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Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat verweist auf seine im Bericht B 211 vom 22.05.2023 getätigte Ankündigung einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Die Erstellung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2023 bis 2033 auf der Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens im Februar dieses Jahres an die Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, Viersen, vergeben. Aktuell werden die zur Planungserstellung notwendigen Informationen zusammengetragen sowie erste Analysen erstellt. Ziel ist es, den ausgearbeiteten Bedarfs- und Entwicklungsplan bis Mitte 2024 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.