Griesheim: Trauerhalle und Toilette auf dem Friedhof
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der behindertengerechten Sanierung der Toilettenanlage auf dem Friedhof in Griesheim, die nach dem Anschluss an den Schmutzwasserkanal im Jahr 2025 erfolgen soll. Zudem sind Renovierungsarbeiten an der Trauerhalle und dem Vorplatz geplant, um die Nutzung zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
1a und b)
Die behindertengerechte Sanierung der Toilettenanlage kann erst nach dem Anschluss an den Schmutzwasserkanal erfolgen. Dieser ist für 2025 vorgesehen.
1c)
Der Anstrich der Trauerhalle ist nach Abschluss des Toilettenumbaus geplant.
1d)
Der Vorplatz einschließlich des Weges zum Hauptweg wird nach den Kanalarbeiten neu gepflastert.
1e)
Es ist vorgesehen, im Zuge der Erneuerung des Vorplatzes zwei Bänke aufzustellen.
1f)
Die Beschallungsanlage für den Außenbereich wurde im Januar 2021 erneuert und weist keine technischen Mängel auf. Bei richtiger Bedienung (kein zu großer Abstand zum Mikrofon) funktioniert die Anlage einwandfrei.
Sollten tatsächlich technische Probleme auftreten, wird eine direkte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Fachamt erbeten, um ggf. schnell und gezielt tätig werden zu können.
2)
Der Pfarrerraum wird nach den oben genannten Umbaumaßnahmen renoviert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2024OFOF 1096/6Griesheim: Trauerhalle und Toilette auf dem FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2024VV 1031Griesheim: Trauerhalle und Toilette auf dem FriedhofAnfrage
- 3. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 196Griesheim: Trauerhalle und Toilette auf dem FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab