Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass alle Kinder und Jugendlichen im Ortsbezirk 9 die Möglichkeit erhalten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds zu beteiligen. Dies soll durch geeignete Verfahren gemäß der Hessischen Gemeindeordnung geschehen, um ihre Meinungen und Interessen ernst zu nehmen und ihre Selbstwirksamkeit zu fördern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass alle Kinder und Jugendlichen des Ortsbezirks im Laufe ihrer Jugend die Möglichkeit erhalten sollten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds in angemessenen Verfahren einbringen zu können, um so Erfahrungen von Beteiligung und Selbstwirksamkeit zu sammeln.
Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten zu berichten,
welche geeigneten Verfahren zur Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß §4c HGO bei Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 in der laufenden Wahlperiode entwickelt und angewendet wurden bzw. werden. Dies betrifft nicht nur klassische Kinder- und Jugendprojekte wie Spielplätze, sondern ausdrücklich auch Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und Bauleitplanung.
Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte umfassen:
- Welche abgeschlossenen und laufenden Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 wurden bzw. werden als "die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührend" eingestuft?
- Welche Verfahren wurden bzw. werden zur Beteiligung gemäß HGO §4c bei diesen Vorhaben entwickelt und angewendet?
- Welche Schulen und Jugendeinrichtungen wurden bzw. werden dabei einbezogen?
- Wie wurden bzw. werden die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet?
Begründung
"Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!", erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.1.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds ist durch die Hessische Gemeindeordnung (§4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungs-Erfahrungen sammeln können. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 4. Februar 2025Sie sind hierOFOF 947/9Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2025OMOM 6573Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 26. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 830Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9Stellungnahme
- 10. Juni 2025OFOF 1055/9Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme