Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Trierschen Hof umsetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist im Bereich des Trierschen Hofes vertragsgemäß nur für einfache Pflegearbeiten sowie für die Verkehrssicherheit des Baumbestandes und gegebenenfalls vorhandene Spielgeräte verantwortlich. Neu- oder Nachpflanzungen oder der Austausch von Spielgeräten fallen nicht in diese Zuständigkeit. Diese müssten, vergleichbar mit anderen investiven Maßnahmen, von der Grundstückseigentümerin vorgenommen werden. Von Seiten des Magistrats hat das Grünflächenamt die ABG Frankfurt Holding GmbH als Grundstückeigentümerin über den Wunsch des Ortsbeirates informiert. Gerne steht das Grünflächenamt der ABG Frankfurt Holding GmbH mit seiner Expertise bei der Auswahl geeigneter Bäume bzw. Gehölze zur Verfügung, sofern dies gewünscht wird.