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KNUT - Vereinbarung mit Bad Vilbel

Vorlagentyp: B
181 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, eine Vereinbarung mit der Stadt Bad Vilbel über die Finanzierung des On-Demand-Verkehrs KNUT zu schließen. Durch einen Verteilungsschlüssel auf Basis der Einwohnerzahlen soll eine faire Aufteilung der Kosten und Einnahmen erfolgen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

  1. ) Am 29.06.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans B 921 südlich Wilhelmsbader Weg durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4(1) BauGB erfolgte vom 18.04.-18.05.2018. Die durchgeführte frühzeitige Trägerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens "südlich Wilhelmsbader Weg" hatte zum Ergebnis, dass die Ziele des Bebauungsplans B 921 von den Zielen der Raumordnung bezüglich Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorranggebiet Regionaler Grünzug abweichen. Der Magistrat strebt kein Zielabweichungsverfahren an. Die Fläche soll im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP) in den Plan aufgenommen werden. Sie ist auch im vorliegenden verwaltungsinternen Vorentwurf des neuen RPS/RegFNP (Stand: 11/2023) enthalten. In den Sitzungen der Verbandskammer des RVFRM (02.07.) und der Regionalversammlung Südhessen (04.07.) wurde die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung bzw. Offenlage zum Vorentwurf des RPS/RegFNP beschlossen. Der diesem Beschluss zugrundeliegende Vorentwurf enthält weiterhin die "Gewerbliche Baufläche, Planung" am Wilhelmsbader Weg. Die Fläche wird vom Planzeichen "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" überlagert. Das bedeutet, dass in der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung die Thematik der Klimafunktionen entsprechend zu würdigen ist (ggf. Klimagutachten). Mit Beschluss des neuen RPS/Reg-FNP am Ende des Verfahrens zur Neuaufstellung werden die Voraussetzungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen, das Bebauungsplanverfahren im Stadtplanungsamt fortführen zu können.
  2. ) Im Falle eines Zielabweichungsverfahrens müsste vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Abweichung vom Vorranggebiet für Landwirtschaft und vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug genehmigt werden. Eine Inanspruchnahme vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug erfordert zudem einen Ausgleich in derselben Flächengröße im selben Naturraum, für den oftmals nur schwer geeignete Flächen zu finden sind. Im nachfolgend ebenfalls erforderlichen Änderungsverfahren des RegFNP 2010 käme darüber hinaus die "Richtlinie zum Flächenausgleich bei Verfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010" zur Anwendung. Demnach ist bei Änderungsverfahren, die die Darstellung zusätzlicher Bauflächen zum Inhalt haben, eine Rücknahme von im RegFNP 2010 bereits dargestellten geplanten Bauflächen - in diesem Fall von geplanten gewerblichen Bauflächen - an anderer Stelle erforderlich. Wenn die Fläche aber im Rahmen der Neuaufstellung als geplante gewerbliche Baufläche Eingang in den RPS/RegFNP findet, sind weder Zielabweichung noch RegFNP-Änderungsverfahren mit den damit verbundenen Ausgleichspflichten notwendig.
  3. ) Im Rahmen von Kommunengesprächen im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP hat im Januar 2025 ein Gespräch mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain zu den Flächenanmeldungen der Stadt Frankfurt am Main stattgefunden. Dort wurde u.a. auch die Beibehaltung der bereits im Vorentwurf des neuen RPS/RegFNP enthaltenen neuen gewerblichen Baufläche am Wilhelmsbader Weg bekräftigt. Weitere Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt zum Vorentwurf des RPS/RegFNP im Vorfeld der förmlichen Beteiligung waren nicht vorgesehen.
  4. ) Der Magistrat strebt die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der Stadtgrenze zu Maintal an. Dieses Ziel hat er bereits in der Begründung des Aufstellungsbeschlusses zum B 921 definiert. Die Fortführung der Arbeit auf Ebene der Bauleitplanung bis hin zum Satzungsbeschluss bedingt die Rechtssicherheit des in Neuaufstellung befindlichen RegFNP.
  5. ) Im Rahmen der Rechtsplanerstellung wird der Magistrat prüfen, ob bestimmte Nutzungen auszuschließen sind (Einzelhandel, unternehmensunabhängige Rechenzentren), um Gewerbeflächen für klassisches verarbeitendes/produzierendes Gewerbe zu schaffen.
  6. ) Die Grundstücke der Stadt Frankfurt am Main im Gewerbegebiet Maintal West sollen im Erbbaurecht im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben werden. Die Vergabekriterien werden derzeit mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt erarbeitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2022STST 264Bebauungsplan Nr. 921 -Gewerbegebiet- südlich Wilhelmsbader WegStellungnahme
  2. 11. September 2024AA 309Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?STVV-Anfrage · CDU
  3. 3. Februar 2025BB 33Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet im Maintal?Magistratsbericht
  4. 28. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 181 Wochen
    BB 272Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 41 · 01.09.2025
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeFraktionslos
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 39 · 21.10.2025
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinke
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) sowie Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 39 · 28.10.2025
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

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