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Masterplan Zoologischer Garten Frankfurt - Grundsatzbeschluss, Genehmigung Raumprogramm/Freigabe Planungsmittel für Phase 1

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Umsetzung des Masterplans für den Zoologischen Garten Frankfurt vor, um die bauliche und inhaltliche Zukunftsentwicklung zu sichern. Die Umsetzung erfolgt in drei Phasen, beginnend mit der Serengeti-Anlage, für die 5,63 Mio. Euro an Planungsmitteln benötigt werden. Ziel ist es, den Zoo als Ort der Begegnung zwischen Mensch und Tier sowie als Botschafter für Natur- und Artenschutz zu positionieren.

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Beschlussvorschlag

  1. Der beigefügte Masterplan für die bauliche und inhaltliche Zukunftsentwicklung des Zoologischen Gartens wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass sich die Umsetzung des Masterplans in drei Phasen gliedert, jeweils bestehend aus der weiteren Planung sowie der Realisierung:

Phase 1: Serengeti-Anlage im Zeitraum 2025 bis 2033

Phase 2: Lomami-Anlage im Zeitraum 2026 bis 2036

Phase 3: Manú-Anlage im Zeitraum 2029 bis 2039

  1. Es wird zugestimmt, mit der Umsetzung des Masterplans schnellstmöglich zu beginnen. Für die erste Phase der Umsetzung (2025 bis 2033) werden zunächst Planungsmittel in Höhe von 5,63 Mio. Euro für die Serengeti Anlage benötigt. Im aktuellen Haushalt 2024/2025 stehen in der Produktgruppe 21.05 unter dem Projekt 5.010507 (Masterplan) im Jahr 2024 2,8 Mio. Euro, im Jahr 2025 1,0 Mio. Euro und 2026 800 T Euro zur Verfügung. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 (3,8 Mio. Euro) werden durch Sollveränderung dem Projekt Serengeti Anlage zur Verfügung gestellt. Weitere 1,83 Mio. Euro stehen im Jahr 2025 bei dem Projekt 5.010630, Infrastruktur Zoo, zur Verfügung und werden ebenfalls per Sollveränderung zur Verfügung gestellt.
  2. Dem beigefügten Raumprogramm und der Planungsmittelfreigabe in Höhe von 5,63 Mio. Euro für die erste Phase zur Umsetzung des Masterplanes - Serengeti Anlage wird zugestimmt.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die Gesamtkosten für die Realisierung des Masterplans vertieft zu ermitteln und diese in den kommenden Haushaltsplanaufstellungsverfahren geeignet zu berücksichtigen.

Begründung

A. Zielsetzung

Zielsetzung: Basierend auf dem Vortrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main vom 25. Mai 2020, M 80, erging mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Juli 2020, § 6039, der Auftrag an den Magistrat, einen Masterplan für die bauliche und inhaltliche Zukunftsentwicklung des Frankfurter Zoos zu erstellen. Hintergrund war die Erkenntnis, dass eine substanzielle Neugestaltung von mehr als der Hälfte des Areals für die Zukunftssicherung der traditionsreichen Frankfurter Kultureinrichtung überfällig und unabdingbar notwendig war. Auf Grundlage der Konzeptstudie ZOOKUNFT2030+ (Zoo Frankfurt, 2019) wurden Leitlinien für eine derartige Umgestaltung erarbeitet und in dem vorliegenden Masterplan konkretisiert. Nach Beschlussfassung soll eine nach Zeiträumen und Umgestaltungsabschnitten gegliederte Kostenermittlung erstellt werden. Teil dieser Kostenermittlung werden unter anderem Investitionskosten (insbesondere hinsichtlich Erschließung, Baugrund, Altlasten sowie projektspezifischer Besonderheiten, wie z.B. der Überbauung der U-Bahn), Kosten der Kostengruppe (KG) 600 und KG 700 sowie die identifizierbaren Planungs- und Realisierungsrisiken sein. Ergänzend wird eine sogenannte Lebenszyklusberechnung gemäß den städtischen Vorgaben einschließlich der Darstellung von möglichen Kostenoptimierungen erstellt. Parallel zur Erstellung des Masterplans ist eine Vorabprüfung wesentlicher Rahmenbedingungen durchgeführt worden. Diese Prüfung soll die schonende und naturverträgliche Umsetzung der Einzelmaßnahmen sowie eine Berücksichtigung möglicher Einflüsse auf die lokalen, stadtklimatischen Verhältnisse sicherstellen. Dafür wurde ein botanisch-zoologisches Gutachten des Senckenberg Forschungsinstituts und Naturmuseums erstellt, das die Biodiversität auf dem Gelände des Zoologischen Gartens untersucht hat. Die aus diesem Gutachten folgenden Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Flora und Fauna sind bei den Planungen eingearbeitet worden. Für die Untersuchung möglicher Auswirkungen der Umgestaltung des Zoogeländes auf die lokalen, stadtklimatischen Verhältnisse konnte das Institut für Klima- und Energiekonzepte INKEK (Lohfelden) gewonnen werden, das jedoch keine signifikanten Veränderungen in Bezug auf das Frankfurter Stadtklima beim derzeitigen Planungsstand erwartet. In mehreren Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen und dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt wurde zudem der Umgang mit dem Bestand behutsam pro Bereich definiert. In die Planung und Bewertung flossen sowohl Belange der Zukunftsfähigkeit des Zoos als auch die denkmalpflegerische Bedeutung des Ensembles ein. Die außergewöhnliche Bedeutung des Zoo Frankfurt besteht in der Vernetzung zur Zoologischen Gesellschaft (ZGF) und dem Fokus auf die Haltung von bedrohten Tierarten. Der Zoo soll als Bindeglied für die heimische und globale Biodiversität die Vielfalt der artenreichen Biome der Erde für Besuchende emotional erlebbar machen. Der Frankfurter Zoo positioniert sich durch den Masterplan nicht nur als ein Ort der Begegnung zwischen Mensch und Tier, sondern vor allem als Botschafter der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF), die weltweit In-situ-Natur- und Artenschutzprojekte realisiert. Das Zusammenspiel von Zoo Frankfurt mit der In-situ-Arbeit der ZGF bei Natur- und Artenschutzprojekten stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar, welches zukünftig ein elementarer Teil der Identität des Zoo Frankfurt sein wird. Damit etabliert sich der Frankfurter Zoo noch stärker als Multiplikator und Akteur im Sinne des Natur- und Artenschutzes. Aufgrund der Struktur der Besuchenden im Zoo entstehen die besondere Möglichkeit und Verpflichtung, nicht nur fachlich interessierte Personenkreise anzusprechen, sondern im Sinne der Inklusion den gesamten Querschnitt der Gesellschaft zu erreichen. Aus der Zusammenarbeit von Zoo und ZGF ergeben sich daher auch erweiterte Entscheidungsgrundlagen für die zukünftig im Zoo geplanten Tierarten. Dabei wird stark auf eine Vergesellschaftung von Arten gesetzt. Das ermöglicht die Darstellung ganzer Lebensräume für die Besuchenden, ein anregungsreiches Umfeld für die einzelnen Tierarten und nicht zuletzt auch eine gute Ausnutzung der vorhandenen, begrenzten Flächen im Zoo Frankfurt. Ein Schwerpunkt der Masterplanung ist die Schaffung von artgerechten, gleichermaßen attraktiven Lebensräumen für die Tiere und für die Besuchenden, auch im Winter. Bisher herrscht im Frankfurter Zoo in vielen der überplanten Bereiche die Stallhaltung vor. Dies bedeutet, dass die Tiere im Winter, bei entsprechend kalten Temperaturen, nur einen beschränkten Auslauf haben. Im Zoo der Zukunft wird dies geändert werden. Ein wichtiges Ziel der Masterplanung für den Frankfurter Zoo ist, die Besuchenden für einen nachhaltigen Umgang mit unserer Umwelt und den natürlichen Lebensgrundlagen zu sensibilisieren. Dies spiegelt sich in den konkreten Konzeptionierungen für die weiter unten dargestellten Zooareale insgesamt und bei den einzelnen Gebäuden und Anlagenteilen wider.

B. Alternativen

Alternativen: keine

C. Lösung

Im Zuge der Erstellung des Masterplans wurden drei Teilbereiche identifiziert, die im "Zoo der Zukunft" umgestaltet werden sollen und detailliert überplant wurden:

  1. Im Südwesten: Serengeti-Anlage

2. Im Südosten: Lomami-Anlage

3. Im Nordosten: Manú-Anlage

Beschreibung der definierten Teilbauprojekte:

  1. Serengeti-Anlage

Die Neugestaltung dieses, als erstes zu realisierenden, Teilbereiches folgt dem Bild eines ausgetrockneten Flussbettes, das durch die Savannenlandschaft verläuft und in einem Wasserloch mündet. Rund um dieses Flussbett erleben Besuchende den Artenreichtum der Serengeti auf weitläufigen, teilweise übernetzten, Anlagen mit vielen vergesellschafteten Tierarten. An diesem − sowie an weiteren Wasserlöchern − können die Tiere bei kommentierten Fütterungen beobachtet und erfahren werden. In die Savannenlandschaft sind zwei kleinere Gebäude für die Haltung von Nashornbullen und Flamingos sowie Erdmännchen und Stachelschweinen integriert.

