Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats zur Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung beschreibt die Notwendigkeit einer Fortschreibung der bestehenden Pläne aufgrund veränderter Rahmenbedingungen. Ziel ist es, eine leistungsfähige Feuerwehr entsprechend den örtlichen Erfordernissen aufzustellen.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden sind nach § 2 der Feuerwehr-Organisationsverordnung alle zehn Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen (z.B. wachsende Stadt, veränderte Bedrohungslagen, erhöhtes Notrufaufkommen etc.) arbeitet die Branddirektion derzeit weiterhin an einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Zu der hierzu erforderlichen strategischen Neuausrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird auf den am 07.11.2019, § 4845, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vortrag des Magistrats vom 07.10.2019 (M 157) "Personalstrategische Ausrichtung des mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes der Branddirektion bis zum Jahr 2040", verwiesen. Der Magistrat wird die Fortschreibung nach erfolgter Abstimmung vorlegen. Diese Maßnahme konnte aus arbeitskapazitären Gründen bislang noch nicht vollendet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. März 2020 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme