Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass derzeit kein Bedarf und keine Planung für die Nutzung des Gebäudes in der Rombergstraße 77a besteht. Ein Erwerb des Grundstücks ist nicht erforderlich, da die finanziellen Mittel im aktuellen Doppelhaushalt bereits verplant sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach aktuellem Stand bestehen weder ein konkreter Bedarf noch eine Planung seitens der Stadt Frankfurt. Für den Erwerb von Grundvermögen ist gem. § 108 HGO Voraussetzung, dass das Grundstück zur Erfüllung von Aufgaben erforderlich ist. Dies ist derzeit nicht ersichtlich.
Auch stehen für einen Erwerb im derzeitigen Doppelhaushalt keine Mittel zur Verfügung, da die verfügbaren Mittel bereits anderweitig verplant sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2024OFOF 1092/6Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77aOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2024OMOM 5977Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77aDirektanregung
- 7. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 216Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab