Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Ursachen für die Verzögerung beim Bau der Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7 zu klären und Maßnahmen zur Fertigstellung zu erfragen. Die langanhaltende Baustelle hat zu erheblichen Problemen für die Anwohnenden geführt, insbesondere für Fußgänger. Es wird erwartet, dass die Stadt klare Informationen und Zeitrahmen zur Fertigstellung liefert.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- warum die Gebäude Kleine Seestraße 5 bis 7 seit über fünf Jahren nicht fertiggestellt werden;
- ob und wann mit einer Fertigstellung gerechnet werden kann;
- warum nach wie vor Bauzäune die Eingänge zu den Gebäuden verstellen, obwohl dort längst gewohnt wird;
- warum der Gehsteig im Bereich beider Gebäude nicht fertiggestellt wird;
- welche Maßnahmen seitens der Stadt (der Bauaufsicht) bislang unternommen wurden, um die langjährige Baustelle fertigzustellen.
Begründung
Die Dauerbaustelle in der Kleinen Seestraße mit Dachgeschossaufstockung (laut Anwohnenden seit mindestens 2017) und die Nichtfertigstellung des Gehsteigs stellen für Anwohnende und insbesondere für zu Fuß Gehende seit Jahren ein Ärgernis dar. In der schmalen Straße sind häufig Bewohner*innen des gegenüber liegenden Altenheims unterwegs, die Autos kaum ausweichen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2024OFOF 1018/2Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2024Sie sind hierVV 1047Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7Anfrage
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 214Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen