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  • "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten
    STOB 10
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 179 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Der Magistrat begrüßt das erinnerungskulturelle Engagement des Ortsbeirats 2, dessen laufende Projekte in der vorliegenden OM dargestellt sind. Mit Blick auf eine würdevolle Erinnerung an der Festhalle ist jedoch zu berücksichtigen, dass über die bestehende, in dieser OM angeführte Gedenktafel hinaus bereits ein weiterer Gedenkort für die Opfer der Pogrome vor dem Gelände der Festhalle eingerichtet wurde. Die dort befindliche Tafel ist eine Replik der hier thematisierten Tafel und ist zudem mit einer Sitzbank ausgestattet, die Besuchenden die Möglichkeit gibt, sich an dem Gedenkort für eine längere Zeit aufzuhalten. Für die Ausrichtung von Gedenkveranstaltungen, die über die beiden Tafeln hinaus zur Sichtbarkeit und würdevollen Erinnerung an die Opfer der Pogrome beitragen, steht der Magistrat beratend zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038

  • Umstellung des Betriebs am Frankfurter Flughafen auf schwefelarmes Kerosin
    STOB 10
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 180 Betreff: Umstellung des Betriebs am Frankfurter Flughafen auf schwefelarmes Kerosin Sowohl Magistrat wie auch Fraport legen großen Wert auf Nachhaltigkeit, weshalb sie sich aktiv für die Förderung und den Ausbau von Sustainable Aviation Fuel (SAF) aussprechen. In ihrer Rolle als Flughafenbetreiber übernimmt Fraport nicht die Produktion oder den Vertrieb von Kraftstoffen; diese Verantwortung obliegt am Standort Frankfurt der Hydranten-Betriebs oHG, die sich der Versorgung mit Kerosin und der Integration von SAF widmet. Aktuell beträgt der Grenzwert für Schwefel bei den beiden für Europa relevanten Spezifikationen für Kerosin (Jet A-1) DEF STAN 91-091 und ASTM D1655 3.000 ppm (parts per million) bzw. umgerechnet in Prozent 0,3 %. Der effektive durchschnittliche Schwefelgehalt des am Frankfurter Flughafen vertankten Jet A-1 liegt unterhalb von einem Zehntel dieses Grenzwertes, also bei < 0,3%o (Promille) bzw. umgerechnet in Prozent bei < 0,03 %. Generell nutzt Fraport seine strategische Position und Expertise, um die Dekarbonisierung und den Klimaschutz in der Luftfahrtbranche aktiv zu fördern. Durch gezielte mediale und politische Initiativen setzt sich das Unternehmen dafür ein, die Produktion von SAF zu beschleunigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.11.2024, V 1052

  • Beispiel Leipziger Straße 85: Was kann die Stadt tun, um Kleingewerbetreibende in den Frankfurter Stadtteilen vor Verdrängung zu schützen? - Appell an die soziale Verantwortung der Eigentümerin der Leipziger Straße 85
    STOB 2
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Betreff: Beispiel Leipziger Straße 85: Was kann die Stadt tun, um Kleingewerbetreibende in den Frankfurter Stadtteilen vor Verdrängung zu schützen? - Appell an die soziale Verantwortung der Eigentümerin der Leipziger Straße 85 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main nimmt zu den Fragen des Ortsbeirats 2 wie folgt Stellung: Zu 1.: Der Magistrat ist sich der Bedeutung bewusst, den einzelne Kleingewerbe für die soziale und wirtschaftliche Struktur der Stadtteile haben können, und teilt die Besorgnis des Ortsbeirats hinsichtlich der Verdrängung von bestehenden Kleingewerbebetrieben durch steigende Mieten/Pachten oder Kündigungen. Grundsätzlich sind die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt jedoch begrenzt. Eingriffe in gewerblich- privatrechtliche Miet- oder Pachtverhältnisse sind nicht zulässig. Es besteht Vertragsfreiheit. Die konkrete Ausgestaltung von Mietverträgen gehört nicht zum Regelungsbereich des im kommunalen Einflussbereich liegenden Bauplanungsrechts. Die Stadt kann weder Pachterhöhungen verhindern noch Kündigungen im Gewerbe rückgängig machen. Eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB dient bestimmten Schutz- und Erhaltungszwecken, wie der städtebaulichen Gestaltung, der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz) und der Verhinderung städtebaulicher Umstrukturierungen. Der Erhalt bestehender Gewerbebetriebe ist allerdings kein expliziter Zweck dieser Satzung, sodass sie nicht direkt zum Schutz von Gewerbemietern angewendet werden kann. Selbst wenn denkbar ist, dass bestimmte gewerbliche Nutzungen die städtebauliche Eigenart des Gebiets prägen können, ist ein Nachweis dessen sowie der Schutzbedürftigkeit schwer zu erbringen. So ist bspw. ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb nicht nur durch die Miethöhe, sondern auch durch andere Faktoren beeinflusst, die wiederum Optimierungspotenziale bieten können, um Mietsteigerungen zu begegnen. Diese Faktoren bestmöglich unternehmerisch zu managen und im Wettbewerb (um Standorte) zu bestehen, ist gerade charakteristisch für wirtschaftliche Aktivität. Deswegen versucht insbesondere die Wirtschaftsförderung die Entwicklung in den Stadtteilen mit folgenden, weichen Instrumenten zu beeinflussen: - Beratung und Unterstützung: Die Wirtschaftsförderung bietet Kleingewerbetreibenden individuelle Beratung an und unterstützt sie im Bedarfsfall bei der Suche nach alternativen Standorten oder Lösungen, um ihren Betrieb fortzuführen. - Netzwerkförderung: Durch die Förderung von Gewerbevereinen und Interessengemeinschaften wird der Zusammenhalt unter den Gewerbetreibenden gestärkt, was gemeinschaftliche Strategien zum Umgang mit Verdrängungsprozessen fördert. - Stadtteilbezogene Projekte: Durchführung von Aktivierungsmaßnahmen zur Belebung und Erhöhung der Sichtbarkeit des Gewerbes im Stadtteil. Bsp. Gewerbeschauen, Aktionstage, Weihnachtsaktionen etc., unter dem Programm "Frankfurt am Start". Zu 2.: a) Der Magistrat teilt die Auffassung des Ortsbeirats insoweit, dass ein erweiterter gesetzlicher Rahmen helfen könnte, Kleingewerbetreibenden effektiveren Schutz vor Verdrängung bieten zu können, insbesondere in Gebieten mit bestehender Milieuschutzsatzung. Andererseits bestehen Zweifel hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten gesetzlicher Anpassungen, u.a. vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit von entsprechenden Eingriffen in das durch das Grundgesetz geschützte Eigentum von Grundstückseigentümern. b) Sinnvolle gesetzliche Rahmenbedingungen könnten sein: - Gewerbemietrecht: Anpassungen in Form von Begrenzungsmöglichkeiten von Mietpreissteigerungen. - Städtebaurecht, Milieuschutz- bzw. Erhaltungsatzungen: Erweiterung und Konkretisierung des Anwendungsbereichs auf Gewerbenutzungen, um Nutzungsänderungen und Verdrängung zu verhindern. Auch wenn entsprechende Regelungen wünschenswert für den Schutz des Kleingewerbes wären, so sind stets auch andere (verfassungs-)rechtliche Gegebenheiten und Belange durch den Gesetzgeber zu berücksichtigen, die einer Anwendung solcher Rahmenbedingung begründet entgegenstehen. c) Die abschließende Entscheidung über eine Erweiterung des Instruments mit dem Ziel der Erhaltung gewerblicher Strukturen obliegt dem Gesetzgeber, welcher alle hier relevanten Belange zu berücksichtigen hat. Unabhängig davon enthält das Bauplanungsrecht jedoch bereits einige Vorschriften zur Berücksichtigung von gewerblichen Belangen, u.a. zur Erhaltung sog. zentraler Versorgungsbereiche und zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung. In der Stadt Frankfurt wurde diese Vorgabe durch das Einzelhandles- und Zentrenkonzept umgesetzt. Zu 3.: a) Die Wirtschaftsförderung nimmt regelmäßig im Rahmen ihrer Tätigkeiten vor Ort bestehende Leerstände im Einzelfall auf und betreibt darüber hinaus seit Dezember 2023 ein strategisches Leerstandsmanagement. Dabei werden Erfassungen von Leerständen vorgenommen und die Gründe für den Leerstand sowie mögliche Perspektiven, soweit möglich, ermittelt und dokumentiert. Im Fokus stehen hier insbesondere Ladeneinheiten in Erdgeschosslagen, darunter vor allem leerstehende, ehemals durch Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe genutzte Flächen in zentralen Lagen. Ein räumlicher Fokus liegt auf der Innenstadt (A-Zentrum) sowie den Ortsbezirkszentren (B-Zentren) und den Grundversorgungszentren (C-Zentren). Andere Lagen werden dabei aber ebenfalls berücksichtigt. Aktuell findet die Aufnahme von Leerständen in den Haupteinkaufsstraßen in der Innenstadt statt. Darüber hinaus ist eine stichtagsbezogene Erfassung von Leerständen in Erdgeschosslage in Vorbereitung, in deren Rahmen auch die Leipziger Straße in Gänze erhoben werden soll. b) Die Wirtschaftsförderung nimmt regelmäßig Kontakt zu Eigentümern von Gewerbeimmobilien auf und versucht in einen kontinuierlichen Austausch zu treten. Ziel ist es, leerstehende Flächen möglichst schnell wieder einer Nutzung zuzuführen und somit die Attraktivität der Stadtteile zu erhalten. Durch das aktive Leerstandsmanagement können interessierten kleinen und mittelständischen Unternehmen passende Gewerbeflächen vorgeschlagen und entsprechende Kontakte vermittelt werden. Die Wirtschaftsförderung unterstützt bei der Vermittlung zwischen Eigentümern und potenziellen Mietern. Im Fall des HeckMeck führte die Wirtschaftsförderung intensive Gespräche mit dem Eigentümer und der Betreiberin des HeckMeck. Dabei wurde deutlich, dass die Miete über einen sehr langen Zeitraum nicht angehoben wurde. Zudem gab es Verhandlungen mit einem potenziellen Nachfolger für das HeckMeck, der jedoch unter anderem nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügte. Mit der Nachfolge-Gastronomie "TONKA" wurde schließlich ein modernes Restaurant mit feiner veganer Küche eröffnet, das von den Gästen gut angenommen wird. Im Fall des Kiosks in der Leipziger Straße 85 unterstützte die Wirtschaftsförderung, z. B. bei der Suche von Ersatzflächen (diverse Objekte wurden vorgeschlagen) und gemeinsam mit weiteren Akteuren im Quartier bei der Moderation zwischen den beteiligten Parteien, um einvernehmliche Lösungen zu erreichen. Dies hatte zuletzt dazu geführt, dass der Eigentümer einer Untervermietung an den Kioskbetreiber durch den neuen Hauptmieter zugestimmt hatte. Diese Option kam für den Kiosk allerdings nicht mehr infrage, da sich das Betreiberehepaar für einen neuen Standort in der Grempstraße entschieden hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1013 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545

  • Stromversorgung für Stadtteilfeste
    STOB 8
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 182 Betreff: Stromversorgung für Stadtteilfeste Die Mainova AG betreibt als Eigentümerin über Ihre 100% Tochter SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) die Anlagen der Straßenbeleuchtung in Frankfurt im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main. Um die Sicherheit der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und insbesondere im Straßenverkehr gewährleisten zu können, ist die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung von höchster Priorität. Als Eigentümer der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Frankfurt ist die Mainova AG über ihr Tochterunternehmen, der SRM, für die Anlagen verantwortlich und haftet für diese. Ein Recht Dritter, die Anlagen zu verändern, besteht nicht. Zudem müssen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach jeder Veränderung durch die SRM auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Die SRM betraut daher ausschließlich eigenes, entsprechend den technischen Anforderungen geschultes Fachpersonal mit Arbeiten an den Anlagen. Das betrifft auch die Nutzung der Straßenbeleuchtungsanlagen für Sonderzwecke, wie eine Weihnachtsbeleuchtung. Dadurch werden Prüfaufwände reduziert und gleichzeitig die haftungsrechtlichen Anforderungen an die SRM erfüllt. Auf die Preisgestaltung anderer Elektrobetriebe in Frankfurt hat die SRM keinen Einfluss. Das Wirtschaftsdezernat hat bereits 2017 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und mit Unterstützung der Mainova-Tochter SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) das Projekt "Nachhaltige Weihnachtsbeleuchtung" für die Gewerbevereine ins Leben gerufen. Im Rahmen des Projekts erhalten die Vereine eine finanzielle Unterstützung für die Aufwendungen, die sie für das sichere Auf- und Abhängen der Beleuchtung entrichten. Die Mainova AG und SRM stehen weiterhin als unterstützende Partner zu Verfügung und stellen sicher, dass die Weihnachtsbeleuchtung gemäß den geltenden elektrischen Sicherheitsvorschriften am Eigentum der Mainova AG angebracht werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.02.2024, V 844

  • Verfall des Hauses Luisenstraße 39 verhindern
    STOB 1
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 183 Betreff: Verfall des Hauses Luisenstraße 39 verhindern Der Magistrat hat für die Liegenschaft Luisenstraße 39 innerhalb der letzten zwei Jahre verschiedene Baumaßnahmen genehmigt, die den Um- bzw. Ausbau des Wohnhauses zum Gegenstand hatten. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt. Die erteilten Genehmigungen begründen für die Bauherrschaft das Recht, aber nicht die Pflicht, die genehmigten Maßnahmen umzusetzen. Auch bestehen seitens des Magistrats keine rechtlichen Möglichkeiten, auf den Beginn der Bauarbeiten Einfluss zu nehmen bzw. gegen den Leerstand der Wohnräume vorzugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1050

  • Wie ist der Planungsstand in Sachen "Neugestaltung des Sossenheimer Stadtteilkerns"?
    STOB 13
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 184 Betreff: Wie ist der Planungsstand in Sachen "Neugestaltung des Sossenheimer Stadtteilkerns"? Die "Bauliche Aufwertung der Ortsmitte von Sossenheim" ist ein zentrales Projekt des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für Sossenheim, im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim". Im November 2024 wurden drei Planungsbüros im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung zur Entwicklung von Konzeptentwürfen für die Neugestaltung der Ortsmitte von Sossenheim beauftragt. Ziel ist es, den zentralen Bereich um den Kirchberg und entlang der Straße Alt-Sossenheim attraktiver zu gestalten und gleichzeitig eine identitätsstiftende Ortsmitte für alle Sossenheimer:innen zu schaffen. Die Möglichkeit eines Ankaufs der Liegenschaften Michaelstraße 1 und 3 wurde in diesem Zusammenhang als wichtiger Baustein für die zukünftige Neugestaltung des Sossenheimer Ortskerns identifiziert, mit dem Ziel dort soziale Nutzungen zu etablieren. Die Entwicklung der beiden Liegenschaften ist Bestandteil der aktuellen Aufgabe der drei Planungsbüros. Der Ankauf durch das ABI ist fast abgeschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Ankauf im Februar 2024 beschlossen. Der finale Vertragsentwurf zum Ankauf der Liegenschaften wurde einvernehmlich abgestimmt. Im nächsten Schritt folgt die Beurkundung durch ein Notariat. Bereits im Vorfeld zum Entwurfsstart wurden die Sossenheimer:innen in verschiedenen Formaten beteiligt, um ihre Vorstellungen zur Aufwertung und Neugestaltung der Ortsmitte einzubringen. Bei einer öffentlichen Auftaktveranstaltung im September 2024 in der Kirche St. Michael auf dem Sossenheimer Kirchberg konnte die Bürgerschaft Ideen und Hinweise zur Neugestaltung und Nutzungserweiterung einbringen. Ergänzt durch einen Workshop mit dem Beirat "Sozialer Zusammenhalt", Gesprächen mit lokalen Akteuren sowie aufsuchenden Beteiligungsaktionen wurden wichtige Anregungen gesammelt, die eine wesentliche Grundlage für den Entwurfsprozess der drei Planungsbüros bilden. Als nächste große Beteiligung wird am 8. Februar 2025 eine Planungswerkstatt stattfinden. In der Kirche St. Michael werden die drei Planungsbüros ihre ersten Entwurfsideen vorstellen. Es wird die Möglichkeit zu Diskussion und Austausch geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5972

  • Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen
    STOB 13
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 185 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Zu Ziffer 1.: Bisher wurden Überprüfungen nur anlassbezogen, d.h. bei konkreten Beschwerden, vorgenommen. Zu Ziffer 2.: Aufgrund mehrerer Bürgerbeschwerden greift der Magistrat seit Juni 2024 alle illegalen Werbeanlagen innerhalb des Geltungsbereichs der Baugestaltungssatzung Alt-Höchst auf, welche die Anbringung von Werbeanlagen in erheblichem Maße reglementiert. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist der Magistrat gehalten, flächendeckend vorzugehen und alle dem geltenden Recht widersprechenden Anlagen zu betrachten. Deshalb werden die betreffenden Straßenzüge - angefangen mit der Bolongarostraße - systematisch begangen. Zu Ziffer 3.: Ja, das ist der Fall. Das umfassende Vorgehen des Magistrats ist nicht nur aus den unter Ziffer 2. dargestellten Gründen notwendig, sondern unterstützt darüber hinaus den Zweck der Baugestaltungssatzung Alt-Höchst, "notwendige und wünschenswerte Verbesserungen der Bausubstanz und der Wohnqualität im Sinne des für den Stadtteil Alt-Höchst charakteristischen Bildes zu beeinflussen sowie frühere Veränderungen, die sich negativ auf das Gesamtbild ausgewirkt haben, im Zuge der laufenden Unterhaltung und Erneuerung wieder rückgängig zu machen." Zu Ziffer 4 (1): Ja. Zu Ziffer 4 (2): Allen angeschriebenen Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümern wurden Gespräche angeboten. Bisher haben etwa die Hälfte der Angeschriebenen das Gesprächsangebot wahrgenommen. Zu Ziffer 5.: Der Magistrat hat in seiner bisherigen Beratungs- und Genehmigungspraxis bei Werbeanlagen sowohl in Höchst als auch im übrigen Stadtgebiet die Erfahrung gemacht, dass in der Mehrzahl der Beratungsfälle eine - auch denkmalverträgliche - Werbeanlage im Rahmen des Genehmigungsverfahrens umgesetzt werden konnte. Zudem wurde aktuell im Förderprogramm Innenstadt Höchst die Mindestinvestitionssumme von 5.000 € auf 500 € herabgesetzt, sodass auch nunmehr kleinere Projekte, wie etwa einzelne Werbeanlagen, finanziell unterstützt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1032

  • Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte - Bushaltestellen
    STOB 6
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 186 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte - Bushaltestellen Grundsätzlich orientiert sich die Benennung von Haltestellen an Straßen- und Platznamen im Umfeld. Allerdings wird an Haltestellennamen die Anforderung gestellt, möglichst kurz und prägnant zu sein, damit sie für die Fahrgäste schnell zu erfassen sind. Die Anzeigen in den Fahrzeugen bieten zudem häufig nur ausreichend Platz für max. 18-24 Schriftzeichen. Längere Texte werden abgeschnitten oder viel zu klein dargestellt. Leer- und Sonderzeichen sind zudem möglichst zu vermeiden. Der vorgeschlagene Haltestellenname "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" umfasst 39 Zeichen, davon vier Leerzeichen. Unter Berücksichtigung üblicher Abkürzungen, beispielsweise "Straße" zu "Str.", wäre er unter den Top 5 der längsten Haltestellennamen in Frankfurt. Auf den meisten Medien müsste er zu "Pl. d. Unwirtl. unsr. St." oder Ähnliches abgekürzt werden, was sicherlich nicht im Sinne der Anregung ist. Dieser abgekürzte Name wäre selbst dann immer noch für viele Anzeiger zu lang. Da im Umfeld ausreichend Querstraßen vorhanden sind, die alternativ für die Benennung der Haltestelle herangezogen werden könnten, ist es aus Sicht des Magistrats sinnvoll, stattdessen auf einen der angrenzenden Straßennamen auszuweichen. In diesem Falle könnte, falls gewünscht, "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" als Klammerzusatz auf die Beschilderung mit aufgenommen werden. Somit wäre der neue Platzname in der Beschilderung sowie in Ansagen und der Fahrplanauskunft präsent, würde allerdings nicht zwingend in allen Anzeigemedien dargestellt werden. Eine Umbenennung von Haltestellen erfordert eine zeitaufwendige Anpassung in den Hintergrundsystemen der elektronischen Informations- und Vertriebsmedien. Zudem muss die Beschilderung vor Ort getauscht werden, was ebenfalls einen gewissen zeitlichen Vorlauf erfordert. Für den Fahrplanwechsel Dezember 2024 sind die Fahrplandaten bereits an die Verkehrsunternehmen übermittelt und die in diesem Zuge vorgesehenen Beschilderungsanpassungen beauftragt. Eine Anpassung der Benennung ist zum kommenden Fahrplanwechsel rein organisatorisch nicht mehr möglich. Der nächste denkbare Zeitpunkt wäre im zweiten Halbjahr 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5880

  • Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen
    STOB 13
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 187 Betreff: Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen Der Magistrat hat großes Verständnis für das Anliegen des Ortsbeirates, die Containeranlage auch nach dem Auszug der Grundschule, weiter zu betreiben. Der Rückbau der Anlage ist jedoch aus rechtlichen Gründen nicht abzuwenden. An der Stellungnahme B 336 vom 09.09.2024 wird daher festgehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6248

  • Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten
    ST
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Betreff: Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten zu 1) und 3): Es gelten die für Sonderbauten vorgeschriebenen Sicherheitsbedingungen. Es werden Sonderbaukontrollen durch das Amt für Bau und Immobilien (ABI) durchgeführt. Mindestens alle 5 Jahre wird von der Branddirektion eine Gefahrenverhütungsschau durchgeführt. Die Schulleitungen werden einbezogen und können bei Bedarf teilnehmen. zu 2): Bei den Begehungen werden Protokolle erstellt und die Mängelbeseitigung wird bei den zuständigen Dienststellen beauftragt. Auch die Schulleitungen erhalten die Protokolle digital zur Kenntnis. Prüfungen der Raumluft oder der Beleuchtungsstärke werden nach Hinweisen durch die Nutzenden gesondert beauftragt. Es finden weiterhin regelmäßig Begehungen durch den Medical Airport statt, die zuständig für den Arbeitsschutz der Beschäftigten in den Schulen seitens des Landes Hessen sind. Die Mängelprotokolle sind von den Schulen an das ABI zu senden. Auch durch die Unfallkasse Hessen finden Begehungen statt. zu 4): Nachfolgend eine Auflistung der Schulen mit den Angaben zur Anzahl von Schülerinnen und Schülern. Allgemeinbildende Schulen SuS-Zahlen Adorno-Gymnasium 1300 Bettinaschule 937 Bonifatiusschule 248 Elsa-Brändström-Schule 281 Engelbert-Humperdinck-Schule 315 Franckeschule 402 Georg-Büchner-Schule 1125 Goethe-Gymnasium 1234 Gymnasium Römerhof 922 Holzhausenschule 484 Johanna-Tesch-Schule 856 Lessing-Gymnasium 766 Max-Beckmann-Schule 552 Toni-Sender-Oberstufe 469 Viktoria-Luise-Schule 372 Berufliche Schulen Anni-Albers-Schule 1275 Philipp-Holzmann-Schule 2244 zu 5): Bei einer entsprechenden Meldung wird die im Brandschutzkonzept festgelegte Höchstpersonenzahl abgeglichen und die Situation in Abstimmung mit einem Brandschutzgutachter und der Bauaufsicht geprüft und, falls notwendig, Maßnahmen eingeleitet. zu 6): Für die Einhaltung der Vorschriften ist einerseits der Nutzer und anderseits der Betreiber verantwortlich. zu 7): Sicherheitsbedenken können der/dem zuständigen Objektverantwortlichen im ABI gemeldet werden. Die Ansprechpersonen sind den Schulen bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 Antrag vom 29.03.2025, OF 1124/2 Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1174

  • Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße
    STOB 6
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 189 Betreff: Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße Zu 1 und 2: Seit 2018 nutzt das Goethe-Gymnasium bereits seine Dépendance in der Beethovenstraße 8-10. Im Sommer 2023 wurden dort weitere Räumlichkeiten vom Goethe-Gymnasium bezogen. Darüber hinaus hat der Magistrat Räumlichkeiten in der Beethovenstraße 12-16 angemietet, die der Bettinaschule und der Anni-Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung zur Verfügung gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1402

  • Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats?
    STOB 14
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 190 Betreff: Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats? Der Magistrat weist darauf hin, dass Missionsgebäude eines Berufskonsulats (Generalkonsulat, Konsulat) unverletzlich (Art. 31 Abs. 1 WÜK - Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen) sind. Die Behörden des Empfangsstaats dürfen den Teil der konsularischen Räumlichkeiten, den die konsularische Vertretung ausschließlich für ihre dienstlichen Zwecke benutzt, nur mit Zustimmung des Leiters der konsularischen Vertretung oder einer von ihm bestimmten Person oder des Chefs der diplomatischen Mission des Entsendestaats betreten. Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die konsularischen Räumlichkeiten vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, dass der Friede der konsularischen Vertretung gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird (Art. 31 Abs. 3 WÜK). Die konsularischen Räumlichkeiten, ihre Einrichtung, das Vermögen der konsularischen Vertretung und deren Beförderungsmittel genießen nach dem WÜK nur Immunität vor jeder Beschlagnahme für Zwecke der Landesverteidigung oder des öffentlichen Wohls. Festzuhalten bleibt, dass die Liegenschaft dem Immobilienmarkt nicht zur Verfügung steht und weder die Stadt Frankfurt am Main noch die Eigentümerin derzeit Zugriff auf das Konsulargebäude hat. Der Magistrat wird dem Wunsch des Ortsbeirates daher nicht entsprechen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6069

  • Kosten von Räumen der Erasmus-Schule für Nutzung durch Schüler der Uhlandschule darstellen
    ST
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 191 Betreff: Kosten von Räumen der Erasmus-Schule für Nutzung durch Schüler der Uhlandschule darstellen Option 1: Die Uhlandschule bleibt in den Räumen der Abendhaupt- und Realschule. Die Uhlandschule bleibt in den vier Räumen der Abendhaupt- und Realschule und nutzt den neuen Mensacontainer nach dessen Fertigstellung vollständig. In diesem Fall entstehen keinerlei zusätzliche Kosten. Option 2: Die Betreuung der Uhlandschule zieht in das Gebäude der Erasmusschule um. Im Fall der Option, bei der die für das Gymnasium der Erasmusschule freigewordenen Räumlichkeiten für die Uhlandschule hergerichtet und ausgestattet werden, entstehen folgende Kosten: - Umzug von vier Räumen aus dem Gebäude der Abendhaupt- und Realschule in das Gebäude der Erasmusschule: 5.000 € - Ausstattung und Herrichtung der vier Räume für den Schulbetrieb der Uhlandschule: ca. 38.000 € (9.500 € pro Raum für einen Klassensatz ohne Tafelmontage) - Installation einer Küchenzeile (sofern baulich umsetzbar) im Gebäude der Erasmusschule für die Uhlandschule: ca. 20.000 € Insgesamt belaufen sich die reinen Ausstattungs- und Umzugskosten für diese zweite Option auf 63.000 €. Bauliche Herrichtung für die Nutzung der Räume an der Erasmusschule: Erst Mitte November hat die Uhlandschule in Zusammenarbeit mit dem Magistrat die Raumnutzung der Erasmusschule für die ESB festgelegt. Diese Entscheidung war notwendig, um sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten den Anforderungen der ESB gerecht werden. Dabei handelt es sich um mehrere große Klassenräume, deren Boden- und Malerarbeiten beauftragt werden müssen. Zudem müssen zwei Hörsäle zurückgebaut und für die neuen Anforderungen angepasst werden. Aufgrund des Umfangs der notwendigen Arbeiten und der damit verbundenen Detailplanungen ist es leider erst im Januar 2025 möglich, die Kosten für die bauliche Herrichtung vorzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1044 Antrag vom 11.03.2025, OF 481/4 Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6727

  • Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen
    ST
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Die vom OBR 2 angesprochenen Wasserpumpen sind im eigentlichen Sinne keine Pumpen, sondern Ventile, welche durch den normalen Wasserdruck der Leitung laufen. Durch die aktuell verbauten Batterien wird lediglich ein Magnetventil freigegeben, das den Wasserfluss steuert. Im Normalfall hält die verbaute Batterie den ganzen Sommer und wird jeweils zur Wassersaison erneuert. Die Kosten hierfür liegen zwischen 6 und 8 Euro pro Batterie. Ein Batteriewechsel kann innerhalb von 1-2 Stunden nach Bekanntwerden eines Mangels durchgeführt werden. Zu 1 und 2.: Ein dauerhafter Netzbetrieb ist wegen der damit verbundenen Herstellungs- und Betriebskosten und der nur saisonbedingten Laufzeiten unwirtschaftlich. Die Umbau- und Herstellungskosten liegen bei rund 10.000,- €: die anschließenden Unterhaltungskosten betragen jährlich 80,- € bis 150,- € für Stromanschluss/Zähler und Stromkosten. Zu 3.: Die benannte Wasserpumpe im Grüneburgpark läuft auch mit dem oben beschriebenen Magnetventil mit Batterie. Die Kosten für einen Umbau mit dauerhaftem Netzanschluss belaufen sich auch im Grüneburgpark auf rund 10.000,- € mit anschließenden Unterhaltungskosten von rund 100,- € bis 150,- € jährlich. Zu 4.: Die Wasserpumpe ist keine eigentliche Pumpe (siehe oben beschrieben). Durch die verbaute Batterie wird lediglich ein Magnetventil gesteuert, welches das permanente Auslaufen von Wasser verhindert. Ohne das Magnetventil und die verbaute Batterie würde das Wasser permanent fließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742

  • 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 - Straßen-Positivliste
    STOB 16
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 193 Betreff: 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 - Straßen-Positivliste In Straßen, in denen bisher keine Bäume stehen, ist davon auszugehen, dass unterirdische Trassen die Anordnung von Baumstandorten sehr stark erschweren bzw. Leitungsumlegungen erforderlich werden. Teilweise werden Parkplätze weichen müssen, um Platz für Bäume zu schaffen. Dies geht zwangsläufig mit Änderungen der Oberflächen einher, die sehr aufwändig sein können. Derzeit gibt es keine detaillierten Unterlagen, mit denen die exakten Leitungsverläufe dargestellt sind, die entscheidenden Einfluss auf Baumstandorte haben. Das zuständige Fachamt sammelt aktuell aus Anregungen der Ortsbeiräte oder Anträge der Stadtverordnetenversammlung, aber auch aufgrund privater Anregungen und aus Meldungen aus dem Grünflächenamt selbst potentielle Standorte. Die Untersuchung der Vorschläge ist immer eine Einzelfallbetrachtung, die mit den anderen Fachämtern abzustimmen ist. Derzeit ist die Stelle "10.000 Bäume" vakant, sodass die erforderlichen Untersuchungen nicht vorangetrieben werden konnten. Der Magistrat ist aktuell dabei, die Stelle zeitnah wieder zu besetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6018

  • Errichtung eines Klettergerätes vom Typ "TumultX" im Seehofpark
    STOB 16
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 194 Betreff: Errichtung eines Klettergerätes vom Typ "TumultX" im Seehofpark Die Neugestaltung der Holzspielgeräte im Sandspielbereich beginnt im Jahr 2025. Die Einführung des beweglichen Klettergerüsts "TumultX" ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6105

  • Sindlingen: Rückbau für bessere Aufenthaltsqualität und Klima nutzen
    STOB 6
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 195 Betreff: Sindlingen: Rückbau für bessere Aufenthaltsqualität und Klima nutzen Wie beim Ortstermin bereits einvernehmlich vorgeschlagen, soll die Fläche nach dem Rückbau der Befestigung durch eine Wiesenansaat sowie Baum- und Strauchpflanzungen gestaltet werden. Die Umsetzung erfolgt im ersten Halbjahr 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5969

  • Griesheim: Trauerhalle und Toilette auf dem Friedhof
    STOB 5
    03.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 196 Betreff: Griesheim: Trauerhalle und Toilette auf dem Friedhof 1a und b) Die behindertengerechte Sanierung der Toilettenanlage kann erst nach dem Anschluss an den Schmutzwasserkanal erfolgen. Dieser ist für 2025 vorgesehen. 1c) Der Anstrich der Trauerhalle ist nach Abschluss des Toilettenumbaus geplant. 1d) Der Vorplatz einschließlich des Weges zum Hauptweg wird nach den Kanalarbeiten neu gepflastert. 1e) Es ist vorgesehen, im Zuge der Erneuerung des Vorplatzes zwei Bänke aufzustellen. 1f) Die Beschallungsanlage für den Außenbereich wurde im Januar 2021 erneuert und weist keine technischen Mängel auf. Bei richtiger Bedienung (kein zu großer Abstand zum Mikrofon) funktioniert die Anlage einwandfrei. Sollten tatsächlich technische Probleme auftreten, wird eine direkte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Fachamt erbeten, um ggf. schnell und gezielt tätig werden zu können. 2) Der Pfarrerraum wird nach den oben genannten Umbaumaßnahmen renoviert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1031

  • Kulturcampus Open Air 2025 unterstützen!
    OFOB 6
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1071/2 Betreff: Kulturcampus Open Air 2025 unterstützen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" im Juni 2025 mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Begründung: Das Kulturcampus Open Air etabliert sich im Viertel zu einem festen jährlichen Event, bei dem niedrigschwellig kulturelle Teilhabe angeboten wird. Es wird nicht nur die Musik und das Kinderprogramm kostenlos für alle angeboten, es wird auch die gesellschaftliche Diskussion um die Entwicklung des Kulturcampus vorangebracht. Das Bündnis "Zweite Chance Campus Bockenheim" setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Das nichtkommerzielle Straßenfest zeigt eine Vision auf, wie der ehemalige Unicampus als öffentliche Veranstaltungs- und Versammlungsfläche und zugleich als Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung genutzt werden könnte. Der Kulturcampus blickt bereits auf eine langjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück. Im Hinblick auf den Weg, den der Kulturcampus bereits hinter sich hat, und auf die Chancen, die die Teilhabe unterschiedlichster Menschen an der Frankfurter Stadtentwicklung bieten, hält es der Ortsbeirat für bedeutend, dieses besondere bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Die beantragten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45.000 Euro kalkuliert wird. Der VCD ist wie letztes Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3. 000 Euro (1.500 Euro Beschilderung, 1.500 Euro Busumleitung) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 90 2025 Die Vorlage OF 1071/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)

  • Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und NutzenKostenUntersuchung für den Lückenschluss der U 4
    OFOB 6
    02.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1083/2 Betreff: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und Nutzen-Kosten-Untersuchung für den Lückenschluss der U 4 Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1.) Die Kostenschätzung mindestens auf den Stand heute zu aktualisieren. 2.) Die Nutzen-Kosten-Untersuchung mindestens zwischen der Variante 3i und der modifizierten Variante 1d vor einer Auswahlentscheidung vorzulegen. 3.) Eine realistische, auf den Erfahrungen mit dem U-Bahn-Tunnel unter dem Europaviertel beruhende Terminplanung ist vorzulegen, bevor eine Auswahlentscheidung getroffen wird. 4.) Eine genaue Bedarfsanalyse für eine U-Bahn-Station auf dem Campusgelände und eine an die erhobenen Zahlen angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung NKU vor der Festlegung auf die Variante 3i sind vor zu legen. 5.) Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung muss gewährleistet sein, dass die "Standardisierte Bewertung 2016plus" in der Fassung von 2022 angewandt wird, in der die Bepreisung von 1 to CO2 mit 670 Euro statt wie im Handbuch von 2015 mit 145 Euro angesetzt wird. Begründung: Die Planungen für den "Lückenschluss der U-4 haben zu einer Auswahl unter verschiedenen Varianten geführt, die auf längst überholten Kostenangaben beruht. So findet sich in der Magistratsvorlage M 16 unter D.Kosten folgende Ausführung: "Nach erster grober Kostenschätzung ergeben sich derzeit für Variante 3i Gesamtkosten von 404 Mio. EUR netto von denen rund 25 % auf die VGF und rund 75 % auf den städtischen Kostenanteil entfallen. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung inklusive einer Konkretisierung des Kostenteilungsschlüssels können erst mit Fertigstellung der Vorplanung erstellt werden. Darüber hinaus können die aktuellen extremen Preisentwicklungen derzeit nicht valide berücksichtigt werden." Dies ist eindeutig falsch. Die Angaben zu Kosten und zur Finanzierung in der Bewertungsmatrix sind komplett unrealistisch. Auch wenn dies bei politisch gewollten Großprojekten so üblich ist, haben Stadtverordnete und Steuerzahler dennoch ein Anrecht auf eine realistische Darstellung, um über eine verantwortliche Verwendung von knappen Steuermitteln zu entscheiden. Die Kosten für den 2,2 Kilometer langen Tunnel der Variante 3i werden in der Machbarkeitsstudie mit 404 Millionen Euro angegeben. Nach Aussage des Magistrats kostete demgegenüber der Bau der circa 2 x 850 Meter langen Tunnelstrecke für die U-5 vom Platz der Republik zur Europaallee inklusive Tiefstation sowie Notausgang bereits rund 422 Millionen Euro. Der lange Tunnel über den Uni Campus Westend würde nach jetzigem Stand also bei gleicher Bauweise wie der tunel im Europaviertel,mindestens 1,1 Milliarden Euro kosten. Bei einer um 1,5 Kilometer längeren Strecke , wie bei einer modifizierten Variante 1d, also Mehrkosten von mindestens 450 Millionen Euro Nach dem beschlossenen Nahverkehrsplan, verursachen. Der OBR fordert realistische Angaben zu den zu erwartenden Kosten! Auch eine angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung (NKU) soll nach den Plänen des Magistrats erst dann beauftragt werden, wenn die Stadtverordneten dem Projekt zugestimmt haben und das Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet wird. Das ist eine falsche Vorgehensweise Eine Beschlußfassung über die für den Bau vorgesehene Variante muss sich an der Kosten/ Nutzen Analyse orientieren. Anlage:Frage Nr.: 2703 Stadtbahnstrecke U5 32. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024 Anlage 1 (ca. 31 KB) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1083/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (Herr Gutmann), Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße
    OFOB 6
    02.02.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1321/5 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrssituation an der Kreuzung Steinhausenstraße / Dielmannstraße / Bornemannstraße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Grundschulkinder zu ergreifen. Hierzu soll insbesondere die Einrichtung eines Zebrastreifens mit entsprechender Beschilderung (z. B. Achtung Schulweg) geprüft werden, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu erhöhen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Kindern eine sichere und erkennbare Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Begründung: An der genannten Kreuzung überqueren täglich viele Grundschulkinder die Fahrbahn, oft diagonal und zwischen geparkten Autos hervor. Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit der Kurve und der hohen Geschwindigkeit vieler Fahrzeuge besteht eine erhebliche Gefahr für die Kinder. Die Situation hat sich zudem verschärft, seit die Zufahrt zum Sachsenhausen Berg über den Hainerweg gesperrt wurde und viele Autos nun über den Mühlberg fahren. Dadurch hat sich das Verkehrsaufkommen an der betreffenden Kreuzung erhöht. Ein Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung würde die Autofahrer sensibilisieren, ihr Tempo drosseln und den Kindern eine klare Orientierungshilfe für eine sichere Querung bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6597 2025 Die Vorlage OF 1321/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

