Sportanlage: Halfpipe und Pumptrack
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Möglichkeit, auf der Rasenfläche der Gebrüder-Hommel-Anlage eine Halfpipe und einen Pumptrack zu realisieren, sofern die Finanzierung gesichert ist und eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde vorliegt. Die bestehende Bolzplatzfläche könnte entsprechend verkleinert werden, um Platz für die neuen Sportangebote zu schaffen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach Prüfung bestünde vorbehaltlich der Finanzierung und landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB), die Möglichkeit, auf der im nördlichen Bereich gelegenen Rasenfläche der Gebrüder-Hommel-Anlage die in der Anregung gewünschten Sportangebote zu realisieren. Die ca. 45 x 25 große Rasenfläche wird zur Zeit als Bolzplatz genutzt. Konzeptionell wäre es denkbar, die Bolzplatzfläche analog der seit Jahren auf den städtischen Sportanlagen errichteten Soccer-Courts auf ein Bruttomaß von 20 x 13 m zu reduzieren und somit für eine Halfpipe und Pumptrack die notwendigen Flächen zu generieren. Das vorhanden Streetballfeld würde erhalten bleiben. Das Fachamt wird hierzu einen Vorschlag ausarbeiten und mit der UNB klären, ob eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung von dort in Aussicht gestellt werden kann und dann den Ortsbeirat informieren.
Im Bereich der Liesel-Oesterreicher-Schule sieht der Magistrat keine Möglichkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2024OFOF 920/10Sportanlage: HalfpipeOrtsbeiratsantrag · Linke
- 5. November 2024OMOM 6067Sportanlage: Halfpipe und PumptrackDirektanregung
- 3. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 170Sportanlage: Halfpipe und PumptrackStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab