AEDs in die Bürgerhäuser der Saalbau
Begründung
Bürgerhäuser der Saalbau Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 17.07.2020, 17.11.2020, 24.03.2021, 14.10.2021, 16.05.2022, 28.09.2022, 23.11.2022 und 20.02.2023 Schaut man sich die Versorgung des Frankfurter Stadtgebietes mit Defibrillatoren bzw. AEDs an, fällt die relativ bessere Ausstattung der Innenstadt bzw. der innenstadtnahen Stadtteile auf (siehe www.frankfurt-schockt.de und www.definetz.online.de). Das liegt vor allem an den zentralen ÖPNV-Stationen und der höheren Dichte großer Hotels, Firmen oder Institutionen. Allein der HR hält auf seinem Gelände in Frankfurt drei Geräte für den Notfall bereit. Stadtteile ohne große Einrichtungen oder Polizeirevier gehen leer aus. In vielen westlichen und nördlichen Stadtteilen gibt es laut dieser Übersichten nicht einen Defibrillator. Leider sind auch die Bürgerhäuser der Stadt bisher damit nicht ausgestattet. Das Personal und zu Notfällen gerufene Rettungskräfte befürworten die Geräte vor Ort jedoch seit langem. Um es noch einmal zu verdeutlichen: Der plötzliche Herztod gehört zu den häufigsten Todesursachen in den westlichen Industrieländern. Nach Schätzungen erleiden allein in Deutschland bis zu 100.000 Menschen jährlich einen Herzkreislaufstillstand, rund 1.000 Menschen davon im Groß-raum Frankfurt. Bei älteren Menschen ist der plötzliche Herztod oft Folge eines unbemerkten Herzinfarktes. Durch zunächst harmlose Infektionen, die auf den Herzmuskel übergreifen, kann er jedoch auch scheinbar völlig gesunde Jugendliche und Erwachsene treffen. Die häufigste Herzrhythmusstörung, die dem plötzlichen Herztod vorausgeht, ist das Kammerflimmern. Regelmäßige elektrische Impulse fehlen, das Herz flimmert unkoordiniert, Blut und Sauerstoff erreichen lebenswichtige Organe nicht. Wird das Gehirn nicht mehr versorgt, tritt nach wenigen Sekunden Bewusstlosigkeit ein. Mit jeder Minute sinkt die Überlebenschance um 7-10 Prozent. Hat der Herzmuskel seine letzten Energie- und Sauerstoffreserven verbraucht, kommt es zum Herzstillstand. Erste Hilfe-Maßnahmen können nur einen Minimalkreislauf erzeugen, um dem Absterben der Gehirnzellen entgegenzuwirken, und - da sie das Kammerflimmern nicht beenden können - nur die Zeit überbrücken, bis ein Defibrillator zum Einsatz kommt. (nach www.frankfurt-schockt.de"). Im Ernstfall ist den Betroffenen also entscheidend geholfen, wenn durch möglichst frühzeitige Defibrillation das "therapiefreie Intervall" bis zur Versorgung durch Rettungsdienst/Notarzt verkürzt wird. Helfende benötigen daher schnellstmöglichen Zugriff zu einem Defibrillator bzw. AED. Im Gegensatz zu Defibrillatoren aus dem Rettungsdienst oder Kliniken sind AEDs (automatisierter externer Defibrillator, "Laiendefibrillator") wegen ihrer Bau- und Funktionsweise besonders für Laienhelfer geeignet: die Geräte leiten selbsterklärend durch die Rettungsmaßnahmen, so dass jede/r, auch ohne Vorkenntnisse, die nötigen Maßnahmen durchführen kann. Eine in der Handhabung des Gerätes besonders geschulte Person ist nicht vonnöten. Nachdem dem Magistrat die Ausstattung der Saalbauten mit Defibrillatoren erfreulicherweise für eine finanziell vertretbare Maßnahme hält (Antwort von Dezernent Josef auf die Frage Nr. 2322), möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
- Der Magistrat wirkt im Aufsichtsrat der ABG Frankfurt Holding GmbH ein, die Bürgerhäuser der Saalbau GmbH mit je einem halbautomatischen AED auszustatten. Dies beinhaltet ebenso die nötigen Wartungsmaßnahmen.
- Da nicht alle AEDs für eine Anwendung bei Kindern unter acht Jahren zugelassen sind, soll ein Modell gewählt werden, das auch über einen "Kindermodus" verfügt.
- Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Sportvereine dabei unterstützt werden können, ein AED anzuschaffen und zu unterhalten.