Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Unterstützung notwendiger Kapitalmaßnahmen der Mainova AG - 2. Tranche
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) bei der Kapitalerhöhung der Mainova AG zu unterstützen. Dies geschieht durch eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 190,00 Mio. € im Jahr 2025, um die Kapitalausstattung der Mainova AG für die Klimawende sicherzustellen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der SWFH gemäß Grundsatzbeschluss (§ 4715 vom 02.05.2024, M 28/2024) die SWFH finanziell im Rahmen der Kapitalerhöhung der Mainova AG in Form von genehmigtem Kapital unterstützt, sofern dies erforderlich ist. Auf Basis des Stadtverordnetenbeschlusses § 5191 vom 19.09.2024 (M 110/2024) wurde das Eigenkapital der SWFH im November 2024 durch Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 170,00 Mio. € zur Durchführung der 1. Tranche aufgestockt.
- Es wird zugestimmt, dass der Magistrat die SWFH anweist, alles Notwendige zu veranlassen, damit die SWFH gemeinsam mit der Thüga AG bei der in 2025 folgenden 2. Tranche der Kapitalerhöhung teilnimmt und die von der Mainova AG herausgegebenen neuen Aktien im notwendigen Maße erwirbt, damit die Kapitalausstattung der Mainova AG für die Klimawende sichergestellt wird.
- Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin in 2025 im Sinne des Grundsatzbeschlusses § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) eine weitere Zuführung in die Kapitalrücklage der SWFH in Höhe von 190,00 Mio. € leistet. Die Mittel stehen im Investitionsprogramm 2024-2027, im Planjahr 2025, in der Produktgruppe 98.03 "Nicht fachspezifische Gesellschaften" unter der Projektdefinition 5.009388 "Eigenkapitaleinlage Stadtwerke Holding GmbH" zur Verfügung. Die Finanzierung wird im Rahmen der Investitionskreditaufnahme der Stadt Frankfurt am Main sichergestellt.
- Der Magistrat, vertreten durch das Dezernat VI Finanzen, Beteiligung und Personal, wird beauftragt, das Notwendige zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Gesellschafter Stadt Frankfurt am Main und Thüga AG unterstützen die von Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG initiierte Schaffung eines genehmigten Kapitals nach §§ 202 ff AktG, welches in der Hauptversammlung am 30.08.2023 durch die Aktionäre mittels Satzungsänderung beschlossen wurde.
Mit dem Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) hat die Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die notwendigen Kapitalmaßnahmen der Mainova AG zu unterstützen.
Ferner wurden mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung § 5044 vom 11.07.2024 (M 85/2024) die formalen Voraussetzungen und die gesellschaftsrechtlich erforderlichen Strukturen geschaffen, damit sich die beiden Hauptaktionäre an den anstehenden Kapitalerhöhungen beteiligen. Durch weiteren Beschluss § 5191 vom 19.09.2024 (M110/2024) haben die Stadtverordneten der Teilnahme an der
- Tranche der Kapitalerhöhung zugestimmt und zur Finanzierung des SWFH-Konzerns eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 170,00 Mio. € bewilligt. Die Platzierung der neuen Aktien der
- Tranche wurde im November 2024 erfolgreich abgeschlossen und das neue Kapital am
- November 2024 im Handelsregister der Mainova AG eingetragen. Hierfür hat die SWFH insgesamt rund 300 Mio. € investiert. Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG wollen im
- Quartal 2025 beschließen, vom genehmigten Kapital eine
- Tranche auszuüben und neue Inhaber- und neue Namensaktien auszugeben. Unter Berücksichtigung des Ausgabepreises erhöht sich das Eigenkapital der Mainova AG um voraussichtlich ca. 200 Mio. €. Damit muss die SWFH zur Beibehaltung ihres prozentualen Eigentumsanteils an der Mainova AG rund 150 Mio. € investieren.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Wie im Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) dargelegt, ist es sinnvoll, dass die SWFH die für die Kapitalerhöhung der Mainova AG notwendigen Finanzmittel nicht dauerhaft fremdfinanziert. Mithin wird das Eigenkapital der SWFH durch erneute Zuführung in die Kapitalrücklage - wie im Haushalt 2025 veranschlagt - mit einem Betrag von insgesamt 190,00 Mio. € aufgestockt.
Die SWFH hatte vorab 130,00 Mio. € in 2024 fremdfinanziert und aus betriebswirtschaftlicher Optimierung wird diese Kreditaufnahme zurückgeführt, so dass im April 2024 eine erste Zahlung erfolgt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf
Die Investition in das mittelbare Finanzanlagevermögen entspricht der mit § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) beschlossenen finanziellen Unterstützung der SWFH bei der Umsetzung der Kapitalmaßnahme i. H. v. bis zu 750,00 Mio. €
Im Finanzhaushalt 2024/2025 sind in der Produktgruppe 98.03 "Nicht fachspezifische Gesellschaften" unter der Projektdefinition 5.009388 "Eigenkapitaleinlage Stadtwerke Holding GmbH" folgende Mittelabflussraten veranschlagt:
| 2024 | 170,00 Mio. € |
| (realisiert Nov. 2024) 2025 | 190,00 Mio. € |
| 2026 | 180,00 Mio. € |
| 2027 | 180,00 Mio. € |
2. Jahresfolgekosten
Im Finanzplanungszeitraum werden hieraus Finanzierungskosten in Form von Zinsaufwendungen für aufzunehmende Refinanzierungsdarlehen entstehen, welche auch künftige Ergebnishaushalte und Jahresergebnisse der Stadt Frankfurt am Main belasten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Februar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt; CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)