Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Zusammenfassung
Die Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Brandschutz und Technische Hilfeleistung wird bis 2033 fortgeführt. Der Entwurf wird im ersten Quartal 2025 erwartet und soll anschließend in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Die Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung (BEP) bis 2033 auf der Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes erfolgt derzeit durch die Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, Viersen. Die Fertigstellung des Entwurfs wird im ersten Quartal 2025 erwartet.
Eine erste auszugsweise Vorstellung erfolgte im Rahmen des Ständigen Sicherheitsbeirates in seiner Sitzung am 09.12.2024. Es ist vorgesehen, den Entwurf der Bedarfs- und Entwicklungsplanung noch im ersten Quartal 2025 mit den zu beteiligenden Zentralämtern abzustimmen und hieran anschließend als Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung in den parlamentarischen Geschäftsgang einzubringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Februar 2025 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) ÖkolinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)