Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen
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Zusammenfassung
Die Bauaufsicht Frankfurt am Main hat festgestellt, dass in der Bolongarostraße Werbeanlagen ohne Genehmigung angebracht sind. Es wird gefordert, diese bis Ende August 2024 zu entfernen, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Ziel ist es, die Einhaltung der Bauordnung und den Schutz des Stadtbildes zu gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
- Haben bereits vor den jetzigen Maßnahmen Überprüfungen, wie in der Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2291, angekündigt, stattgefunden?
- Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt?
- Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich?
- Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u. a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen?
- Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden?
- Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf?
Kontext
Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäfte sich in der Bolongarostraße befinden, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes).
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert.
Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Vorgang: OM 2173/22 OBR 6; ST 2291/22 Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäfte sich in der Bolongarostraße befinden, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2022OFOF 474/6Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 24. Mai 2022OMOM 2173Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhaltenDirektanregung
- 30. September 2022STST 2291Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhaltenStellungnahme
- 25. August 2023OFOF 825/6Höchst: Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in HöchstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2023OMOM 4360Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in HöchstDirektanregung
- 11. Oktober 2024OFOF 1097/6Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren FolgenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2024Sie sind hierVV 1032Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren FolgenAnfrage
- 3. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 146 WochenSTST 185Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren FolgenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen