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Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?

Vorlagentyp: ACDU
181 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag thematisiert den Dringlichkeitsbedarf an Gewerbeflächen in Frankfurt, die durch ein interkommunales Gewerbegebiet zwischen Frankfurt und Maintal gedeckt werden sollen. Der Magistrat wird aufgefordert, den aktuellen Verfahrensstand des Bebauungsplans sowie die Aldi dieser Flächen zu klären, um den Anforderungen der Wirtschaft Rechnung zu tragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Wilhelmsbader Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

In Frankfurt besteht weiterhin ein großer Bedarf an Gewerbeflächen. Nach Angaben der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH fehlen bis 2030 rund 90 bis 140 Hektar. Mit dem Bebauungsplan Nr. 921 aus dem Jahr 2017 sollen in Fechenheim südlich des Wilhelmsbader Weges fünf Hektar neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Die Flächen sind verkehrsgünstig an der A66 gelegen und für die Ansiedlung großer Gewerbebetriebe vorgesehen. Östlich an diese Flächen anschließend - auf dem Gebiet der Stadt Maintal - entwickelt die Stadt Maintal das Gewerbegebiet "Maintal-West, Flur 22, ehem. Stadtgärtnerei". Durch interkommunale Zusammenarbeit soll hier ein großes Gewerbegebiet entstehen, das auf Frankfurter und auf Maintaler Gemarkung liegt. Die Stadt Frankfurt ist zudem Eigentümerin von Grundstücken auf dem zu Maintal gehörenden Teil des Gewerbegebietes.

Während die Stadt Maintal bereits 2018 den Satzungsbeschluss für das Gewerbegebiet "Maintal-West" gefasst und mit der Vermarktung der Flächen längst begonnen hat, ruht in Frankfurt das Verfahren aufgrund fehlender regionalplanerischer Voraussetzungen. Ein Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan ist nicht beabsichtigt (vgl. ST 264 v. 04.02.2022).

Daher fragen wir den Magistrat:

  1. Auf welchem Verfahrensstand befindet sich aktuell der Bebauungsplan Nr. 921 und welche Aussichten bestehen, dass der Bereich als gewerbliche Baufläche in die Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes aufgenommen wird?
  2. Da Gewerbeflächen dringend benötigt werden: Aus welchen Gründen hat der Magistrat hier kein Zielabweichungsverfahren beantragt?
  3. Gab es seit der Stellungnahme an den Ortsbeirat 11 im Jahr 2022 neue Gespräche mit der Stadt Maintal und dem Regierungspräsidium Darmstadt, um südlich von Wilhelmsbader Weg und A 66 möglichst effizient und zügig Baurecht für Gewerbeansiedlungen im Frankfurter Osten bzw. im Westen von Maintal zu schaffen?
  4. Hält der Magistrat an der Planung eines verbundenen, interkommunalen Gewerbegebietes mit zusammen 15 Hektar fest und wann rechnet er mit dem Satzungsbeschluss für den Frankfurter Anteil des Areals?
  5. Ist für ein mögliches Strukturkonzept beabsichtigt, bestimmte Nutzungen auszuschließen (Einzelhandel, unternehmensunabhängige Rechenzentren), um Platz für klassisches verarbeitendes/produzierendes Gewerbe zu schaffen?
  6. Welche Zielsetzung (Vermietung, Verpachtung, Verkauf) verfolgt der Magistrat im Gewerbegebiet Maintal-West bei der Vermarktung der dort im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen Grundtücke?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2022STST 264Bebauungsplan Nr. 921 -Gewerbegebiet- südlich Wilhelmsbader WegStellungnahme
  2. 11. September 2024Sie sind hier
    AA 309Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?
    STVV-Anfrage · CDU
  3. 3. Februar 2025BB 33Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet im Maintal?Magistratsbericht
  4. 28. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 181 WochenBB 272Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 32 · 21.01.2025
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 309 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

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