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Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger

Vorlagentyp: B
139 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren19 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, ein gesundheitsförderndes Frühstücksangebot in Frankfurter Kitas auszubauen, insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen. Ziel ist es, allen Kindern unabhängig von ihrer finanziellen Situation eine gesunde Mahlzeit anzubieten. Die Träger fordern eine dauerhafte Finanzierung, um die Nachhaltigkeit des Angebots zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 21.03.2024, § 4504 (B 472), wurden alle Träger angeschrieben und über die Projektförderung "Gesundes Frühstück in der Kita" und das damit verbundene Antragsverfahren informiert: Für Kinderbetreuungseinrichtungen mit besonderen sozialen Bedarfslagen stehen für das Haushaltsjahr 2024 zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Ziel ist der Auf- und Ausbau einer gesundheitsfördernden Verpflegung, insbesondere der Ausbau eines möglichst flächendeckenden Frühstücksangebots.

Es war angedacht, dass bei der Priorisierung der Mittelverwendung Kinderbetreuungseinrichtungen in Stadtteilen mit besonderen sozial verdichteten Problemlagen eine besondere Berücksichtigung finden. Demzufolge wären Kitas berechtigt, die entweder

  • Mittel des Besonderen Förderauftrags (BeFö) erhalten oder
  • Teil eines Kinder- und Familienzentrums sind oder
  • Kitas, in denen mindestens 51% der betreuten Kinder Unterstützungsleistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe erhalten.

Träger haben die Möglichkeit, gesammelt für die Kitas in ihrer Trägerschaft, die zusätzlichen Mittel zu beantragen.

Das Stadtschulamt erhielt eine gebündelte Rückmeldung durch die Träger, dass das Antragsverfahren mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand verbunden sei, der nicht im Verhältnis zum Förderbetrag stehe. Die Träger gaben zudem an, dass eine einmalige Förderung von ca. 1.000 € pro Einrichtung nicht ausreiche, um langfristig ausreichend Lebensmittel für ein ausgewogenes Frühstück einzukaufen. Auch die Entlastung der Eltern wäre marginal. Ebenso wiesen sie darauf hin, dass sie aufgrund des geänderten Verfahrens Bildung und Teilhabe (BUT) nicht wissen, welche Kinder Unterstützungsleistungen durch die wirtschaftliche Jugendhilfe erhielten.

Daraufhin wurden am 15.04.2024 bei einem gemeinsamen Termin zwischen Frankfurter Trägern und Stadtschulamt unterschiedliche mögliche Verfahren erörtert und den Trägern angeboten, die Verfahren so zu verändern, dass der Verwaltungsaufwand für sie akzeptabel sei. Die Träger wiesen weiterhin darauf hin, dass die Summe von 500.000 € nicht auskömmlich sei, um ein flächendeckendes Frühstücksangebot weiterzuentwickeln. Dieses Problem bestehe, unabhängig vom Antragsverfahren des Stadtschulamtes. Deshalb wollten sich die Träger im Nachgang zu dem Termin nochmal intern abstimmen und nach möglichen Lösungen suchen.

Bestandteil des Etat-Antrags war zudem, dass insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Dies ist aus pädagogischer Sicht und in der Organisation einer Kita nicht umsetzbar. Den pädagogischen Fachkräften vor Ort ist es nicht möglich die Bedarfslagen bzw. die finanziellen Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei) ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei, chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden.

Die Träger teilen ausdrücklich die im Antrag E 86 formulierten Ziele, Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine Teilhabe an einem gesunden Frühstück zu ermöglichen. Bislang werden Frühstücks- oder Getränkekosten aus der BuT-Förderung herausgerechnet. Daher vertreten die Träger den Standpunkt, dass die Mittel im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gesteuert werden sollten. Somit könnten die Mittel zielgenau eingesetzt werden.

Nach unserem Kenntnisstand waren in der Vergangenheit 6.000 Kinder betroffen, die über BuT ein Kita-Mittagessen in Anspruch genommen haben.

Bislang gibt es für die Frankfurter Kindertagesbetreuung keinen (städtischen) Beschluss, der ein Frühstücksangebot einfordert. Bezüglich der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen existieren jedoch gesetzliche Vorgaben. Hiernach ist die Erteilung der Betriebserlaubnis an die Anforderung geknüpft, ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in Krippe, Kindergarten und Hort zu unterstützen (§45 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). In diesem Rahmen setzen sich Träger mit dem Thema "Gesunde Ernährung" auseinander. Über die Form der Verpflegung im jeweiligen Angebot (Krippe, Kindergarten, Hort) entscheiden die Träger. Hinsichtlich der bestehenden Frühstücksangebote bzw. -konzepte, liegt dem Stadtschulamt keine systematische Erhebung des IST-Zustandes vor. Gleichwohl bieten einige Frankfurter Träger bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Für die Einrichtungen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt ist beabsichtigt im Jahr 2025 eine Einführung von Frühstück anzubieten (in den bestehenden Einrichtungen, in denen es die Mehrheit der Eltern wünscht). Ansonsten erhalten die Kinder in den Kitas, die entsprechend mit Mittagsversorgung angemeldet wurden, ein Mittagessen. Es wird auch ein kleiner Nachmittagssnack für diese Kinder angeboten. Beim Eigenbetrieb entrichten Eltern bspw. für das Mittagessen einen Beitrag, der sich an den jeweiligen Kosten für Kochen oder Cook-und Chillverfahren bemisst. Die Qualität des Essens ist bei Kita Frankfurt (gemeinsam mit dem Gesamtelternbeirat) für entsprechende Ausschreibungen und Umsetzungen definiert und ist an den Empfehlungen des Deutschen Instituts für Ernährung orientiert.

Alle Akteure sind sich einig, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung entscheidend für die Gesundheit und das Wohlempfinden von Kindern und Jugendlichen ist. Mit dem Angebot "Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Hessen" wurde durch die Verbraucherzentrale Hessen e. V eine eigenständige, zentrale Anlaufstelle zu den Themen Verpflegung und Ernährungsbildung in der hessischen Kindertagesbetreuung eingerichtet. Fachliche Grundlagen und wissenschaftliche Basis für ganzheitliche und nachhaltigere Ernährungsbildung bilden der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas sowie der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren.

Der "DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas" bietet für die Gestaltung eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigeren Speiseplans praktische Hinweise sowie konkrete Empfehlungen, wie die Verpflegung konzipiert und in einen pädagogischen Rahmen gebettet werden kann.

Gleichwohl bedeutet eine gesundheitsförderliche und nachhaltigere Verpflegung einen erheblichen organisatorischen und pädagogischen Mehraufwand. Unabhängig davon werden für die Auswahl und Zubereitung der Mahlzeiten insbesondere hauswirtschaftliche Fachkräfte mit Kenntnissen und Kompetenzen benötigt. Häufig sind die Hauswirtschaftskräfte - wie z.B. bei Kita Frankfurt - im Rahmen ihrer Arbeitszeit und Gehälter nicht für die Zubereitung eines Frühstücks vorgesehen.

Darüber hinaus bedarf es auch bei den pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen an zusätzlichen Qualifizierungen, da das Thema "Ernährungsbildung" nur ein Randthema im Rahmen der Ausbildung darstellt.

Zusammenfassend reicht nach Einschätzung der Frankfurter Trägerlandschaft die einmalige Förderung in Höhe von 500.000 € nicht aus, um ein Frühstücksangebot in Stadtteilen mit besonderen sozial verdichteten Problemlagen flächendeckend einzuführen. Die Träger wiesen darauf hin, dass damit das Angebot nach einer gewissen Zeit wieder eingestellt werden müsse, da die Mittel des Etatantrags dann aufgebraucht seien. Dies würde Erwartungshaltungen bei Eltern wecken, die nicht erfüllt werden könnten. Dies könne Diskriminierungsgefühle und Ungerechtigkeit herstellen und alle Beteiligten in ein Dilemma versetzen.

Nach Einschätzung der Frankfurter Trägerlandschaft braucht es ein entsprechendes Verfahren bzw. eine dauerhafte Finanzierung, um in (allen) Kindertageseinrichtungen ein Frühstück, für alle Kinder diskriminierungsfrei anbieten zu können.

Unabhängig davon haben zwei Träger ihre Anträge für insgesamt 6 Kindertageseinrichtungen beim Stadtschulamt gestellt. Insgesamt wurden 6.000 € ausgeschüttet. Eine Auswertung über die konkrete Umsetzung sowie wie viele Kinder jeweils eingebunden wurden, kann erst im

  1. Quartal 2025 erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2023EE 86Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier TrägerEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 18. Dezember 2023BB 472Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier TrägerMagistratsbericht
  3. 5. August 2024BB 297Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier TrägerMagistratsbericht
  4. 7. Februar 2025Sie sind hier
    BB 67Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger
    Magistratsbericht
  5. 10. März 2025OFOF 709/11Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien TrägerOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 17. März 2025OMOM 6616Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien TrägerDirektanregung
  7. 18. August 2025BB 298Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier TrägerMagistratsbericht
  8. 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 139 WochenSTST 316Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien TrägerStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 12
Sitzung 36 · 21.02.2025
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 36 · 21.02.2025
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 37 · 17.03.2025
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 6616 2025 1. Die Vorlage B 67 dient unter Hinweis auf OM 6616 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 36 · 18.03.2025
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Farbechte/linkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO II, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 36 · 20.03.2025
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 37 · 20.03.2025
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 37 · 21.03.2025
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 38 · 24.03.2025
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 14
Sitzung 37 · 24.03.2025
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFDPVoltdFfmFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBEGrüneSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 27.03.2025
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 22 · 31.03.2025
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 35 · 28.04.2025
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 67 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 38 · 08.09.2025
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 298) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6024,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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