Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich zur Verzögerung der Bauarbeiten an den Wohngebäuden Kleine Seestraße 5 bis 7. Er plant, mit den Bauherren in Kontakt zu treten, um die Fertigstellung zu beschleunigen und fordert den Eigentümer von Kleine Seestraße 7 auf, den Bauzaun zu entfernen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.), 2.) und 5.):
Die Gründe für die Verzögerung der Bauarbeiten liegen im Verantwortungsbereich der Bauherrschaft und sind dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten die Fertigstellung der Baumaßnahmen repressiv zu beschleunigen. Er beabsichtigt jedoch mit den am Bau Beteiligten Kontakt aufzunehmen, um sich für den Abschluss der Maßnahmen einzusetzen.
Zu 3.) und 4.):
Für die Liegenschaft Kleine Seestraße 5 wurde vom Magistrat eine Sondernutzungserlaubnis für die Bauzaunfläche erteilt. Die Fläche wurde mittlerweile abgenommen und der Gehweg wiederhergestellt. Für die Liegenschaft Kleine Seestraße 7 wurde jedoch keine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Der Eigentümer wird vom Magistrat aufgefordert, den Bauzaun von der öffentlichen Fläche zu entfernen. Der Magistrat geht davon aus, dass die Fläche der Allgemeinheit kurzfristig wieder zur Verfügung steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2024OFOF 1018/2Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2024VV 1047Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7Anfrage
- 7. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 214Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab