Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats?
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass das Gebäude des russischen Konsulats gemäß dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen unverletzlich ist. Daher kann die Stadt Frankfurt am Main nicht auf das Konsulargebäude zugreifen und wird dem Wunsch des Ortsbeirates nicht nachkommen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass Missionsgebäude eines Berufskonsulats (Generalkonsulat, Konsulat) unverletzlich (Art. 31 Abs. 1 WÜK - Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen) sind. Die Behörden des Empfangsstaats dürfen den Teil der konsularischen Räumlichkeiten, den die konsularische Vertretung ausschließlich für ihre dienstlichen Zwecke benutzt, nur mit Zustimmung des Leiters der konsularischen Vertretung oder einer von ihm bestimmten Person oder des Chefs der diplomatischen Mission des Entsendestaats betreten. Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die konsularischen Räumlichkeiten vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, dass der Friede der konsularischen Vertretung gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird (Art. 31 Abs. 3 WÜK). Die konsularischen Räumlichkeiten, ihre Einrichtung, das Vermögen der konsularischen Vertretung und deren Beförderungsmittel genießen nach dem WÜK nur Immunität vor jeder Beschlagnahme für Zwecke der Landesverteidigung oder des öffentlichen Wohls.
Festzuhalten bleibt, dass die Liegenschaft dem Immobilienmarkt nicht zur Verfügung steht und weder die Stadt Frankfurt am Main noch die Eigentümerin derzeit Zugriff auf das Konsulargebäude hat. Der Magistrat wird dem Wunsch des Ortsbeirates daher nicht entsprechen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Februar 2024OFOF 668/3Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats?Ortsbeiratsantrag · Linke
- 24. Oktober 2024OFOF 757/3Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats?Ortsbeiratsantrag · Linke
- 7. November 2024OMOM 6069Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats?Direktanregung
- 3. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 190Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab