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Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.05.2022

Anregung Ortsbeirat

Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten

Details im PARLIS OM_2173_2022
30.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten

Details im PARLIS ST_2291_2022
25.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Höchst: Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst

Details im PARLIS OF_825-6_2023
12.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst

Details im PARLIS OM_4360_2023
05.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst

Details im PARLIS ST_311_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4360 entstanden aus Vorlage: OF 825/6 vom 25.08.2023

Betreff: Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst
Vorgang: OM 2173/22 OBR 6; ST 2291/22 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung des o. g. Gebäudes endlich selbst in Angriff zu nehmen oder eine Sanierung durch einen Nutzer zu veranlassen.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf den desolaten Zustand des Gebäudes aufmerksam gemacht (OM 2173). Die Stadt hat dann vor knapp einem Jahr berichtet, das Gebäude solle per Erbpacht vergeben werden, wobei der Pächter die Sanierung übernehmen solle (ST 2291). Inzwischen ist durch einen Sturm rückwärtig aus dem Garten ein Baum in Richtung des Ettinghausen-Platzes gefällt worden, der ein Auto zerstört hat. Das kaputte Auto steht immer noch dort, außerdem ist jetzt auch von der Rückseite der desolate Zustand des Gebäudes noch deutlicher zu erkennen. Der Höchster Markt ist ein zentraler Ort mit Anziehungskraft weit über Höchst hinaus. Der angrenzende Ettinghausen-Platz hat zudem als ehemaliger Standort der von den Nazis zerstörten Höchster Synagoge eine besondere historische Bedeutung. Angesichts dessen sollte das Bild eines baufälligen Hauses im städtischen Besitz Anwohnern und Besuchern nicht länger zugemutet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173
Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 311
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-21