Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zu verschiedenen Aspekten des Bebauungsplans Nr. 921 gebeten, insbesondere zu den Auswirkungen auf Tierarten, Klimaschutz und Verkehr. Ziel ist es, Lösungsansätze zu erarbeiten und den Ortsbeirat 11 über den Entwicklungsstand zu informieren.
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Wilhelmsbader Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Radweg entlang der Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze FrankfurtFechenheim/24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Solide Finanzplanung für die Volkshochschule sicherstellen26.05.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Wilhelmsbader Weg per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Inwieweit wurden bereits fachgutachterliche Prüfungen hinsichtlich der dort ansässigen Tierarten erarbeitet? - Welche Kompensationsflächen wurden hinsichtlich ihrer Eignung und Erarbeitung eines Umsiedlungskonzeptes geprüft? - Welche klimatischen Auswirkungen auf die Stadtteile Fechenheim und Riederwald sind durch die Bebauung des Frischluftentstehungsgebietes zu erwarten? - Welche Emissionen gehen vom geplanten Gewerbegebiet auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald aus? - Welche Auswirkungen hat die zunehmende Verkehrsbelastung auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - Gibt es einen geeigneten Ersatzstandort für den Verein Besser Wohnen e. V.?
Kontext
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit bereits fachgutachterliche Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren hinsichtlich - der dort ansässigen Tierarten; - von Kompensationsflächen hinsichtlich ihrer Eignung und Erarbeitung eines Umsiedlungskonzeptes; - der klimatischen Auswirkungen auf die Stadtteile Fechenheim und Riederwald, welche durch Bebauung des Frischluftentstehungsgebietes entstehen; - der vom geplanten Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald; - die Auswirkungen der zunehmenden Verkehrsbelastung auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald; - Bereitstellung eines geeigneten Ersatzstandortes für den Verein Besser Wohnen e. V. erarbeitet wurden und wann diese dem Ortsbeirat 11 vorgestellt werden können.
Begründung
Der Magistrat hält trotz der o. g. Probleme an dem Bebauungsplan des neuen Gewerbegebietes fest, möchte allerdings Lösungsansätze erarbeiten. Der Ortsbeirat 11 sieht es daher als dringlich an, zu dem weiteren Entwicklungsstand auf dem Laufenden gehalten zu werden. Zumal dieses Gewerbegebiet einen starken Einschnitt in den Klima- und Naturschutz bedeutet, aufgrund dem damit verbundenen Ausstoß weiterer Emissionen durch Gewerbe und Verkehr, insbesondere für die Stadtteile Riederwald und Fechenheim.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2021OFOF 103/11Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2021Sie sind hierVV 185Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader WegAnfrage
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 264Bebauungsplan Nr. 921 -Gewerbegebiet- südlich Wilhelmsbader WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen