Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH) hier: Unterstützung notwendiger Kapitalmaßnahmen der Mainova AG
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die notwendige Unterstützung der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zur Stärkung der Mainova AG durch Kapitaleinlagen zu genehmigen. Dies ist erforderlich, um die geplante Kapitalerhöhung zu realisieren und die finanzielle Stabilität der Mainova AG zu sichern.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a) die Stadt Frankfurt am Main als Alleingesellschafterin der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) dieser, als Hauptgesellschafterin der Mainova AG, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 zur M 28/2024 die Unterstützung bei der geplanten Kapitalerhöhung der Mainova AG durch Kapitaleinlagen von bis zu 750,00 Mio. € zugesichert hat und b) die Eigenkapitaleinlage von insg. 360,00 Mio. € bereits in Anspruch genommen wurde (§ 5191 vom 19.09.2024; M 110/2024 sowie § 5805 vom 27.02.2025; M 24/2025), c) zur Liquiditätssicherung eine weitere Kapitaleinlage in 2026 i. H. v. 165,00 Mio. € erforderlich ist und in 2027 von einem Finanzierungsbedarf von bis zu 225,00 Mio. € ausgegangen wird.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass hierfür im Entwurf des Haushaltplanes 2026 (Produktgruppe 98.03, Projekt 5.009388 "Eigenkapitaleinlage Stadtwerke Holding GmbH") weitere Mittel i. H. v. 180,00 Mio. € für das Jahr 2026 veranschlagt sind und für das Jahr 2027 180,00 Mio. € vorgesehen sind, die in 2026 verpflichtet werden können.
- Die Eigenkapitaleinlage für die Jahre 2026 und 2027 an die SWFH zur Unterstützung der notwendigen Kapitalmaßnahme der Mainova AG wird unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Anforderung bewilligt und freigegeben.
- Der Magistrat, vertreten durch das Dezernat VI Finanzen, Beteiligungen und Personal, wird beauftragt, das Notwendige zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Gesellschafter Stadt Frankfurt am Main und Thüga AG unterstützen die von Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG initiierte Schaffung eines genehmigten Kapitals nach §§ 202 ff AktG, welches in der Hauptversammlung am 30.08.2023 durch die Aktionäre mittels Satzungsänderung beschlossen wurde. Mit dem Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) hat die Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die notwendigen Kapitalmaßnahmen der Mainova AG zu unterstützen. Ferner wurden mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung § 5044 vom 11.07.2024 (M 85/2024) die formalen Voraussetzungen und die gesellschaftsrechtlich erforderlichen Strukturen geschaffen, damit sich die beiden Hauptaktionäre an den anstehenden Kapitalerhöhungen beteiligen. Mit den weiteren Beschlüssen § 5191 vom 19.09.2024 (M 110/2024) sowie § 5805 vom 27.02.2025 (M 24/2025) haben die Stadtverordneten der Teilnahme an der 1. und 2. Tranche der Kapitalerhöhung zugestimmt und zur Finanzierung des SWFH-Konzerns jeweils eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 170,00 Mio. € und 190 Mio. € bewilligt. Es steht noch die weitere, restliche Schaffung des genehmigten Kapitals aus.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Wie im Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) dargelegt, ist es sinnvoll, dass die SWFH die für die Kapitalerhöhung der Mainova AG notwendigen Finanzmittel nicht dauerhaft fremdfinanziert. In Erwartung von weiteren Entscheidungen des Vorstands und Aufsichtsrats der Mainova AG, vom genehmigten Kapital neue Inhaber- und neue Namensaktien auszugeben, wird sich die SWFH zur Beibehaltung ihres prozentualen Eigentumsanteils an der Mainova AG beteiligen und investieren müssen. Mit diesem Beschluss soll dann eine zeitnahe Unterstützung der SWFH seitens der Gesellschafterin Stadt ermöglicht werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf Die Investition in das mittelbare Finanzanlagevermögen entspricht der mit § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) beschlossenen finanziellen Unterstützung der SWFH bei der Umsetzung der Kapitalmaßnahme i. H. v. bis zu 750,00 Mio. €. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2026 sind in der Produktgruppe 98.03 "Nicht fachspezifische Gesellschaften" unter der Projektdefinition 5.009388 "Eigenkapitaleinlage Stadtwerke Holding GmbH" folgende Mittelabflussraten vorgesehen: 2024 170,00 Mio. € (realisiert) 2025 190,00 Mio. € (realisiert) 2026 180,00 Mio. € 2027 180,00 Mio. €
- Jahresfolgekosten Im Finanzplanungszeitraum werden hieraus Finanzierungskosten in Form von Zinsaufwendungen für aufzunehmende Refinanzierungsdarlehen entstehen, welche auch künftige Ergebnishaushalte und Jahresergebnisse der Stadt Frankfurt am Main belasten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Februar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt; CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) AfD (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)