  • Verkehrskonzept vor dem Bau der Multifunktionsarena erstellen und umsetzen
    OFOB 6
    02.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1325/5 Betreff: Verkehrskonzept vor dem Bau der Multifunktionsarena erstellen und umsetzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor dem Bau der Multifunktionsarena ein ganzheitliches Verkehrskonzept zu erarbeiten, welches die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie die der Besucherinnen und Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf die Rettungsdienste und Feuerwehr und deren Fahrzeuge gelegt werden, da an hochfrequentierten Tagen kaum ein Durchkommen möglich ist. Zur Verminderung des Verkehrsaufkommens ist auch ein P&R Parkhaus mit guter ÖPNV-Verbindung zu prüfen. Der Ortsbeirat ist in die Planung mit einzubeziehen. Begründung: Durch den geplanten Bau der Multifunktionsarena und den dort stattfindenden Veranstaltungen wird sich das Verkehrsaufkommen und der Parkdruck in Niederrad enorm erhöhen. In vielen Straßen kommt der Verkehr bereits jetzt zum Erliegen. Für Feuerwehr und Rettungsdienste gibt es regelmäßig kein Durchkommen, was in Notfällen fatale Folgen haben kann. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 27 Es besteht Einvernehmen, eine Sondersitzung zur Thematik der Multifunktionshalle und des zugehörigen Verkehrskonzepts stattfinden zu lassen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6600 2025 Die Vorlage OF 1325/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringen
    OFOB 6
    02.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1326/5 Betreff: Hinweisschild "Tauben füttern verboten" am Bahnhof Niederrad anbringen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Bahnhof Niederrad ein Schild mit dem Hinweis "Tauben füttern verboten" (mit Piktogramm) anzubringen. Begründung: Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Getreide) aus, dass zu einer ständig steigenden Anzahl von Tauben (ggf. Anlockung v. Raten) bzw. zu extremer Verunreinigung der Bürgersteige führt. Ein klarer Hinweis kann Abhilfe schaffen, um auf das Fütterungsverbot hinzuweisen. Fotos: Privat Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6601 2025 Die Vorlage OF 1326/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführen
    OFOB 6
    02.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1329/5 Betreff: Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass eine regelmäßige Straßenreinigung, insbesondere der Bürgersteige, in Niederrad erfolgt. Begründung: Es gibt zahlreiche Straßen in Niederrad, die seit Wochen nicht gereinigt wurden, wie beispielsweise im Bereich der Hahnstraße 39-39b und im Bereich des Fahrradabstellplatzes Bahnhof Niederrad. Beide Bereiche sind stark mit Müll und altem Laub verschmutzt. Die Anzahl an Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ist äußerst hoch und viele sehen die Lage mittlerweile als hoffnungslos an, da die Zustände von Tag zu Tag schlimmer werden. Um einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken, appelliert der Ortsbeirat dringend an den Magistrat, dass der Reinigungspflicht nachgekommen wird und die Reinigungsinterwalle eingehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6603 2025 Die Vorlage OF 1329/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Pfingstlager der Pfadfinder Drei Lilien e. V.
    OFOB 6
    02.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1330/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Pfingstlager der Pfadfinder Drei Lilien e. V. Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das Pfingstlager der Pfadfinder Drei Lilien e.V. finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.700,00 Euro. Begründung: Das diesjährige Sommerlager wird 27 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ins Nordmarkens Kanot Center in Värmland in Schweden führen. Ein wichtiger Programmpunkt soll auch in diesem Jahr eine Kanutour mit einer Übernachtung auf einer Insel sein. Durch die allgemeine Preissteigerung schlägt diese Tour mittlerweile mit knapp 1.700,00 € zu Buche. Damit allen 27 Teilnehmerinnen und Teilnahmen letztendlich die Teilnahme aufgrund von finanziellen Engpässen nicht versagt wird, unterstützt der Ortsbeirat das Pfingstlager gerne finanziell. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 387 2025 Die Vorlage OF 1330/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Instandsetzen der Festwiese „Villa Bonn“
    OFOB 6
    02.02.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1331/5 Betreff: Instandsetzen der Festwiese "Villa Bonn" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Festwiese "Villa Bonn" in Absprache mit der Vereinsring Oberrad e.V. instandsetzen zu lassen, indem u.a. Unebenheiten in der Oberfläche beseitigt werden und der Boden aufgelockert wird. Begründung: Leider befindet sich die Festwiese "Villa Bonn" in einem schlechten Zustand. Die Oberfläche ist uneben und an Teilen stark verdichtet. Letzteres führt u.a. dazu, dass beispielsweise Regenwasser nicht oder nur unzureichend versickern kann. Es ist wünschenswert - sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer des Bolzplatzes als auch für den Vereinsring - die Festwiese "Villa Bonn" instand setzen zu lassen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6604 2025 Die Vorlage OF 1331/5 wird als Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sanierung des Spielplatzes Spatzengasse und des Bolzplatzes
    OFOB 6
    02.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1332/5 Betreff: Sanierung des Spielplatzes Spatzengasse und des Bolzplatzes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Sanierung des Spielplatzes "Spielplatz Spatzengasse" (Villa-Bonn-Spielplatzes) und insbesondere des dazugehörigen Bolzplatzes zu veranlassen. Dabei soll der Bolzplatz so gestaltet werden, dass er ganzjährig nutzbar ist. Zudem soll der verdichtete Boden aufbereitet werden, um eine bessere Drainage zu ermöglichen und die regelmäßige Bildung von Pfützen zu verhindern. Die Überflutungen beeinträchtigen nicht nur die Spielfläche, sondern auch den Baumbestand, der durch die ständige Staunässe geschädigt wird. Ziel ist es, sowohl die Bespielbarkeit als auch die ökologische Verträglichkeit des Platzes zu verbessern. Begründung: Der Spielplatz "Spielplatz Spatzengasse" ist ein zentraler Treffpunkt für Kinder und Familien in Oberrad. Er wird nicht nur von den Anwohner-Kinder, sondern auch von umliegenden Kindertageseinrichtungen genutzt. Insbesondere der Bolzplatz befindet sich jedoch in einem schlechten Zustand. Die sandige und unebene Fläche schränkt die Nutzung erheblich ein und stellt ein Hindernis für sicheres Spielen dar. Darüber hinaus sorgt die starke Verdichtung des Bodens für erhebliche Probleme bei Regen: Große Pfützen entstehen, die den Bolzplatz und Teile des Spielplatzes unbenutzbar machen. Die entstehende Staunässe gefährdet zudem den Baumbestand, der für das Mikroklima des Spielplatzes und die Aufenthaltsqualität wichtig ist. Um eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten und den Kindern eine sichere und attraktive Spielfläche zu bieten, ist eine umfassende Erneuerung erforderlich. Dabei sollten sowohl die Beschaffenheit des Bolzplatzes als auch die Wasserableitung verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1332/5 wurde zurückgezogen.

  • Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren
    OFOB 1
    02.02.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat schreibt in der ST 1898 vom 28.10.2024, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der ST und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2024) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus OM 3934 verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6541 2025 Die Vorlage OF 1515/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, FDP und Die Partei (= Ablehnung)

  • Kurzzeitparkplätze für die Krabbelstube in der Frankenallee 23 trotzdem einrichten
    OFOB 5
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1516/1 Betreff: Kurzzeitparkplätze für die Krabbelstube in der Frankenallee 23 trotzdem einrichten Vorgang: OM 5545 24 OBR 1; ST 1897/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat lehnt in der ST 1897 vom 29.10.2024 die Einrichtung der Kurzzeitparkplätze ab. Die Begründung lehnen wir jedoch ab und fordern den Magistrat auf die Parkplätze trotzdem einzurichten. Begründung: Es ist richtig, dass die Parkplatzsituation in der Gegend im Gallus angespannt ist, jedoch werden die Kurzzeitparkplätze nicht den ganzen Tag benötigt, so dass abends und nachts die Parkplätze weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen würden. Es ist auch richtig, dass Parkplätze, die nur für eine bestimmte Nutzung vorgesehen sind, oft zweckentfremdet werden. Dies trifft auf Parkplätze für Behinderte, Lieferzonen, Anwohnerzonen zu. Dies hat den Magistrat jedoch nicht davon abgehalten, sehr viele Lieferzonen in den letzten Monaten einzurichten. Die bessere Kontrolle dieser besonderen Parkplätze fordert der Ortsbeirat schon lange. Als letztes führt der Magistrat an, dass die Anbindung der Frankenallee an die Europaallee in absehbarer Zeit entfallen wird, da die U-Bahn bald fertig gestellt werden würde. Niemand weiß wirklich, wann die Bauarbeiten abgeschlossen und der neue Platz dort hergestellt sein wird. Evtl. dauert es noch viele Jahre, deshalb ist eine Lösung bis dahin durchaus sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5545 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1897 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1516/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)

  • Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen
    OFOB 5
    02.02.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1517/1 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen Vorgang: OM 4211/23 OBR 1; ST 1923/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat schreibt in der ST 1923 vom 1.11.2024, dass ein Prüfauftrag für die in der OM 4211 vom 4.7.2023 genannten Trinkbrunnen nicht vorliege. Der Ortsbeirat fordert deshalb, dass das Klimareferat einen Prüfauftrag veranlasst und bei positiver Prüfung die Trinkbrunnen aufbauen lässt. Begründung: Der Ortsbeirat forderte in seinem Antrag, dass die Trinkbrunnenstandorte zu prüfen seien. Die Antwort in der ST lautete: "Ein entsprechender Prüfauftrag liegt derzeit nicht vor." Wenn dieser nicht vorliegt, dann muss er veranlasst werden, genau das möchte der Ortsbeirat. Es sind seit dem Antrag 1,5 Jahre vergangen. Es wäre wünschenswert, dass das Klimareferat nun umgehend und schnell mit der Mainova ins Gespräch und die Prüfung der Standorte geht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1923 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6542 2025 Die Vorlage OF 1517/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

  • Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen
    OFOB 1
    02.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1518/1 Betreff: Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mittlerweile verblassten Zebrastreifen vor der Hellerhofschule in der Idsteiner Straße instand setzen zu lassen, sodass dieser wieder gut sichtbar ist. Begründung: Der Zebrastreifen ist inzwischen verblasst und daher nicht mehr gut sichtbar, insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollte dieser instand gesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6543 2025 Die Vorlage OF 1518/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

  • Bodenmarkierungen Schulhof Hellerhofschule instand setzen
    OFOB 5
    02.02.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1519/1 Betreff: Bodenmarkierungen Schulhof Hellerhofschule instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bodenmarkierungen auf dem Schulhof der Hellerhofschule, welche der Verkehrserziehung dienen, instand setzen zu lassen, damit diese wieder gut sichtbar sind. Begründung: Auf dem Schulhof der Hellerhofschule gibt es einen Bereich, welcher zur Verkehrserziehung genutzt wird. Hierfür wurden entsprechende Bodenmarkierungen aufgebracht. Diese dienen der 4. Klasse im Rahmen des Fahrradführerscheins. Damit die Bodenmarkierungen wieder gut sichtbar sind, sollten diese instand gesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6544 2025 Die Vorlage OF 1519/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

  • Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme
    OFOB 1
    02.02.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1520/1 Betreff: Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf die ABG als Bauherrin des Objekts "Altenhainer Straße ohne Nummer" zuzugehen, und diese aufzufordern, nach Beendigung der Baumaßnahme den Fußweg "Kameruner Rosengärtchen" wieder als solchen verkehrssicher herzustellen. Dies soll insbesondere durch Ausbesserungen des Bodenbelags geschehen, der durch das ständige Befahren auch mit schweren Fahrzeugen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, das Befahren von Richtung Schneidhainer Straße durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Poller, zu unterbinden. Begründung: Die Baustelle der ABG in der Altenhainer Straße, die vor allem durch das Kameruner Rosengärtchen angedient wurde, wird in den nächsten Wochen fertiggestellt werden. Während des Baus wurde der Fußweg werktäglich durch viele Handwerkerfahrzeuge befahren, auch schwere Kräne wurde über den Weg angeliefert. Dies hat bei dem nicht asphaltierten Weg zu Schäden geführt, die ihn vor allem bei nasser Witterung für Fußgänger schwer passierbar machen. Der Fußweg war zuvor sehr beliebt, um von der Idsteiner Straße und den anliegenden Wohneinheiten Richtung Tel-Aviv-Platz und Europagarten zu kommen. Auch für die Nutzer des Kinderzentrum Idsteiner Straße ist der Weg wesentlich, um in die Einrichtung zu kommen. Durch das Parken der Handwerkerautos hat sich der Fußweg und Teile der angrenzenden Rasenflächen auch bei Anwohnern als beliebter Parkplatz etabliert. Das Beparken soll durch die Abpollerung unterbunden werden. Die Feuerwehrzufahrt ist weiterhin aus Richtung Idsteiner Straße gegeben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6545 2025 Die Vorlage OF 1520/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fehlende Haltverbotsschilder Niedernhausener Straße anbringen
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1523/1 Betreff: Fehlende Haltverbotsschilder Niedernhausener Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlenden Haltverbotsschilder aus Schwalbacher Straße, Waldemser Straße sowie Altenhainer Straße kommend und links in die Niedernhausener Straße einbiegend, noch aufstellen zu lassen. Begründung: Wenn man aus der Schwalbacher Straße, Waldemser Straße oder Altenhainer Straße kommt und links in die Niedernhausener Straße einbiegt, gibt es noch keine sichtbaren Haltverbotsschilder, weshalb in diesen Abschnitten weiterhin in großer Zahl "in zweiter Reihe" geparkt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1523/1 wird Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

  • Lieferzone für die Pariser Straße - II
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1524/1 Betreff: Lieferzone für die Pariser Straße - II Vorgang: OM 3030/22 OBR 1; ST 371/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die beantragte Lieferzone für die Pariser Straße von der Uhrzeit her wie ursprünglich beantragt von 07:00 - 20:00 Uhr gelten zu lassen, von Montag bis Freitag. Begründung: Da die Lieferzone nicht ausschließlich für das örtliche Café vorgesehen sein soll, sondern auch für die Belieferung der örtlichen Wohngebäude durch zahlreiche Paketdienste, Speditionen und Lieferdienste, soll diese bis 20:00 Uhr gelten. Der Samstag entfällt aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6548 2025 Die Vorlage OF 1524/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

  • Poller vor Seitenflächen Europagartentunnel anbringen - Umweltverschmutzung begegnen
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1525/1 Betreff: Poller vor Seitenflächen Europagartentunnel anbringen - Umweltverschmutzung begegnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor den beiden Seitenflächen für Einsatzfahrzeuge, welche sich östlich vor dem Europagarten-Tunnel befinden (Einfahrt- und Ausfahrtseite), Poller mit Feuerwehrschließung anbringen zu lassen. Begründung: Auf den Seitenbereichen vor dem Europagarten-Tunnel, welche für Einsatzfahrzeuge vorgesehen sind, parken immer wieder Autofahrer, um Malzeiten einzunehmen. Essensreste sowie Verpackungsmüll werden anschließend in der umliegenden Grünfläche entsorgt, wodurch die Umwelt geschädigt wird. Um dies zu unterbinden, soll die Zufahrt zukünftig beschränkt werden, sodass diese Flächen nur noch von berechtigten Einsatzfahrzeugen genutzt werden können. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6549 2025 Die Vorlage OF 1525/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, BFF und Die Partei (= Ablehnung)

  • Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1526/1 Betreff: Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung in der Moselstraße so anzupassen, dass Fahrzeugführer, die in die Kaiserstraße (Richtung Kaisertor) abbiegen, schon vor oder an der Ampel darauf hingewiesen werden, dass für sie die Einfahrt möglicherweise verboten ist. Begründung: Wenn man aus nördlicher Richtung auf der Moselstraße fährt und dann an der Ampel rechts in die Kaiserstraße abbiegen möchte, um Richtung Kaisertor zu fahren, kann man noch nicht ahnen, dass dieser Straßenabschnitt mittlerweile für den Verkehr gesperrt ist. Das Verbotsschild für die Einfahrt ist so aufgestellt, dass man es an der Ampel noch nicht sehen kann (siehe Bild). Erst beim Abbiegen kann der Fahrzeugführer das Schild sehen, dann steht er schon auf dem Fußgängerüberweg und muss ein kompliziertes Manöver auf der Kreuzung ausüben, um zu wenden. Dies verursacht mitunter Probleme und birgt Gefahren für Fußgänger und den gesamten Verkehr im Kreuzungsbereich. Der Fahrzeugführer sollte schon vor dem Vorgang des Abbiegens darauf hingewiesen worden sein, dass für ihn die Einfahrt verboten ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6550 2025 Die Vorlage OF 1526/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD

  • Fahrradbügel für die Neue Mainzer Straße 47
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1531/1 Betreff: Fahrradbügel für die Neue Mainzer Straße 47 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Fahrradbügel zum Abschließen von Fahrrädern in ausreichender Zahl vor der Neuen Mainzer Straße 47 anbringen zu lassen. Begründung: Kürzlich wurde der Rammschutz aller Bäume auf diesem Abschnitt entfernt, welche rege zum Anschließen von Fahrrädern genutzt wurden. Da diese ohnehin nicht optimal zum Anschließen von Fahrrädern geeignet sind, sollen speziell dafür vorgesehene Fahrradbügel aufgestellt werden. Vor allem Mitarbeiter und Kunden, welche mit dem Fahrrad kommen, haben vor Ort aktuell keine ausreichenden Möglichkeiten mehr, ihr Fahrrad sicher abzuschließen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6553 2025 Die Vorlage OF 1531/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1532/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II Vorgang: V 501/22 OBR 1; ST 869/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Informationen zum aktuellen Stand bezüglich der geplanten Außenstelle der Julius-Leber-Schule in der Seilerstraße 36 mitzuteilen und einen Zeitplan für die weiteren Schritte vorzulegen. Begründung: Gemäß Stellungnahme des Magistrats sowie der Vorlage M 165 des Magistrats sollte im Jahr 2023 mit dem Bau begonnen werden. Passiert ist bis heute noch nichts. Daher möchten die Bürgerinnen und Bürger gerne den aktuellen Stand erfahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 501 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1128 2025 Die Vorlage OF 1532/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1533/1 Betreff: Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt zur westlichen Albusstraße von Klingerstraße kommend nur noch für den Lieferverkehr freizugeben. Begründung: Die Albusstraße hat auf dem Abschnitt zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Klingerstraße keine Bedeutung mehr für den allgemeinen motorisierten Individualverkehr. Aus diesem Grund soll die Zufahrt nur noch dem Lieferverkehr vorbehalten sein. Dadurch bleibt mehr Platz für Fußgänger, die dort häufig durch Falschparker behindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6554 2025 Die Vorlage OF 1533/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, BFF und Die Partei (= Ablehnung)

  • Defekte Rolltreppe Station „Konstablerwache“ instand setzen
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1534/1 Betreff: Defekte Rolltreppe Station "Konstablerwache" instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die defekte Fahrtreppe an der U-/S-Bahn-Station Konstabler Wache zügig instand gesetzt wird. Begründung: Die Rolltreppe an der Konstabler Wache ist seit längerer Zeit defekt. Fahrgäste erkundigen sich bereits nach dem Stand, da es sich um eine stark frequentierte Station handelt. Gerade für ältere Menschen oder Menschen mit Kindern stellt dies ein erhebliches Problem dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1534/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

  • Sicherheit am Bahnsteig erhöhen
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1537/1 Betreff: Sicherheit am Bahnsteig erhöhen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu beantworten, ob es geplant ist, die Sicherheit an Bahnsteigen von U- und S-Bahnen im Ortsbezirk 1 zu erhöhen und wenn ja, in welcher Form. Begründung: Die Stationen im Ortsbezirk 1 gehören zu den am stärksten frequentierten in Frankfurt. Es gibt umfangreiche Maßnahmen, um Bahnsteige sicherer zu gestalten, ohne dass oft teure Bahnsteigtüren installiert werden müssen, für die der Platz an engen Bahnsteigen teilweise nicht ausreichen würde. Neben Kamerasystemen mit KI-gestützter Erkennung, die ungewöhnliches Verhalten, wie das Betreten der Gleise, erkennen und Alarm auslösen könnten, könnten Bewegungs- oder Lasersensoren entlang der Gleiskante Personen erkennen und Warnsignale auslösen. Mittels automatischer Zugüberwachung könnten Systeme die Züge verlangsamen oder stoppen, wenn Personen im Gleis erkannt werden. Durch eine auffällige Signal-Beleuchtung der Bahnsteigkante kann besser auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden und dafür sensibilisiert werden. Drehkreuze mit Fahrkartenscanner oder ähnliche Systeme könnten verhindern, dass unbefugte Personen auf den Bahnsteig gelangen. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Sicherheit an Bahnsteigen zu erhöhen und das Risiko von Personenschäden zu verringern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.02.2025, OF 1543/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1129 2025 1. Die Vorlage OF 1537/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1543/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 2 SPD, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

  • Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1540/1 Betreff: Digitalisierung von Verwaltungsleistungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, welche Verwaltungsleistungen im Jahr 2024 digitalisiert wurden und welche für das Jahr 2025 planmäßig noch vorgesehen sind. Begründung: Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen trägt zur Modernisierung des öffentlichen Sektors bei und verbessert die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn die Fristen das alten OZG nicht eingehalten wurden, gelten dessen Ziele, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, weiterhin. Das neue OZG gilt seit dem 24.07.2024. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 36 Die Partei stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Befassung mit der Vorlage)

  • Fußgängerzonen besser kontrollieren
    OFOB 1
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1541/1 Betreff: Fußgängerzonen besser kontrollieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Fußgängerzonen im Ortsbezirk 1 besser kontrollieren zu lassen, damit Fußgänger nicht durch E-Scooter oder Fahrradkuriere gefährdet werden. Begründung: Es häufen sich Beschwerden von Bürgern, dass Fahrradkuriere oder E-Scooter-Fahrer, welche es eilig haben, teils mit hoher Geschwindigkeit in Fußgängerzonen unterwegs sind, ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, wodurch sie teilweise gezwungen sind, im letzten Moment auszuweichen, um einen Unfall zu verhindern. Durch bessere Kontrollen könnten Fahrradkuriere und E-Scooter-Fahrer auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden und zur besseren Rücksichtnahme auf Fußgänger sensibilisiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1541/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

  • Kosten des Dirigenten der Sängervereinigung
    OFOB 8
    02.02.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 195/13 Betreff: Kosten des Dirigenten der Sängervereinigung Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten des Dirigenten für die Teilnahme der Sängervereinigung am Volkstrauertag 2025 zu übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf 130,00 € die sich wie folgt zusammen setzten. 100,00€ die Stunde nach dem Tarif für deutsche Dirigenten und 30,00€ Fahrtkosten. Begründung: Ein Volkstrauertag ohne die Beteiligung der Sängervereinigung Nieder-Erlenbach ist nicht mehr vorstellbar. Deshalb sollte dieser Kostenpunkt der allen Anwesenden zugutekommt, vom Ortsbeiratsbudget beglichen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 382 2025 Die Vorlage OF 195/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Weihnachtsbaumbeleuchtung 2025
    OFOB 7
    02.02.2025 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 196/13 Betreff: Weihnachtsbaumbeleuchtung 2025 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie in den vergangenen Jahren auch die Rechnung für die Ausstattung des Ortsbeiratschristbaumes mit Leuchtmitteln in Höhe von bis zu 1200,00€ aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 13 zu begleichen. Zahlungsempfänger ist der Verein Nieder-Erlenbacher Bürger e.V., der für die Kosten zunächst in Vorlage treten wird. Begründung: Es ist zu einer schönen Tradition geworden, dass am Bürgerbrunnen von Nieder-Erlenbach zur Weihnachtszeit ein beleuchteter Christbaum steht. Dies sollte auch in diesem Jahr so sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 383 2025 Die Vorlage OF 196/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der im Tenor genannte Betrag von "1.200 Euro" auf "1.400 Euro" geändert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße
    OFOB 4
    02.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 224/14 Betreff: Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße Vorgang: M 152/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die bisher mehrfach abgelehnte Installation einer Beleuchtung im Bereich der Brücke zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße hinsichtlich einer insektenfreundlichen Beleuchtung zu prüfen. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Wegen, die von Fußgängern und Radfahrern zur örtlichen Bezirkssportanlage oder dem Naherholungsgebiet genutzt werden. Begründung: Für viele Sportler (vorrangig Kinder und Jugendliche) und Erholungsuchende ist der Fuß- und Radweg zur Spielstraße (Riedhalsstraße) und der Bezirkssportanlage über die Quellenstraße die kürzeste und sicherste Verbindung. Hier ist eine Beleuchtung der Brücke über den Born insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend notwendig. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 14 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem genannten Abschnitt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6515 2025 Die Vorlage OF 224/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
    OFOB 10
    02.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 826/3 Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern Vorgang: OM 5041/24 OBR 3; ST 921/24 Die Stalburg und ihr Garten mit wertvollem Baumbestand ist eine der letzten unversiegelten und begrünten Baulücken im dichtbesiedelten Nordend und gehört zu den bedeutenden Identitätsstiftenden Orten im Stadtteil. In der OM 5041 vom 25.1.2024 bat der Ortsbeirat 3 den Magistrat unter anderem, Möglichkeiten zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen zu eruieren. In seiner Antwort (ST 921 vom 13.5.2024) verwies der Magistrat neben dem Denkmalschutz eines Gebäudes in der Nachbarschaft auf die städtische Freiraumsatzung. Diese ist jedoch nicht geeignet, Freiflächen vor einer Bebauung zu schützen, sondern stellt nur Anforderungen an die Bepflanzung von Freiflächen, die in einem neuen Bauantrag definiert werden. Auch der Denkmalschutz eines benachbarten Gebäudes erzeugt keine Sicherheit, dass im Falle einer Bebauung des Areals kein Kompromiss gefunden würde, der diese letztlich doch zulassen würde. In seinem Bericht B 437 vom 2.12.2024 weist der Magistrat noch einmal darauf hin, dass der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und damit weder eine kulturelle Nutzung noch ein Schutz von Garten und Baumbestand gewährleistet ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, die geeignet sind, das Grundstück und seinen Baumbestand vor einer Bebauung zu schützen. Denkbar aus der Sicht des Ortsbeirats wäre etwa, den Teilbereich des Grundstücks der Stalburg aus dem dort geltenden Bebauungsplan NW21b Nr 1 aufzuheben und einen neuen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen, in dem die Freiflächen und Bäume festgesetzt werden. Ziel der Überlegungen und Maßnahmen soll es sein, die kulturelle Nutzung sowie den Garten und seinen Baumbestand langfristig zu sichern und gegen eine Nachverdichtung abzusichern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 437 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 921 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6578 2025 1. Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 826/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

  • Trainingsstangen für den Spielplatz am Wasserturm
    OFOB 9
    02.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 927/9 Betreff: Trainingsstangen für den Spielplatz am Wasserturm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Spielplatz am Wasserturm Trainingsstangen für Erwachsene aufbauen zu lassen. Dabei sollte die Trainingsstange "Klimmzüge" eine Höhe von 2,30 m und die beiden Trainingsstangen "Dips" eine Höhe von 1,60 m aufweisen. Die beiden Trainingsgeräte lassen sich raum- und kostensparend zu einem Element kombinieren. Begründung: Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner um den Wasserturm herum gehen spazieren oder joggen und wollen sich auch an Trainingsstangen sportlich betätigen. Diese kleine Maßnahme erhöht hier zusätzlich die Aufenthaltsqualität. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.01.2025, OF 891/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6561 2025 1. Die Vorlage OF 891/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 927 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 927/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Keine Angsträume entlang der S6Strecke in Eschersheim
    OFOB 10
    02.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 933/9 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben uns. Verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Beleuchtungssituation entlang der S6 im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zum Maybachstraße, am Zaunweg und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie, sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem soll geprüft werden, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Begründung: Mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Fertigstellung der Lärmschutzwände in diesen Bereichen ist eine neue Situation im Hinblick auf die Lichtverhältnisse und die Einsehbarkeit dieser Bereiche entstanden. Um die Entstehung von Angsträumen zu vermeiden, sollte der Zustand der Wege sowie die Beleuchtung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.02.2025, OF 948/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 948 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6566 2025 1. Die Vorlage OF 933/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 948 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 948/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

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