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Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim

Vorlagentyp: OFSPD
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Im Antrag wird vorgeschlagen, die traditionellen Kinderfastnachtsumzüge in Griesheim ab 2026 wieder zu ermöglichen, die aufgrund hoher Sicherheitsauflagen abgesagt wurden. Ziel ist es, ein tragfähiges Sicherheitskonzept in Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen zu entwickeln, um diesen kulturellen Beitrag zur Gesellschaft zu bewahren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. ) Die Kostenschätzung mindestens auf den Stand heute zu aktualisieren.
  2. ) Die Nutzen-Kosten-Untersuchung mindestens zwischen der Variante 3i und der modifizierten Variante 1d vor einer Auswahlentscheidung vorzulegen.
  3. ) Eine realistische, auf den Erfahrungen mit dem U-Bahn-Tunnel unter dem Europaviertel beruhende Terminplanung ist vorzulegen, bevor eine Auswahlentscheidung getroffen wird.
  4. ) Eine genaue Bedarfsanalyse für eine U-Bahn-Station auf dem Campusgelände und eine an die erhobenen Zahlen angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung NKU vor der Festlegung auf die Variante 3i sind vor zu legen.
  5. ) Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung muss gewährleistet sein, dass die "Standardisierte Bewertung 2016plus" in der Fassung von 2022 angewandt wird, in der die Bepreisung von 1 to CO2 mit 670 Euro statt wie im Handbuch von 2015 mit 145 Euro angesetzt wird.

Begründung

Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfaschingsumzug durch die Straßen von Alt Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamelle von außen zu den Kindern im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr und Polizei und Rettungsdienst und von den Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, an dem Zug teilzunehmen. Vor allem auch denjenigen Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne kurze kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnern und Anwohnerinnen sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei wären und das ganze fand statt bevor sie in das Bürgerhaus in Griesheim einzogen zum Kinderfasching. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB Jugendclub) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stadtweit - unmöglich zu erbringen. Hierbei handelt es sich einerseits um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal 5 Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z.B. Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfaschingsumzug seines Wesenscharakters, wie zuvor angeführt, berauben würde. Außerdem wäre auch dort - wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch hier Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnte und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müsste, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Und wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder -umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen insbesondere auch im öffentlichen Raum geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären und dass kann nicht unser aller Interesse sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief richtig weiter ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfaschingsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten/Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur unsere Kinder, sondern auch unser buntes kulturelles Zusammenleben, unsere Freiheit und nicht zuletzt auch unsere Demokratie.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Februar 2025 brachte SPD im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.02.2025 im OBR 2 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 37 · 17.02.2025
TO I, TOP 28
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1083/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
4 GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
1 GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
5 GrüneCDUSPD1 FDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL1 FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (Herr Gutmann), Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP

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