Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Allgemeine Hilfe
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung zu erhalten und die Feuerwehr entsprechend personell und materiell aufzustellen. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern.
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Brand — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.10.2026.
- Solidarität mit „Frankfurt for Ukraine“ nach dem Brand im Dornbusch13.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Nutzung des Geländes Lindleystraße 1 bis 304.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Stromverteilerhäuschen in der Niederräder Landstraße / Ecke Buchenrodestraße gegen die Nutzung als Schlafplatz sichern25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Brand per E-MailBeschlussvorschlag
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die als Anlage vorgelegte Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Feuerwehr Frankfurt am Main möglichst zeitnah personell und materiell so aufzustellen, dass eine Einhaltung der in der Planung beschriebenen Schutzziele möglich ist.
- Die Umsetzung von Maßnahmen mit finanziellen oder personellen Konsequenzen wird unter den Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen gestellt.
- Über den Fortschritt der Umsetzung der Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zu berichten.
Begründung
A. Zielsetzung
A. Zielsetzung Die Erstellung und Fortschreibung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen ist eine gesetzliche Aufgabe nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG, § 3 Abs.1 Satz 1). Ziel von Bedarfs- und Entwicklungsplänen ist es, eine Analyse der Gefahren für eine Gebietskörperschaft zu erstellen und diesen Risiken Schutzziele gegenüberzustellen. Im Wesentlichen beschreiben die Schutzziele, in welchem Umfang und welcher Qualität die Gefahrenabwehrbehörden den beschriebenen Gefahren entgegenwirken können. Letztlich legt die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der kommunalen Eigenverantwortung mit den Schutzzielen den personellen Umfang und die technische Ausstattung der Gefahrenabwehrbehörden und -organisationen fest. Der vorliegende Bedarfs- und Entwicklungsplan zeigt auf, wie die Gefahrenabwehr in Frankfurt am Main aktuell aufgestellt ist und wie leistungsfähig sie unter Beachtung der Schutzziele derzeit ist. Er enthält zudem eine Prognose für die Entwicklung der kommenden fünf Jahre und zeigt mögliche Maßnahmen auf, mit denen Effektivität und Effizienz der Gefahrenabwehr verbessert werden können.
B. Alternativen
B. Alternativen Unter den aktuellen gesamtstädtischen Rahmenbedingungen, die das Setzen von Prioritäten erzwingen, muss es den politisch Verantwortlichen möglich sein, Standards zu erkennen, zu setzen und zu verändern. Der hier vorgelegte Bedarf- und Entwicklungsplan zeigt unter dieser Prämisse den derzeitigen Leistungsstand der Gefahrenabwehr in Frankfurt am Main. Ob und wie schnell dieser Standard den beschriebenen Zielen angepasst werden kann und soll, steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen in den kommenden Jahren.
C. Lösung
C. Lösung Unter Abwägung der Kosten und des Nutzens für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main sollten die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschriebenen Maßnahmen möglichst im Laufe der mittelfristigen Finanzplanung umgesetzt werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
D. Kosten Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan aufgeführten Maßnahmen werden die Haushalte und Stellenpläne der nächsten 5 Jahre bei vollständiger Umsetzung wie folgt belasten:
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. November 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 26 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.03.2014 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf26 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)