Bebauungsplan Nr. 921 -Gewerbegebiet- südlich Wilhelmsbader Weg
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Zusammenfassung
Der Magistrat informiert, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 921 für ein Gewerbegebiet derzeit ruht, bis die regionalplanerischen Voraussetzungen geschaffen sind. Eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung wird nicht angestrebt, und es sind keine fachgutachterlichen Prüfungen beauftragt worden.
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Wilhelmsbader Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Radweg entlang der Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Solide Finanzplanung für die Volkshochschule sicherstellen26.05.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Wilhelmsbader Weg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Das Bebauungsplanverfahren Nr.921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg ruht derzeit. Erst mit Schaffung der regionalplanerischen Voraussetzungen für die weitere Projektbearbeitung kann das Bebauungsplanverfahren wiederaufgenommen werden.
Die planungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebietes weicht von den Zielen der Raumordnung bezüglich Vorranggebiet für Landwirtschaft und Regionaler Grünzug des geltenden RegFNP ab. Ein Zielabweichungsverfahren strebt die Stadt Frankfurt am Main nicht an, sondern hat diese Fläche im Bereich des B 921 als gewerbliche Baufläche für die Fortschreibung des RPS/ RegFNP angemeldet. Unter Voraussetzung der RPS/ RegFNP Änderung wird der Magistrat die Ersatzstandortsuche für das Wohnhaus und die Bauwagensiedlung angehen.
Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat bislang keine fachgutachterlichen Prüfungen beauftragt. Dies gilt sowohl für eine Abstimmung hinsichtlich der notwendigen Bestandserfassungen für den Bereich Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen) sowie Landschaftsbild, als auch für spezielle artenschutz-rechtliche Bestanderfassungen, Prüfungen oder Umsiedlungskonzepte für die vorhandene Population an Zauneidechsen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2021OFOF 103/11Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2021VV 185Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader WegAnfrage
- 4. Februar 2022Sie sind hierSTST 264Bebauungsplan Nr. 921 -Gewerbegebiet- südlich Wilhelmsbader WegStellungnahme
- 11. September 2024AA 309Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?STVV-Anfrage · CDU
- 3. Februar 2025BB 33Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet im Maintal?Magistratsbericht
- 28. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 205 WochenBB 272Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab