Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Trierschen Hof umsetzen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass das Grünflächenamt im Trierschen Hof nur für einfache Pflegearbeiten zuständig ist. Neu- oder Nachpflanzungen müssen vom Grundstückseigentümer durchgeführt werden. Die ABG Frankfurt Holding GmbH wird um Mitteilung gebeten, welche Bäume und Sträucher nachgepflanzt werden sollen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Grünflächenamt ist im Bereich des Trierschen Hofes vertragsgemäß nur für einfache Pflegearbeiten sowie für die Verkehrssicherheit des Baumbestandes und gegebenenfalls vorhandener Spielgeräte verantwortlich. Neu- oder Nachpflanzungen oder der Austausch von Spielgeräten fallen nicht in diese Zuständigkeit. Diese müssten, vergleichbar mit anderen investiven Maßnahmen, vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Die ABG Frankfurt Holding GmbH erhält dazu eine Kopie dieses Vorgangs zur Kenntnisnahme und möglichen Veranlassung in eigener Zuständigkeit sowie der Bitte um Mitteilung welche Bäume und Sträucher nachgepflanzt werden sollen. Sobald die Mitteilung vorliegt, wird der Magistrat berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2024OFOF 1403/1Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Trierischen Hof umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2024OMOM 5998Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierischen Hof umsetzenDirektanregung
- 3. Februar 2025Sie sind hierSTST 177Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierschen Hof umsetzenStellungnahme
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1262Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierschen Hof umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab