Schließung von Postbankfilialen
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main nimmt zur Schließung der Postbankfilialen Stellung und betont, dass die Schließung keine unzumutbaren sozialen Härten verursacht, da alternative Zugänge zu Finanzdienstleistungen bestehen. Die Entscheidung basiert auf wirtschaftlichen Überlegungen und der Anpassung an veränderte Marktbedingungen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist bewusst, dass die Schließung der Postfiliale im Riederwald Frankfurt, Beeinträchtigungen der Bargeldversorgung nach sich ziehen kann. Die Postbank unterliegt den allgemeinen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Banken und Finanzdienstleister in Deutschland. Diese beinhalten unter anderem die Aufsicht durch die BaFin, das Kreditwesengesetz (KWG), das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie den Verbraucherschutz und Datenschutz. Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet, dass die Interessen der Kunden gewahrt bleiben. Die Entscheidung, Finanzdienstleistungen in Partnerfilialen schrittweise einzustellen, basiert auf wirtschaftlichen Überlegungen und der Notwendigkeit, sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen und ist hiervon unberührt. Eine Teilhabe an Zahlungsverkehren und dem Zugang zu Bargeld ist durch das Basiskonto und einen weiterhin im Riederwald vorhandenen Geldautomaten gesichert. Lohnersatzleistungen, die mit Schecks erbracht werden, können auf dem Postweg eingereicht werden.
Zu
- Der Rückzug der Postbank aus den Stadtteilen führt aus Sicht des Magistrates nicht zu unzumutbaren sozialen Härten, da weiterhin Zugänge zu üblichen Finanzdienstleistern und Zahlungsverkehren, einschließlich der Versorgung mit Bargeld, bestehen. Zu
- Eine Intervention gegen freie unternehmerische Entscheidungen ist jedem Bürger zivilrechtlich über die Verbraucherzentrale möglich, jedoch nicht Aufgabe der Stadt. Zu
- Eine Klage gegen die Nichteinhaltung einer freiwilligen Selbstverpflichtung ist aus Sicht des Magistrates zivilrechtlichen Organisationen möglich, aber nicht Aufgabe der Stadt. (siehe 2.)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2024OFOF 649/11Schließung von PostbankfilialenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. September 2024OAOA 484Schließung von PostbankfilialenAnregung
- 3. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 162Schließung von PostbankfilialenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab