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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Standardraumprogramm, Brandschutzbedarfsplan

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 219

Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Standardraumprogramm, Brandschutzbedarfsplan Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2005, § 9647 (M 96)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) im geplanten Zeitrahmen liegt. Die bisher umgesetzten Maßnahmen zeigen, dass die einsatztaktische Neuausrichtung eine deutliche Verbesserung für den Brandschutz der Stadt mit sich bringt.
  2. Die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung, insbesondere die Verwendung des 8 Mio. € übersteigenden Erlöses der Liegenschaft Hanauer Landstraße 77 (alte Feuerwache 1) sowie der Verkauf der nicht benötigten Teilfläche des Grundstückes Florianweg 11-13 in Enkheim und die entsprechende Verwendung des zu erzielenden Erlöses im Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020, werden beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, das aktualisierte Konzept unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich umzusetzen.
  3. Die als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung dient zur Kenntnis; die Umsetzung der baulichen Maßnahmen erfolgt auch weiterhin ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes.
  4. Dem aktualisierten Raumprogramm (Anlage 2) für die Staffelstandorte wird zugestimmt.
  5. Der als Anlage 3 beigefügte Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr Frankfurt, der auf der Struktur des einsatztaktischen Konzeptes basiert, wird beschlossen.
  6. Die Realisierung der mit dem Konzept verbundenen Baumaßnahmen steht auch weiterhin unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen und bedarf gesonderter Beschlussvorlagen an die Stadtverordnetenversammlung.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Taktischen Feuerwehrkonzept 2020 stehenden notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen unter der Voraussetzung der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und der Aufsichtsbehörde mit dem Stellenplan 2007 umgesetzt werden.
  8. Der als Anlage 4 beigefügte Bericht zur Entwicklung der einzelnen Maßnahmen dient zur Kenntnis. Begründung: Einleitung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7563, M 116, im Folgenden als Grundsatzbeschluss bezeichnet, wurde die Grundlage für eine völlige Neuausrichtung der Einsatztaktik der Feuerwehr Frankfurt gelegt. Wichtigstes Element des Konzeptes ist die bessere Verteilung der vorhandenen Einsatzkräfte über das gesamte Stadtgebiet, um flächendeckend das im Grundsatzbeschluss beschriebene Schutzziel sowohl planerisch als auch im konkreten Einsatzfall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erreichen zu können. Hierzu war die Ausweisung fünf zusätzlicher Standorte notwendig, die mit Hilfe eines speziellen Simulationsprogramms idealisiert zur Versorgung der bisher unterversorgten Bereiche der Stadt ermittelt wurden, ohne dass zum damaligen Zeitpunkt bereits konkrete Grundstücke Grundlage für die Beschlussvorlage waren. Nachdem nunmehr die Grundstücke für die Staffelstandorte Gateway Gardens (Bereichswache 30) und Niederräder Ufer (Bereichswache 41) feststehen bzw. der Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages kurz bevor steht und für die Standorte in Rödelheim (Bereichswache 20) und Harheim (Bereichswache 10) bereits sehr konkrete Verhandlungen stattgefunden haben, ist festzustellen, dass in allen bisherigen Fällen verfügbare und unter einsatztaktischen Gesichtspunkten geeignete Grundstücke ausgewählt wurden. Hinsichtlich der für den Betrieb von Feuer- und Rettungswachen besonderen technischen Erfordernissen sind die Grundstücke jedoch nicht oder nur teilweise erschlossen. Dieser sich auf den Kaufpreis positiv auswirkende Umstand hat aber naturgemäß höhere Baupreise zur Folge, da die Erschließungsanlagen der jeweiligen Grundstücke mit mehr oder weniger großem Aufwand hergestellt werden müssen. Nachdem in der Zwischenzeit neben den baulichen Fragestellungen auch diejenigen