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Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringen

Vorlagentyp: OFAfD
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat schlägt vor, die Batterien der Wasserpumpen auf den Spielplätzen Zeppelinallee und Grüneburgpark zweimal jährlich zu wechseln, um einen durchgehenden Betrieb der Wasserspielplätze zu gewährleisten. Dies soll verhindern, dass die Pumpen während heißer Sommerphasen aufgrund leerer Batterien ausfallen, was insbesondere für Kinder eine wichtige Abkühlungsmöglichkeit darstellt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, die Batterien für die Magnetventile der "Wasserpumpen" auf den Spielplätzen Zeppelinallee und Grüneburgpark zweimal in der warmen Jahreszeit zu wechseln (zu Beginn der Wassersaison und im Juli), um einen durchgehenden Wasserspielbetrieb zu ermöglichen, ohne dass erst eine Störung durch eine leere Batterie gemeldet werden muss.

Begründung

Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Aus ST 192 (2025) geht schlüssig hervor, dass ein Batteriebetrieb sinnvoller ist als ein Anschluss an das Stromnetz. Daher sollten die Batterien aber vorsorglich etwa in der Mitte der warmen Saison ausgetauscht werden. Das erspart Eltern und Kindern plötzlich auf dem Trockenen zu sitzen und den Mangel erst melden zu müssen - sofern sie überhaupt wissen, dass sie das machen müssen und können, und wohin Sie sich wenden müssen. Zudem ist ein geplanter Austausch für die Mitarbeiter*innen des Grünflächenamtes planbar und vermeidet außerplanmäßige Extrafahrten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Februar 2025 brachte AfD im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.03.2025 im OBR 2 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 38 · 24.03.2025
TO II, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6742 2025 Die Vorlage OF 1100/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

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