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Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine mit einem Gesamtbetrag von 69.020,00 € zu unterstützen, um notwendige Sanierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten durchzuführen. Dies soll die Sicherheit und Attraktivität der Sportanlagen erhöhen und einen reibungslosen Sportbetrieb gewährleisten.

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Beschlussvorschlag

  1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 69.020,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
  2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A) Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Das Gelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. in der Feldgerichtstraße liegt unter Kanalniveau. Das anfallende Wasser der Duschen und Toiletten sowie das Regenwasser werden in das Kanalsystem des Clubs geleitet und von dort in den Kanal der Feldgerichtstraße mit Hilfe einer Hebeanlage gepumpt. Eine der zwei Pumpen ist nicht mehr funktionsfähig. Zudem sind die Rohrleitungen, Absperrschieber und Rückschlagklappen komplett marode. Eine Sanierung der Hebeanlage ist daher unbedingt erforderlich, um Überschwemmungen im Clubhaus zu verhindern.

Auf dem Sportgelände des SV Blau-Gelb Frankfurt e.V. fand eine Überprüfung durch den TÜV statt. Dort wurde festgestellt, dass auf den Flutlichtanlagen und dem Umkleidegebäude Blitzschutzanlagen errichtet werden müssen.

B) Alternativen

Keine

C) Lösungen

Durch die Sanierung der Hebeanlage beim Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. wird das Abpumpen des anfallenden Wassers in das Kanalsystem der Feldgerichtstraße gewährleistet und somit Überschwemmungen im Clubhaus vermieden.

Durch die Errichtung der Blitzschutzanlagen auf dem Vereinsgelände des SV Blau-Gelb Frankfurt e.V. werden die Auflagen des TÜV erfüllt und die Sicherheit für die Nutzer der Sportanlage erhöht.

D) Kosten

  1. Zuwendungshöhe

Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 69.020,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.

Bei einem Jugendanteil von 58,6 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 95.006,19 €, beläuft sich der städtische Zuschuss für die Sanierung der Hebeanlage des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. auf 47.503,00 €.

Für die Errichtung der Blitzschutzanlagen auf dem Vereinsgelände des SV Blau-Gelb Frankfurt e.V. beträgt der städtische Zuschuss 21.517,00 € bei einem Jugendanteil von 61,7 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 43.033,61 €.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 69.020,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

3. Zugehörige Kosten | keine

4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekostenkeine
b) sachliche Folgekostenkeine
c) Kapitalkosten
Abschreibungkeine
Kalkulatorische Verzinsungkeine

5. Jahreserträge | keine

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine

Anlage Vorschlagsliste (ca. 89 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Februar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.03.2025 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 34 · 27.03.2025
TO I, TOP 22
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONAfDVoltStv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF- BIG und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

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