Stromverteilerhäuschen in der Niederräder Landstraße / Ecke Buchenrodestraße gegen die Nutzung als Schlafplatz sichern
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zur Unterbindung der nächtlichen Nutzung eines Stromverteilerhäuschens als Schlafplatz durch Obdachlose. Die Begründung hebt die Sicherheits- und Hygienerisiken sowie die Belastung der Anwohnerschaft hervor und fordert ein koordiniertes Vorgehen zur Unterstützung der Obdachlosen.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 18.12.2026 antworten. Noch 63 Tage.Warum?
Niederräder Landstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Parkplatzsituation am Rennbahnpark/Rennbahnstraße in Niederrad25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gestaltung des Mainova-Pavillons an der Niederräder Landstraße / Buchenrodestraße25.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Niederrad: Trambahn-Vorrangschaltung am Blutspendedienst und in der Niederräder Landstraße - gezielte Optimierung zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich und gemeinsam mit den NetzDiensten Rhein-Main und der Mainova kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, um die nächtliche Nutzung des Stromverteilerhäuschens in der Niederräder Landstraße / Buchenrodestraße als Schlafplatz durch obdachlose Personen zu unterbinden und möglichen Gefahren für die Anwohnerschaft entgegenzuwirken.
Dazu gehören insbesondere
- die koordinierte Ansprache der betroffenen Personen durch die Straßensozialarbeit mit Vermittlung in bestehende Hilfsangebote;
- die Sicherung gegen unbefugten Zutritt (abschließbare Türen, technische Sicherung);
- die regelmäßige Kontrolle und Reinigung des Bereichs.
Begründung
Das Stromverteilerhäuschen in der Niederräder Landstraße / Buchenrodestraße wird wiederholt von obdachlosen Personen als nächtlicher Schlafplatz genutzt. Die Nutzung erfolgt ohne Genehmigung und stellt eine unbefugte Inanspruchnahme technischer Infrastruktur dar. Für die direkte Anwohnerschaft ergeben sich daraus erhebliche Belastungen, dazu gehören:
- Sicherheitsrisiken und Verunsicherung durch improvisierte Beleuchtung und Feuerquellen, da die Nähe elektronischer Anlagen ein Brand- und Unfallrisiko darstellt.
- Verunsicherung von Familien mit Kindern und älteren Menschen durch die nächtliche Präsenz unbekannter Personen im unmittelbaren Wohnumfeld.
- Hygienische Probleme wie zurückgelassene Abfälle, Lebensmittelreste und Exkremente führen zu Geruchsbelästigungen und ziehen Ungeziefer an.
- Lärmbelästigungen wie laute Gespräche und Bewegungen in den Abend- und Nachtstunden führen zu Ruhe- und Schlafstörungen mit gesundheitlichen Folgen für die Anwohner.
- Einschränkung des öffentlichen Raums, insbesondere für Kinder und Senioren, aus Angst vor Konflikten, was die Lebensqualität im Quartier mindert.
Gleichzeitig befinden sich die betroffenen Personen in einer sozialen Notsituation. Eine rein ordnungsrechtliche Räumung ohne begleitende Angebote würde die Probleme lediglich verlagern. Daher ist ein koordiniertes Vorgehen aus der Sicherung der Infrastruktur und der Einbindung bestehender Hilfsangebote erforderlich, um sowohl die Wohnqualität der Anwohnerschaft als auch die Situation der obdachlosen Menschen nachhaltig zu verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. September 2026 richtete Ortsbeirat 5 diese Direktanregung an den Magistrat.