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Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?

Vorlagentyp: B

Bericht

1.) Am 29.06.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans B 921 südlich Wilhelmsbader Weg durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4(1) BauGB erfolgte vom 18.04.-18.05.2018. Die durchgeführte frühzeitige Trägerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens "südlich Wilhelmsbader Weg" hatte zum Ergebnis, dass die Ziele des Bebauungsplans B 921 von den Zielen der Raumordnung bezüglich Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorranggebiet Regionaler Grünzug abweichen. Der Magistrat strebt kein Zielabweichungsverfahren an. Die Fläche soll im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP) in den Plan aufgenommen werden. Sie ist auch im vorliegenden verwaltungsinternen Vorentwurf des neuen RPS/RegFNP (Stand: 11/2023) enthalten. In den Sitzungen der Verbandskammer des RVFRM (02.07.) und der Regionalversammlung Südhessen (04.07.) wurde die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung bzw. Offenlage zum Vorentwurf des RPS/RegFNP beschlossen. Der diesem Beschluss zugrundeliegende Vorentwurf enthält weiterhin die "Gewerbliche Baufläche, Planung" am Wilhelmsbader Weg. Die Fläche wird vom Planzeichen "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" überlagert. Das bedeutet, dass in der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung die Thematik der Klimafunktionen entsprechend zu würdigen ist (ggf. Klimagutachten). Mit Beschluss des neuen RPS/Reg-FNP am Ende des Verfahrens zur Neuaufstellung werden die Voraussetzungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen, das Bebauungsplanverfahren im Stadtplanungsamt fortführen zu können. 2.) Im Falle eines Zielabweichungsverfahrens müsste vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Abweichung vom Vorranggebiet für Landwirtschaft und vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug genehmigt werden. Eine Inanspruchnahme vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug erfordert zudem einen Ausgleich in derselben Flächengröße im selben Naturraum, für den oftmals nur schwer geeignete Flächen zu finden sind. Im nachfolgend ebenfalls erforderlichen Änderungsverfahren des RegFNP 2010 käme darüber hinaus die "Richtlinie zum Flächenausgleich bei Verfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010" zur Anwendung. Demnach ist bei Änderungsverfahren, die die Darstellung zusätzlicher Bauflächen zum Inhalt haben, eine Rücknahme von im RegFNP 2010 bereits dargestellten geplanten Bauflächen - in diesem Fall von geplanten gewerblichen Bauflächen - an anderer Stelle erforderlich. Wenn die Fläche aber im Rahmen der Neuaufstellung als geplante gewerbliche Baufläche Eingang in den RPS/RegFNP findet, sind weder Zielabweichung noch RegFNP-Änderungsverfahren mit den damit verbundenen Ausgleichspflichten notwendig. 3.) Im Rahmen von Kommunengesprächen im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP hat im Januar 2025 ein Gespräch mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain zu den Flächenanmeldungen der Stadt Frankfurt am Main stattgefunden. Dort wurde u.a. auch die Beibehaltung der bereits im Vorentwurf des neuen RPS/RegFNP enthaltenen neuen gewerblichen Baufläche am Wilhelmsbader Weg bekräftigt. Weitere Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt zum Vorentwurf des RPS/RegFNP im Vorfeld der förmlichen Beteiligung waren nicht vorgesehen. 4.) Der Magistrat strebt die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der Stadtgrenze zu Maintal an. Dieses Ziel hat er bereits in der Begründung des Aufstellungsbeschlusses zum B 921 definiert. Die Fortführung der Arbeit auf Ebene der Bauleitplanung bis hin zum Satzungsbeschluss bedingt die Rechtssicherheit des in Neuaufstellung befindlichen RegFNP. 5.) Im Rahmen der Rechtsplanerstellung wird der Magistrat prüfen, ob bestimmte Nutzungen auszuschließen sind (Einzelhandel, unternehmensunabhängige Rechenzentren), um Gewerbeflächen für klassisches verarbeitendes/produzierendes Gewerbe zu schaffen. 6.) Die Grundstücke der Stadt Frankfurt am Main im Gewerbegebiet Maintal West sollen im Erbbaurecht im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben werden. Die Vergabekriterien werden derzeit mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt erarbeitet.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

41
41. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO II
✓ Angenommen

SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
GRÜNE
Alle:
SPD CDU Linke fraktionslos
39
39. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) sowie Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Zurückweisung:
CDU
Alle:
GRÜNE SPD FDP AfD Volt FRAKTION
Enthaltung:
Linke
39
39. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
CDU ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE SPD Linke FDP BFF-BIG AfD Volt