11.A2) ist dies ohne Einschränkung des barrierefreien Gebäudezugangs und ohne Einschränkung von Fluchtwegs- oder Brandschutzvorschriften umsetzbar. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen wird einen geeigneten Prospektständer beschaffen. Ergänzend möchten wir in diesem Zusammenhang berichten, dass die Auslage der Formulare für die Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2024 nicht mehr möglich ist. Das Finanzamt teilte uns vor wenigen Tagen mit, dass seitens des Landes Hessen keine Erklärungsvordrucke mehr zur Verfügung gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten diese künftig auf direkte Anfrage beim Bürgerservice der Finanzämter. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6014
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baugebiet „Grillmayer“ Zur ObermühleSTOB 803.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 168 Betreff: Baugebiet "Grillmayer" Zur Obermühle Der Bauantrag zur Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern mit 16 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 38 Stellplätzen wurde am 05.12.2024 vom Magistrat genehmigt. Der Baubeginn wurde noch nicht angezeigt. Bei Eingang von Anträgen auf straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben wird der Magistrat - Straßenverkehrsamt - dem Vorhabenträger den Wunsch des Ortsbeirates übermitteln und nahelegen, dem Ortsbeirat die Baustellenlogistik für die Baumaßnahme vorzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6036
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Gravensteiner PlatzSTOB 1003.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 169 Betreff: Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Gravensteiner Platz Die im Magistratsbericht vom 29.07.2024, B 288, aufgeführten Plätze sind das Ergebnis einer kriteriengestützten Auswertung. Die zugrunde liegenden Kriterien wurden mit dem Leitfaden zur klimaangepassten Gestaltung von Stadtplätzen von den Stadtverordneten beschlossen. Der Magistrat hatte den Auftrag, 10 bis maximal 20 Plätze zu benennen, die zeitnah und mit hohem Handlungsbedarf umgestaltet werden sollen. Die im Bericht benannten 13 Projekte berücksichtigen die Umsetzungskapazitäten des Magistrats, da nur so dem attestierten hohen Handlungsbedarf entsprochen werden kann. Der Umstand, dass Plätze im Bericht nicht namentlich genannt werden, hat keine Relevanz in Bezug auf deren Betroffenheit oder Dringlichkeit. In der Auswertung ist der Gravensteiner Platz im Feld der dringlichen Maßnahmen und somit der vierten Stufe der Dringlichkeit des Anpassungsbedarfes enthalten. Insofern lässt sich auch weiterhin ein Handlungsbedarf aus der Auswertung des Leitfadens für den Platz ableiten. Zwischen dem Ortsbeirat und dem Magistrat wurde im Jahr 2022 vereinbart, dass zunächst die Standzeit "das Fliegende Künstlerzimmer", bis Herbst 2025, abgewartet wird. Aus den Beteiligungsprozessen rund um das Künstlerzimmer sollen möglichst Anregungen und Synergien für das spätere Umgestaltungskonzept gewonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6050 Antrag vom 27.07.2026, OF 52/10 Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 300
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sportanlage: Halfpipe und PumptrackSTOB 803.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 170 Betreff: Sportanlage: Halfpipe und Pumptrack Nach Prüfung bestünde vorbehaltlich der Finanzierung und landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB), die Möglichkeit, auf der im nördlichen Bereich gelegenen Rasenfläche der Gebrüder-Hommel-Anlage die in der Anregung gewünschten Sportangebote zu realisieren. Die ca. 45 x 25 große Rasenfläche wird zur Zeit als Bolzplatz genutzt. Konzeptionell wäre es denkbar, die Bolzplatzfläche analog der seit Jahren auf den städtischen Sportanlagen errichteten Soccer-Courts auf ein Bruttomaß von 20 x 13 m zu reduzieren und somit für eine Halfpipe und Pumptrack die notwendigen Flächen zu generieren. Das vorhanden Streetballfeld würde erhalten bleiben. Das Fachamt wird hierzu einen Vorschlag ausarbeiten und mit der UNB klären, ob eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung von dort in Aussicht gestellt werden kann und dann den Ortsbeirat informieren. Im Bereich der Liesel-Oesterreicher-Schule sieht der Magistrat keine Möglichkeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6067
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sonnenschutz für SpielplätzeSTOB 603.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 171 Betreff: Sonnenschutz für Spielplätze Sonnenschirme wurden bereits an mehreren Orten im Bereich des Ortsbeirats 10 aufgestellt: Am Eibenweg 'Edwards Sportfeld' in Berkersheim sowie an der Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage/Büdinger Straße in Eckenheim. Auch in Preungesheim befinden sich Schirme am Borsdorfer (Piratenbucht), An den Drei Hohen und Am Nonnenhof. Im Jahr 2025 plant das Grünflächenamt die Installation von weiteren Schirmen auf diesen Spielplätzen: Am Lausberg, Flutgraben und Karl-Kirchner-Siedlung in Preungesheim. Sollte zusätzlicher Bedarf bestehen, sind weitere Schirme möglich. Vorschläge zur genauen Standortbenennung werden gerne entgegengenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6068
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinderhaus RiedbergSTOB 903.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 172 Betreff: Kinderhaus Riedberg Der Magistrat befürwortet grundsätzlich die Schaffung eines Nachmittagsangebotes für Kinder auf dem Riedberg. Bisher gibt es kein offenes Angebot für Kinder in dieser Altersklasse. Der Evangelische Verein für Jugend- und Sozialarbeit e.V als Träger der bereits bestehenden Einrichtung Jugendhaus Riedberg sieht sich in der Lage, dies zusätzlich in seinen Räumlichkeiten umzusetzen. Für die beschriebene Erweiterung des Leistungsumfangs müsste die personelle Ausstattung der Einrichtung angepasst werden. Aus fachlicher Sicht halten wir eine personelle Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften im Umfang von 2 Stellen (2 VZÄ) zum Betrieb eines Kinderhauses für erforderlich. Nach Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans und einer Konzeption durch den Träger werden wir eine Einschätzung hinsichtlich der Kosten als auch der Ausgestaltung des neuen Angebotes treffen können, auch zu ggf. erforderlichen Umbaumaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 26.04.2024, EA 154
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wege auf dem HauptfriedhofSTOB 803.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 173 Betreff: Wege auf dem Hauptfriedhof Seit Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022 (ST 1400) zur Anfrage des Ortsbeirats 10 (V 357) wurde im Herbst 2023 der parallel zur Gießener Straße verlaufene Wegeabschnitt mit einer Fläche von rund 2.400 qm saniert. Im Rahmen des vierten Bauabschnitts sind nun Asphaltarbeiten am Alten Portal sowie am parallel zur Eckenheimer Landstraße - zwischen Neuem und Alten Portal - führenden Weg geplant. Die Grunderneuerung beginnt voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2025. Die Arbeiten erstrecken sich über eine rund 600 qm große Platzfläche am Alten Portal sowie ca. 1.100 qm Wegefläche. Hierbei wird die mit Asphalt versiegelte Platzfläche vor dem Alten Portal reduziert. Die entstehenden Vegetationsflächen sind als repräsentative Staudenbeete mit Gräsern, vereinzelten Kleinsträuchern und Bäumen konzipiert. Schlaglöcher werden bei Bedarf über das ganze Jahr ausgebessert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6218
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Den Friedhof in Preungesheim sanierenSTOB 903.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 174 Betreff: Den Friedhof in Preungesheim sanieren Am 06.01.2025 fand ein Ortstermin mit der Vorsitzenden des Ortsbeirats und zwei Vertretern des Fachamts statt. Dabei wurden die in der Anregung genannten Punkte mit folgendem Ergebnis besprochen: Wegeführung: Der Hauptweg des Friedhofs wird wie immer im Frühjahr mit Split neu abgestreut. Die anderen Wege werden bei Bedarf ausgebessert, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Eingrünungen durch Rasen wird toleriert. Randgestaltung: Platten- oder Pflasterbänder zur Einfassung von Grabfeldern werden auf allen Frankfurter Friedhöfen nicht mehr eingebracht. Schadhafte Einfassungen werden zurückgebaut. Zustand der Bänke: Einige Bänke müssen überarbeitet werden. Diese Arbeiten werden bis März 2025 durchgeführt. Baumschnitt: Das Grünflächenamt gewährleistet die Verkehrssicherheit der Bäume. Aktuell wird kein Handlungsbedarf gesehen. Reinigung des Wasserbeckens: Die Reinigung findet jährlich vor dem Anstellen der Wasserleitungen im Frühjahr statt. Gehweg im Herbst von Laub befreien: Das Laub wird regelmäßig von den Wegen entfernt. Allerdings kann nicht sichergestellt werden, dass die Blätter unverzüglich überall beseitigt werden. Friedhofsmauer sanieren: Im südlichen Bereich ist ein ca. 5 Meter langer Mauerabschnitt geneigt und wurde zur Sicherheit vor einigen Wochen abgesperrt. Das Grünflächenamt klärt das weitere Vorgehen. Dazu wurde bereits ein Termin mit einem Fachunternehmen vereinbart. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6055
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbindungsweg Zum Stulen/Alter Gerichtsplatz befestigenSTOB 903.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 175 Betreff: Verbindungsweg Zum Stulen/Alter Gerichtsplatz befestigen Vorläufige Stellungnahme: In vorgenannter Sache besteht weiterhin ämterübergreifend Abstimmungsbedarf. Der Magistrat wird unaufgefordert antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5448
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung eines Runden Tisches „Heddernheimer Schloss“STOB 603.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 176 Betreff: Einrichtung eines Runden Tisches "Heddernheimer Schloss" Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats für die Einrichtung eines Runden Tisches zum "Heddernheimer Schloss", um dem positiven Austausch einen Vorschub zu leisten. Über das Format und die zu beteiligenden Interessengruppen und Ämter sollte vorab Konsens erreicht werden. Es ist beabsichtigt, einen neuen Termin für dieses Frühjahr zu organisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierschen Hof umsetzenSTOB 903.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 177 Betreff: Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierschen Hof umsetzen Das Grünflächenamt ist im Bereich des Trierschen Hofes vertragsgemäß nur für einfache Pflegearbeiten sowie für die Verkehrssicherheit des Baumbestandes und gegebenenfalls vorhandener Spielgeräte verantwortlich. Neu- oder Nachpflanzungen oder der Austausch von Spielgeräten fallen nicht in diese Zuständigkeit. Diese müssten, vergleichbar mit anderen investiven Maßnahmen, vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Die ABG Frankfurt Holding GmbH erhält dazu eine Kopie dieses Vorgangs zur Kenntnisnahme und möglichen Veranlassung in eigener Zuständigkeit sowie der Bitte um Mitteilung welche Bäume und Sträucher nachgepflanzt werden sollen. Sobald die Mitteilung vorliegt, wird der Magistrat berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5998
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Cannabisverbot auf Spielplätzen im Frankfurter Süden konsequent durchsetzenSTOB 1003.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 178 Betreff: Cannabisverbot auf Spielplätzen im Frankfurter Süden konsequent durchsetzen In § 3 Abs. 2 d) der Grünanlagensatzung ist ein grundsätzliches Rauchverbot auf Spielplätzen festgeschrieben. Entsprechende Kontrollen werden durch die Stadtpolizei durchgeführt und bei Verstößen wird die Ordnungswidrigkeit von den Bediensteten stets entschlossen und konsequent geahndet. Darüber hinaus verbietet auch § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Konsumcannabisgesetzes ausdrücklich den Konsum von Cannabis auf Spielplätzen. Weiterhin gibt es diverse Präventions- und Beratungsangebote, welche von zentraler Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz sind. Die Fachstelle Prävention, die durch das Drogenreferat finanziert wird, bietet spezifische Workshops, Elternabende und Fortbildungen zum Thema Cannabis an Schulen an. Im letzten Jahr konnten auf diese Weise unter anderem mehr als 1.250 Schüler:innen erreicht werden. Außerdem fördert das Drogenreferat das App-basierte Beratungsangebot "Rauchmelder". Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die sich gezielt an Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Konsumverhalten richtet. Beratungen und Informationen zu verschiedenen Themenbereichen, zu denen auch Cannabis gehört, erhalten Jugendliche, Erwachsene, Angehörige und Fachkräfte auch in den vier Jugend- und Drogenberatungsstellen. Des Weiteren werden vom Drogenreferat die Projekte "Casemanagement und Beratung für cannabiskonsumierende Schülerinnen und Schüler an Frankfurter Schulen" (CaBS) und "Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsument:innen" (FreD) unterstützt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6200
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.