Die Besuchenden nehmen die Landschaft auf verschiedenen Ebenen wahr und erreichen über Stege den neuen, weitläufigen, Serengeti-Innenbereich. Im Untergeschoss wird die "Serengeti bei Nacht" mit vielen nachtaktiven Arten dargestellt. Über einen Unterwassertunnel im Flusspferdbecken, der erste seiner Art in Deutschland, gelangen die Besuchenden wieder nach oben. Die großzügigen Tieranlagen innerhalb des Gebäudes sollen neben Giraffen, Spitzmaulnashörnern, Zebras, Antilopen sowie Flusspferden auch zahlreiche Vögel beherbergen und stellen so insbesondere im Winter eine große Attraktion für Besuchende dar. Die Architektur folgt der Landschaft und tritt so hinter den Eindruck einer Savannenlandschaft zurück.

Direkt an das Gebäude grenzt das neue Restaurant an, welches das in Vorbereitung befindliche Restaurant am Spielplatz im nördlichen Bereich des Zoos (vgl. Vortrag des Magistrats vom 13.09.2024, M

121) ergänzt. Besondere Highlights des neuen Restaurants im Teilbauprojekt Serengeti werden der integrierte Unterwassereinblick mit Flusspferden aus dem Gastraum im Erdgeschoss sein, ein spektakulärer Blick über die Savanne von der Terrasse im Obergeschoss sowie ein ganzjährig nutzbarer Tagungsbereich mit direkten Einblicken in den überdachten Serengeti-Innenbereich. Die Anordnung des Restaurants bietet die Möglichkeit das Obergeschoss mit Event- und Tagungsfläche auch für externe Veranstaltungen und ähnliches zu nutzen.

Das Gastronomiekonzept ähnelt dem des oben beschriebenen Restaurants am Spielplatz:

  • Nachhaltigkeit bei der Erzeugung und Verarbeitung der Lebensmittel
  • ökologischer Anbau; faire, saisonale und regionale Erzeugung sowie regionale Verarbeitung
  • Umwelt- und Ressourcenschonung der gesamten Erzeugungs-, Produktions- und Lieferkette
  • Verwertung von Speiseresten, Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, Verzicht auf Verpackungsmüll und Einmal-Geschirr sowie ein umweltschonender Transport mit kurzen Wegstrecken
  • Sozialstandards für alle Mitarbeitenden von der Erzeugung über die Produktion bis hin zur Essensausgabe

Dabei soll die Gastronomie im Teilbereich Serengeti zusammen mit der Restauration am "Unteren Atzemer" das gastronomische Angebot abrunden. Die Preisgestaltung für Speisen und Getränke wird - wie auch beim zweiten Restaurant - dem Querschnitt des Zoopublikums gerecht.

2. Lomami-Anlage

Dieser Teilbereich stellt den tropischen, afrikanischen Regenwald dar, mit waldbewohnenden Affen, Antilopen, Okapis und Vögeln, benannt nach dem von der ZGF unterstützten Nationalpark "Lomami" in der Demokratischen Republik Kongo.

Die Besuchenden erleben die Landschaft und die Tiere von erhöhten Besucherstegen aus. Diese ermöglichen nicht nur neue Perspektiven und verdeutlichen die Vielschichtigkeit des tropischen Regenwaldes, sondern stellen - hinsichtlich der begrenzt zur Verfügung stehenden Fläche des Zoos - eine wirkungsvolle Lösung dar, da sich so die Bereiche für Tiere und Besuchende überschneiden können. Die Außenanlagen sind zudem größtenteils übernetzt, sodass diese zusätzlich von kletternden und flugfähigen Tierarten genutzt werden können. Eingebettet in die Besucherwege sind zahlreiche spielerische und didaktische Elemente vorgesehen.

In Abstimmung mit dem Denkmalamt integriert die Lomami-Innenanlage die Rundbögen der ehemaligen Geiervolieren, dem ältesten Bauwerk des Zoos, und bindet diese in die Gesamtgestaltung ein. Zu den Außenanlagen hin senkt sich das Dach des Gebäudes und nimmt sich so in seiner Ausprägung hinter der Landschaft zurück.

3. Manú-Anlage

Der Überflutungswald des südamerikanischen Nationalparks Manú, einem weiteren Schwerpunkt der Naturschutzarbeit der ZGF, ist der Pate des dritten Teilbauprojekts. Über Baumwipfelpfade und variantenreiche Einsichten, sowohl in Anlagen als auch unter Wasser, werden die Besuchenden durch diese, von Wasser geprägte, Landschaft geführt. In der großen, teilweise abgetrennten Freiflughalle, laufen die Besuchenden durch die Flora und Fauna Südamerikas und folgen dieser in die Außenbereiche. Sowohl die große Freiflughalle als auch die teilweise übernetzten Außenanlagen schaffen die Grundlage für vielfältige Vergesellschaftungen. Dazu ermöglichen höher liegende Tunnel und Verbindungen zwischen den Außenanlagen einen Wechsel der Tierarten zwischen den verschiedenen Gehegen.

