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Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
43 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Umstellung der Wasserpumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb geprüft. Aufgrund der hohen Kosten für Umbau und Betrieb wurde entschieden, dass ein dauerhafter Netzbetrieb unwirtschaftlich ist. Die bestehenden Batteriebetriebe sind kostengünstig und ausreichend für die saisonale Nutzung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Batterie — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Die vom OBR 2 angesprochenen Wasserpumpen sind im eigentlichen Sinne keine Pumpen, sondern Ventile, welche durch den normalen Wasserdruck der Leitung laufen. Durch die aktuell verbauten Batterien wird lediglich ein Magnetventil freigegeben, das den Wasserfluss steuert. Im Normalfall hält die verbaute Batterie den ganzen Sommer und wird jeweils zur Wassersaison erneuert. Die Kosten hierfür liegen zwischen 6 und 8 Euro pro Batterie. Ein Batteriewechsel kann innerhalb von 1-2 Stunden nach Bekanntwerden eines Mangels durchgeführt werden.

Zu 1 und 2.:

Ein dauerhafter Netzbetrieb ist wegen der damit verbundenen Herstellungs- und Betriebskosten und der nur saisonbedingten Laufzeiten unwirtschaftlich. Die Umbau- und Herstellungskosten liegen bei rund 10.000,- €: die anschließenden Unterhaltungskosten betragen jährlich 80,- € bis 150,- € für Stromanschluss/Zähler und Stromkosten.

Zu 3.:

Die benannte Wasserpumpe im Grüneburgpark läuft auch mit dem oben beschriebenen Magnetventil mit Batterie. Die Kosten für einen Umbau mit dauerhaftem Netzanschluss belaufen sich auch im Grüneburgpark auf rund 10.000,- € mit anschließenden Unterhaltungskosten von rund 100,- € bis 150,- € jährlich.

Zu 4.:

Die Wasserpumpe ist keine eigentliche Pumpe (siehe oben beschrieben). Durch die verbaute Batterie wird lediglich ein Magnetventil gesteuert, welches das permanente Auslaufen von Wasser verhindert. Ohne das Magnetventil und die verbaute Batterie würde das Wasser permanent fließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2024OFOF 1003/2Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. November 2024OMOM 6042Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellenDirektanregung
  3. 3. Februar 2025Sie sind hier
    STST 192Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen
    Stellungnahme
  4. 24. März 2025OMOM 6742Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringenDirektanregung
  5. 27. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1060Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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