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Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet im Maintal?

Vorlagentyp: B
181 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der Stadtgrenze zu Maintal, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung zu schaffen. Dies soll im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen geschehen, um die Flächen für gewerbliche Nutzung zu sichern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Am 29.06.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans B 921 südlich Wilhelmsbader Weg durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4(1) BauGB erfolgte vom 18.04.-18.05.2018. Die durchgeführte frühzeitige Trägerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens "südlich Wilhelmsbader Weg" hatte zum Ergebnis, dass die Ziele des Bebauungsplans B 921 von den Zielen der Raumordnung bezüglich Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorranggebiet Regionaler Grünzug abweichen. Der Magistrat strebt kein Zielabweichungsverfahren an. Die Fläche soll im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP) in den Plan aufgenommen werden. Sie ist auch im vorliegenden verwaltungsinternen Vorentwurf des neuen RPS/RegFNP (Stand: 11/2023) enthalten. Daher sind die Aussichten, dass die Fläche später auch im rechtskräftigen Plan enthalten sein wird, nach derzeitigem Kenntnisstand gut. Erst nach Beschluss über den neuen Regionalplan Südhessen/ Reg-FNP macht es Sinn das Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Im Falle eines Zielabweichungsverfahrens müsste vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Abweichung vom Vorranggebiet für Landwirtschaft und vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug genehmigt werden. Eine Inanspruchnahme vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug erfordert zudem einen Ausgleich in derselben Flächengröße im selben Naturraum, für den oftmals nur schwer geeignete Flächen zu finden sind. Im nachfolgend ebenfalls erforderlichen Änderungsverfahren des RegFNP 2010 käme darüber hinaus die "Richtlinie zum Flächenausgleich bei Verfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010" zur Anwendung. Demnach ist bei Änderungsverfahren, die die Darstellung zusätzlicher Bauflächen zum Inhalt haben, eine Rücknahme von im RegFNP 2010 bereits dargestellten geplanten Bauflächen - in diesem Fall von geplanten gewerblichen Bauflächen - an anderer Stelle erforderlich. Wenn die Fläche aber im Rahmen der Neuaufstellung als geplante gewerbliche Baufläche Eingang in den RPS/RegFNP findet, sind weder Zielabweichung noch RegFNP-Änderungsverfahren mit den damit verbundenen Ausgleichspflichten notwendig. Seit 2022 gab es keine Gespräche mit dem Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich neuer Gewerbeflächen im angesprochenen Bereich. Im Januar 2025 wird es aber im Rahmen von Kommunengesprächen im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP ein Gespräch mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain zu den Flächenanmeldungen der Stadt Frankfurt am Main geben. Dort wird u.a. auch die Beibehaltung der Darstellung der neuen geplanten gewerblichen Baufläche an der Grenze zu Maintal im bisher vorliegenden verwaltungsinternen Vorentwurf bekräftigt. Der Magistrat strebt die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der Stadtgrenze zu Maintal an. Dieses Ziel hat er bereits in der Begründung des Aufstellungsbeschlusses zum B 921 definiert. Die Fortführung der Arbeit auf Ebene der Bauleitplanung bis hin zum Satzungsbeschluss bedingt die Rechtssicherheit des in Neuaufstellung befindlichen RegFNP. Im Rahmen der Rechtsplanerstellung wird der Magistrat prüfen, ob bestimmte Nutzungen auszuschließen sind (Einzelhandel, unternehmensunabhängige Rechenzentren), um Gewerbeflächen für klassisches verarbeitendes/produzierendes Gewerbe zu schaffen. Die Grundstücke der Stadt Frankfurt am Main im Gewerbegebiet Maintal West sollen im Erbbaurecht im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben werden. Die Vergabekriterien werden derzeit mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt erarbeitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2022STST 264Bebauungsplan Nr. 921 -Gewerbegebiet- südlich Wilhelmsbader WegStellungnahme
  2. 11. September 2024AA 309Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?STVV-Anfrage · CDU
  3. 3. Februar 2025Sie sind hier
    BB 33Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet im Maintal?
    Magistratsbericht
  4. 28. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 181 WochenBB 272Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 37 · 17.03.2025
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFF
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 35 · 22.04.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 33 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfDFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) sowie FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 35 · 29.04.2025
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 33 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

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