der Logistik, der Dienstpläne und des Führungsmodells geklärt worden sind, hat sich herausgestellt, dass in den Staffelstandorten gegenüber den ersten Planungen Anpassungen, z. B. die Bereitstellung weiterer Spindanlagen und die hierfür notwendigen baulichen Anlagen, notwendig sein werden, um einen optimalen und den Erfordernissen angepassten Dienstbetrieb durchführen zu können. Die Details dieser Veränderung sind dem als Anlage beigefügten modifizierten Standardraumprogramm zu entnehmen. Sie haben aber nur eine geringe Steigerung der Baukosten zur Folge. Weiterhin wurde bei Konkretisierung der Planungen festgestellt, dass gegenüber den ursprünglichen Schätzungen Kostensteigerungen aus unterschiedlichsten Gründen bei den einzelnen Projekten auftreten werden. So verursachen z. B. die spezifischen Vorschriften des Bebauungsplans in Gateway Gardens wie Dachbegrünung und Auflagen zum Lärmschutz deutliche Mehrkosten. Darüber hinaus wird in diesem Staffelstandort ein Knoten für Brandmeldeanlagen für den Bereich in und um Gateway Gardens entstehen. Die Einrichtung dieser Technik benötigt zusätzliche Flächen und technische Ausstattung und verursacht somit zunächst zusätzliche Kosten. Diese können letztendlich mittelbar über Gebühren refinanziert werden und stehen nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Staffelkonzept. Für den Staffelstandort Niederräder Ufer entstehen zusätzliche Kosten für die Rodung und Auffüllung des Geländes sowie die Herstellung einer zweiten Ausfahrt. Ähnliche Besonderheiten zeichnen sich auch bei anderen Standorten ab. Einzelheiten werden in den gesonderten Beschlussvorlagen zu den jeweiligen Maßnahmen dargestellt. Die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit mit Engpässen oder Ausfällen in der Stromversorgung, z.B. im Münsterland, wo durch extreme Witterungsbedingungen über Tage die Stromversorgung in weiten Bereichen ausgefallen war, der vollständige Stromausfall in Niederrad im Jahr 2005 durch einen technischen Defekt sowie der kürzlich aufgetretene Stromausfall in großen Teilen Europas, der durch einen Fehler in der Steuerung ausgelöst worden war, wurden zum Anlass genommen, die Möglichkeiten einer von öffentlichen Anbietern unabhängigen Stromversorgung in allen Feuerwehrstandorten zu prüfen. Ursprünglich waren solche Anlagen nur in den Bereichsleitungswachen vorgesehen, die auch Standorte der dezentralen Technischen Einsatzleitungen sind, die bei Großschadenslagen dezentral die Abarbeitung des Ereignisses steuern und koordinieren. Da die gewerblichen Stromanbieter zudem signalisieren, redundante Versorgungsleitungen aus Kostengründen weiter abbauen zu wollen, sollen im Interesse der Sicherheit der Stadt zumindest die räumlichen und technischen Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung entsprechender Notstromsysteme in den Standorten der Berufsfeuerwehr geschaffen werden. Die vorstehend skizzierten Besonderheiten und die Technikkosten insgesamt sind der Hauptgrund für die gegenüber den ersten Schätzungen entstandenen Kostensteigerungen. Der der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Grundsatzbeschlusses zugrunde gelegte Richtwert aus der Sammlung der Baukostenindices "Kostenkennwerte für Gebäude" ist, wie in der Zwischenzeit durch die ersten Kostenberechnungen deutlich wurde, zu stark von den Baukosten für Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren geprägt. Die je Kubikmeter nach diesem Index anzusetzenden Kosten erwiesen sich trotz des seinerzeit bereits erfolgten Aufschlages von fast 30 % nach Vorliegen der ersten Kostenschätzungen als deutlich zu niedrig, weil die Standards von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren nicht den besonderen Anforderungen eines Standortes für die Berufsfeuerwehr mit einer Besetzung "Rund um die Uhr" entsprechen. Die Ermittlung der Kosten für die erste Vorlage erfolgte durch Multiplikation des (nach wie vor fast identischen) umbauten Raumes mit einem Wert entsprechend der oben angegebenen Sammlung von 190 €/m3. Dies hätte zu einer Baukostenschätzung von ca. 750.000,-- € geführt, die aber bereits in der ersten Vorlage deutlich um 350.000,-- € auf 1.100.000,-- € aufgestockt wurde. Trotzdem zeigte sich nach den ersten konkreten Kostenberechnungen der Architekten für die Staffelstandorte Gateway Gardens und Niederräder Ufer, dass dieser Betrag noch um etwa 400.000,-- € zu niedrig angesetzt war und darüber hinaus weitere nicht vorhersehbare Kosten, wie vorstehend beschrieben, entstehen werden, die den bereits in der ersten Vorlage bewusst hoch angesetzten Ansatz für Unvorhergesehenes aufzehren. Die vorstehenden Gründe, die Mehrwertsteuererhöhung um 3 Prozent und die sich abzeichnende generelle Preissteigerung in der Baubranche waren Anlass, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu überarbeiten und den Grundsatzbeschluss in entsprechender Form fortzuschreiben. Die als Anlage beigefügte überarbeitete Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt gegenüber dem Grundsatzbeschluss die nachstehenden wesentlichen Abweichungen: - Die Kosten der Staffelwachen wurden von 6 Mio. € auf 10,9 Mio. € angehoben. - Der ursprünglich angesetzte Verkaufserlös für das Gelände der ehemaligen Feuerwache 3 in der Heinrichstraße (neu: Bereichsleitungswache 2) wurde nicht mehr eingeplant. Da es bisher nicht gelungen ist, zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen ein Grundstück im Europaviertel zu erwerben, muss der Neubau der Bereichsleitungswache 2 zurückgestellt werden. - Statt in einen Neubau kann aus wirtschaftlichen Gründen zunächst nur in die Sanierung des Objektes investiert werden. Die Gegenfinanzierung der Kostensteigerung erfolgt durch die nachstehenden Maßnahmen: - Verwendung der ursprünglich für den zweiten Bauabschnitt (Brandhaus) des Trainingszentrums eingeplanten Mehrerlöses des Grundstückes Hanauer Landstraße 77, ehemalige Feuerwache 1 - Verkauf einer für Feuerwehrzwecke nicht mehr benötigten Teilfläche der Liegenschaft Florianweg in Enkheim - Verzicht auf den Neubau der Bereichsleitungswache 2 - Reduzierung der Mittel für Unvorhergesehenes auf Grund des nunmehr fortgeschrittenen Planungsstandes Die gegenüber der ursprünglichen Planung etwas erhöhten Mittel zur Finanzierung der Kostenmiete werden durch Umschichtungen im Budget der Branddirektion aufgebracht. Weitere Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten Bericht zum aktuellen Stand der einzelnen Maßnahmen und der Wirtschaftlichkeitsberechnung entnommen werden. A: Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Staffelkonzeptes und der beschlossenen einsatztaktisch neuen Ausrichtung. B: Alternativen Wahlmöglichkeiten bestehen allenfalls in der Art und Weise, wie den gesetzlichen Anforderungen genügt wird. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss wird insofern verwiesen. C: Lösung Die bereits begonnene Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 wird unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage dargelegten erforderlichen Anpassungen und Aktualisierungen fortgeführt. Der Neubau der im Europaviertel geplanten Bereichsleitungswache 2 wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Sollte es nicht möglich sein, ein den einsatztaktischen und kaufmännischen Ansprüchen genügendes Grundstück zu finden, ist zu prüfen, ob der jetzige Standort saniert und weiterverwendet werden kann. Die Realisierung der Bauabschnitte 2 und 3 des (außerhalb des Staffelkonzeptes) geplanten Feuerwehrtrainingszentrums wird bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung zurückgestellt. Für die Refinanzierung des Brandschutz- und Katastrophenschutzzentrums sind 8 Mio. € aus dem Verkauf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 77, ehemalige Feuerwache 1, eingeplant. Der diesen Betrag übersteigende Verkaufserlös von mindestens 6,5 Mio. € wird zur Finanzierung der Baumaßnahmen des Staffelkonzeptes eingesetzt. D: Finanzierung
    • a)Investitionskosten Zur Entwicklung der Investitionskosten wird auf die als Anlage beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung verwiesen. Die Refinanzierung der nicht durch Verkaufserlöse oder Mieteinsparungen angemieteter Objekte gedeckten Investitionsmittel erfolgt durch Umschichtungen im Budget der Branddirektion.
    • b)Personalkosten Die mit dem Grundsatzbeschluss festgelegten personellen Veränderungen werden unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2007 mit dem Stellenplan 2007 umgesetzt. Das hierfür notwendige Personalkostenbudget ist im Entwurf des Haushaltes 2007 und in der mittelfristigen Finanzplanung eingesetzt. Durch die Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
    • c)Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten unverändert weiter. Durch die Fortschreibung ist nicht mit einer Erhöhung der Sachkosten zu rechnen. Anlage 1 (ca. 18 KB) Anlage 2 (ca. 36 KB) Anlage 3 (ca. 554 KB) Anlage 3_Deckblatt (ca. 45 KB) Anlage 4 (ca. 45 KB) #Nebenvorlage: Antrag vom 12.12.2007, NR 715 Antrag vom 20.11.2007, OF 174/2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. September 2007Sie sind hier
    MM 219Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Standardraumprogramm, Brandschutzbedarfsplan
    Magistratsvortrag
  2. 20. November 2007OFOF 174/2Brandschutzkonzept der Stadt Frankfurt hier: Bereich 2 (Innenstadt und nordwestliche Stadtteile, sprich Ortsbezirk 2)Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 12. Dezember 2007NRNR 715M 219: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Standardprogramm, BrandschutzbedarfsplanSTVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf24 Beratungen
OBR 4
Sitzung 16 · 23.10.2007
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 17 · 23.10.2007
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 16 · 25.10.2007
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 16 · 26.10.2007
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 16 · 29.10.2007
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 219 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 17 · 29.10.2007
TO I, TOP 22
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 219 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 16 · 29.10.2007
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 16 · 30.10.2007
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung SPD

OBR 10
Sitzung 16 · 30.10.2007
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 16 · 30.10.2007
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 219 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 17 · 30.10.2007
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 17 · 30.10.2007
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 17 · 01.11.2007
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 17 · 02.11.2007
TO I, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 FAG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FAG und Nichtanwesenheit LINKE:

OBR 12
Sitzung 16 · 02.11.2007
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 16 · 08.11.2007
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 219 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 15 · 12.11.2007
TO I, TOP 11
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 13.11.2007
TO II, TOP 30
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 17 · 15.11.2007
TO II, TOP 59
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 16 · 10.12.2007
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPNPD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 18 · 10.12.2007
TO I, TOP 7
Beraten
1. Die Vorlage M 219 wird zurückgestellt, bis ein/e Vertreter/in des Magistrats dem Ortsbeirat 2 das Konzept erläutert hat. 2. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 11.12.2007
TO I, TOP 45
Angenommen
1. Der Vorlage M 219 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 715 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (M 219 = Annahme)NPD (M 219 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
SPD (Votum im Plenum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF; SPD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (M 219 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 13.12.2007
TO I, TOP 5
Angenommen
1. Der Vorlage M 219 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 715 zugestimmt. 2. 1. Der Vorlage NR 715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Seubert, Ursula Busch, Feldmayer sowie von Stadtrat Stein dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLREPNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); REP und NPD (M 219 = Annahme) zu 2. zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 21 · 03.03.2008
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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