Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Trierschen Hof umsetzen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass er im Trierschen Hof nur für einfache Pflegearbeiten und die Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Neu- oder Nachpflanzungen müssen von der Grundstückseigentümerin, der ABG Frankfurt Holding GmbH, durchgeführt werden. Das Grünflächenamt bietet Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Pflanzen an.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist im Bereich des Trierschen Hofes vertragsgemäß nur für einfache Pflegearbeiten sowie für die Verkehrssicherheit des Baumbestandes und gegebenenfalls vorhandene Spielgeräte verantwortlich. Neu- oder Nachpflanzungen oder der Austausch von Spielgeräten fallen nicht in diese Zuständigkeit. Diese müssten, vergleichbar mit anderen investiven Maßnahmen, von der Grundstückseigentümerin vorgenommen werden.
Von Seiten des Magistrats hat das Grünflächenamt die ABG Frankfurt Holding GmbH als Grundstückeigentümerin über den Wunsch des Ortsbeirates informiert. Gerne steht das Grünflächenamt der ABG Frankfurt Holding GmbH mit seiner Expertise bei der Auswahl geeigneter Bäume bzw. Gehölze zur Verfügung, sofern dies gewünscht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2024OFOF 1403/1Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Trierischen Hof umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2024OMOM 5998Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierischen Hof umsetzenDirektanregung
- 3. Februar 2025STST 177Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierschen Hof umsetzenStellungnahme
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1262Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierschen Hof umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab