Fußgängerzonen besser kontrollieren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine bessere Kontrolle der Fußgängerzonen im Ortsbezirk 1, um Fußgänger vor E-Scootern und Fahrradkurieren zu schützen. Dies geschieht aufgrund zunehmender Beschwerden von Bürgern über gefährliche Situationen in diesen Zonen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, Fußgängerzonen im Ortsbezirk 1 besser kontrollieren zu lassen, damit Fußgänger nicht durch E-Scooter oder Fahrradkuriere gefährdet werden.
Begründung
Es häufen sich Beschwerden von Bürgern, dass Fahrradkuriere oder E-Scooter-Fahrer, welche es eilig haben, teils mit hoher Geschwindigkeit in Fußgängerzonen unterwegs sind, ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, wodurch sie teilweise gezwungen sind, im letzten Moment auszuweichen, um einen Unfall zu verhindern. Durch bessere Kontrollen könnten Fahrradkuriere und E-Scooter-Fahrer auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden und zur besseren Rücksichtnahme auf Fußgänger sensibilisiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Februar 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.02.2025 im OBR 1 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)