Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf Bürgerbeschwerden reagiert und überprüft illegalen Werbeanlagen in der Bolongarostraße. Ziel ist es, die Baugestaltungssatzung Alt-Höchst durchzusetzen und die Wohnqualität sowie das Stadtbild zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer 1.:
Bisher wurden Überprüfungen nur anlassbezogen, d.h. bei konkreten Beschwerden, vorgenommen.
Zu Ziffer 2.:
Aufgrund mehrerer Bürgerbeschwerden greift der Magistrat seit Juni 2024 alle illegalen Werbeanlagen innerhalb des Geltungsbereichs der Baugestaltungssatzung Alt-Höchst auf, welche die Anbringung von Werbeanlagen in erheblichem Maße reglementiert.
Aus Gründen der Gleichbehandlung ist der Magistrat gehalten, flächendeckend vorzugehen und alle dem geltenden Recht widersprechenden Anlagen zu betrachten. Deshalb werden die betreffenden Straßenzüge - angefangen mit der Bolongarostraße - systematisch begangen.
Zu Ziffer 3.:
Ja, das ist der Fall. Das umfassende Vorgehen des Magistrats ist nicht nur aus den unter Ziffer 2. dargestellten Gründen notwendig, sondern unterstützt darüber hinaus den Zweck der Baugestaltungssatzung Alt-Höchst, "notwendige und wünschenswerte Verbesserungen der Bausubstanz und der Wohnqualität im Sinne des für den Stadtteil Alt-Höchst charakteristischen Bildes zu beeinflussen sowie frühere Veränderungen, die sich negativ auf das Gesamtbild ausgewirkt haben, im Zuge der laufenden Unterhaltung und Erneuerung wieder rückgängig zu machen."
Zu Ziffer 4 (1):
Ja.
Zu Ziffer 4 (2):
Allen angeschriebenen Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümern wurden Gespräche angeboten. Bisher haben etwa die Hälfte der Angeschriebenen das Gesprächsangebot wahrgenommen.
Zu Ziffer 5.:
Der Magistrat hat in seiner bisherigen Beratungs- und Genehmigungspraxis bei Werbeanlagen sowohl in Höchst als auch im übrigen Stadtgebiet die Erfahrung gemacht, dass in der Mehrzahl der Beratungsfälle eine - auch denkmalverträgliche - Werbeanlage im Rahmen des Genehmigungsverfahrens umgesetzt werden konnte.
Zudem wurde aktuell im Förderprogramm Innenstadt Höchst die Mindestinvestitionssumme von 5.000 € auf 500 € herabgesetzt, sodass auch nunmehr kleinere Projekte, wie etwa einzelne Werbeanlagen, finanziell unterstützt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2022OFOF 474/6Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 24. Mai 2022OMOM 2173Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhaltenDirektanregung
- 30. September 2022STST 2291Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhaltenStellungnahme
- 25. August 2023OFOF 825/6Höchst: Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in HöchstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Oktober 2024OFOF 1097/6Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren FolgenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2024VV 1032Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren FolgenAnfrage
- 3. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 146 WochenSTST 185Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren FolgenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab