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Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Unterstützung notwendiger Kapitalmaßnahmen der Mainova AG - 1. Tranche

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main beschließt die finanziellen Maßnahmen zur Unterstützung der Kapitalerhöhung der Mainova AG durch die SWFH. Die Unterstützung umfasst eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 170,0 Mio. €. Dies dient der Wahrung des prozentualen Eigentumsanteils an der Mainova AG und der Optimierung der Finanzierungsstruktur.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der SWFH gemäß Grundsatzbeschluss (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 02.05.2024, § 4715 (M 28)) die SWFH finanziell für Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung der Mainova AG in Form von genehmigten Kapital unterstützt, sofern dies erforderlich ist.
  2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin in 2024 hierfür eine Zuführung in die Kapitalrücklage der SWFH in Höhe von 170,0 Mio. € leistet. Die Finanzierung erfolgt aus dem Investitionsprogramm 2024-2027, Produktgruppe 98.03, Projektdefinition 5.009388 "Eigenkapitaleinlage Stadtwerke Holding GmbH".
  3. Der Magistrat, vertreten durch das Dezernat VI Finanzen, Beteiligung und Personal, wird beauftragt, nach Rechtskraft des Haushaltes 2024 das Notwendige zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Gesellschafter Stadt Frankfurt am Main und Thüga AG unterstützen die von Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG initiierte Schaffung eines genehmigten Kapitals nach §§ 202 ff. AktG, welches in der Hauptversammlung am 30.08.2023 durch die Aktionäre mittels Satzungsänderung beschlossen wurde.

Mit dem Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) hat die Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die notwendigen Kapitalmaßnahmen der Mainova AG zu unterstützen. Ferner wurden mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung § 5044 vom 11.07.2024 (M 85/2024) die formalen Voraussetzungen und gesellschaftsrechtlich erforderlichen Strukturen geschaffen, damit sich die beiden Hauptaktionäre an den anstehenden Kapitalerhöhungen beteiligen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG haben beschlossen, vom genehmigten Kapital eine

  1. Tranche auszuüben und neue Inhaber- und neue Namensaktien auszugeben. Unter Berücksichtigung des Ausgabepreises erhöht sich das Eigenkapital der Mainova AG um ca. 400 Mio. €. Damit muss SWFH zur Beibehaltung ihres prozentualen Eigentumsanteils an der Mainova AG rd. 300 Mio. € investieren. Wie im Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024), dargelegt, ist es sinnvoll, dass die SWFH die für die Kapitalerhöhung der Mainova AG notwendigen Finanzmittel nicht dauerhaft durch Fremdkapital finanziert. Von daher wird das Eigenkapital der SWFH durch Zuführung in die Kapitalrücklage zur Leistung der
  2. Tranche - wie im Haushalt 2024 veranschlagt - nach dessen Rechtskraft mit einem Betrag von 170,0 Mio. € aufgestockt.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Wie dargestellt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf

Die Investition in das Finanzanlagevermögen entspricht der mit § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) beschlossenen finanziellen Unterstützung der SWFH bei der Umsetzung der Kapitalmaßnahme i. H. v. bis zu 750,0 Mio. €.

Im Haushalt 2024/2025 sind derzeit die folgenden Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:

2024170,0
Mio. € 2025190,0
Mio. € 2026180,0
Mio. € 2027180,0
Mio. €

2. Jahresfolgekosten

Im Finanzplanungszeitraum werden hieraus Finanzierungskosten in Form von Zinsaufwendungen für entsprechende Refinanzierungsdarlehen entstehen, welche künftige Ergebnishaushalte und Jahresergebnisse der Stadt Frankfurt am Main belasten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. August 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.09.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 29 · 03.09.2024
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 110 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 17.09.2024
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltBFF-BIGFDPFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 19.09.2024
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

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