Das Gebäude tritt durch die gewählte Kuppelform, die Begrünung der verschiedenen Bauteile sowie die Materialwahl in den Hintergrund und fügt sich in die Landschaft ein; bauliche Konstruktionen ähneln Erdabbruchkanten und verstärken so das Bild eines Überflutungswalds.

4. Nachhaltige Technik

Durch ein intelligentes Management von Energie und Klima, das sich beispielsweise durch ein ganzheitliches Fassaden- und Technikkonzept auszeichnet, werden passive Technologien eruiert und prioritär verfolgt. Ziel ist außerdem, den Zoo Frankfurt zukünftig CO2-neutral zu betreiben. In der Masterplanung ist dafür eine mehrstufige Strategie vorgesehen:

  1. Optimierung des Gebäudebetriebs

Reduzierung der Flächenanforderungen, insbesondere der Wasserflächen und klimatischen Anforderungen auf das tatsächlich notwendige Mindestmaß; Optimierung der Gebäudehülle; Einsatz natürlicher Lüftung, insbesondere in den Gebäuden; Tageslichtoptimierung der Architektur.

2. Einsatz Energie - effiziente Systeme

Aufwertung bestehender Systeme; effiziente Wärmerückgewinnung bei Lüftung und Abwasser; Einsatz hocheffizienter Beleuchtungssysteme; Reduzierung des Stromverbrauchs, insbesondere auch bei der Wassertechnik.

3. Einsatz erneuerbarer Energien

Photovoltaik auf den Dachflächen und Teile der Fassaden um regenerativen Strom am Standort zu erzeugen; Zukauf von CO2-neutraler Energie in Form von Ökostrom und CO2-neutraler Fernwärme.

Alle Dachflächen und Teile der Fassaden der neuen Gebäude werden - soweit möglich − begrünt, mit PV-Anlagen versehen und anfallendes Regenwasser wird in Zisternen für die Bewässerung zwischengespeichert. Die Dachbegrünungen sollen als Biodiversitätsdächer ausgeführt werden, die Wildbienen, Schmetterlingen und Käfern Unterschlupf und Nahrung bieten. Durch ein intelligentes Klimakonzept sollen die laufenden Kosten möglichst niedrig gehalten werden. Ein nachhaltiges Wassermanagement soll zudem für verbesserte mikroklimatische Bedingungen sorgen. Durch den Einsatz von speziellen Dachflächen (sogenannte ETFE-Kissen) kann das Sonnenlicht in die Gebäude gelangen und so das natürliche Pflanzenwachstum und Wohlbefinden der Tiere verbessern.

5. Sonstiges

Die angehängte Masterplanung berücksichtigt nicht nur die, bereits sehr detaillierten, Lösungen für die einzelnen Teilbereiche, es wird auch ein zeitlicher Ablauf skizziert, wie diese Teilbauprojekte realisiert werden können und der Zoo gleichzeitig für Besuchende attraktiv bleibt.

So soll während der Bauphase der Serengeti-Anlage bereits mit der detaillierteren Planung für das Teilbauprojekt Lomami begonnen werden, sodass bestenfalls mit der Eröffnung der Serengeti-Anlage die Bauphase der Lomami-Anlage beginnen kann. Dies soll dann in der gleichen Art und Weise für die Planung der Manú-Anlage vollzogen werden.

Eine Einbindung der Bauphasen in den weiterlaufenden Zoobetrieb wird durch eine dafür entwickelte, veränderte Wegeführung gewährleistet und sichert so den Besuchenden den Zugang zu den verschiedenen Tieranlagen während der drei Bauphasen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Kosten: Aufgrund des langen Planungszeitraums wird konkret nur auf die Phase 1 der Umsetzung (Serengeti -Anlage) Bezug genommen. Die weiteren Phasen müssen zu gegebener Zeit betrachtet werden. Für die Planung der Phase 1 - Serengeti-Anlage bestehend aus der großen Serengeti-Innenanlage, zwei kleineren Gebäuden für Nashornbullen, Zebrahengst, Flamingos, Erdmännchen und Stachelschweine, dem Restaurant und den Außenanlagen, wird mit einem Planungsmittelbedarf (ohne konjunkturelles Risiko) von brutto 5,63 Mio. Euro gerechnet. In der Produktgruppe 21.05 unter der Projektdefinition 5.010507 (Masterplan) stehen noch Mittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro für 2024 und 2025 jeweils eine weitere Mio. Euro sowie in 2026 800 T Euro zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Februar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 4
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 34 · 27.03.2025
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONAfDVoltBFF-BIGStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 01.04.2025
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 03.04.2025
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf

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