Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Zusammenfassung
Der Magistrat plant eine umfassende Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung. Ziel ist es, einen ausgearbeiteten Plan bis Mitte 2024 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Thema Sicherheit verfolgenBericht
- l. B 211/23 -
Der Magistrat verweist auf seine im Bericht B 211 vom 22.05.2023 getätigte Ankündigung einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013.
Die Erstellung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2023 bis 2033 auf der Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens im Februar dieses Jahres an die Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, Viersen, vergeben.
Aktuell werden die zur Planungserstellung notwendigen Informationen zusammengetragen sowie erste Analysen erstellt. Ziel ist es, den ausgearbeiteten Bedarfs- und Entwicklungsplan bis Mitte 2024 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. September 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)