AEDs in die Bürgerhäuser der Saalbau
Bericht
Der Magistrat wird die Punkte 1 und 2 zur kommenden Sitzung des Aufsichtsrates der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) anmelden und darüber beraten. Unabhängig davon, wird die ABG FRANKFURT HOLDING sukzessive Saalbauten mit Defibrillatoren auszustatten, nachdem die Stadt Frankfurt die Kostenübernahme erklärt hat. Sobald die Details des Verfahrens geklärt sind, wird mit der Ausstattung begonnen. Zu Punkt 3 des Beschlusses nimmt der Magistrat -Sportamt - wie folgt Stellung: Bei der finanziellen Unterstützung der aktuell rund 420 Frankfurter Turn- und Sportvereine ist das Sportamt an die 1996 in Kraft getretenen städtischen Sportförderrichtlinien gebunden. Nach diesen können Sportvereine beim Aufbau von Herzsportgruppen neben den Übungsleiterkosten und Kosten für Sportgeräte auch die in diesem Bereich vorgeschriebene Anschaffung eines Defibrillators als zuschussfähige Kosten geltend machen. Außerhalb von Herzsportgruppen ist eine (Teil-)Kostenübernahme für die Anschaffung von AEDs nach der geltenden Richtlinie nicht möglich. Es dient zur Kenntnis, dass die größeren Sporthallen des Sportamtes - die Eissporthalle Frankfurt, die Süwag-Arena und das Sport- und Freizeitzentrum Kalbach - mit jeweils einem AED ausgestattet sind. Die Geräte werden regelmäßig gewartet, die Mitarbeiter*innen erhalten eine jährliche Unterweisung in der Bedienung der Geräte. Für den Sportpark Preungesheim wird die Anschaffung eines AED geprüft.