Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Trierschen Hof umsetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Grünflächenamt ist im Bereich des Trierschen Hofes vertragsgemäß nur für einfache Pflegearbeiten sowie für die Verkehrssicherheit des Baumbestandes und gegebenenfalls vorhandener Spielgeräte verantwortlich. Neu- oder Nachpflanzungen oder der Austausch von Spielgeräten fallen nicht in diese Zuständigkeit. Diese müssten, vergleichbar mit anderen investiven Maßnahmen, vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Die ABG Frankfurt Holding GmbH erhält dazu eine Kopie dieses Vorgangs zur Kenntnisnahme und möglichen Veranlassung in eigener Zuständigkeit sowie der Bitte um Mitteilung welche Bäume und Sträucher nachgepflanzt werden sollen. Sobald die Mitteilung vorliegt, wird der Magistrat berichten.