Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a
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Taunusblick — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- ÖPNV in Sindlingen-Nord stärken12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Taunusblick per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Rombergstraße 77a Kontakt aufzunehmen, um auf eine sinnvolle und den Bedürfnissen im Quartier angemessene Nutzung hinzuarbeiten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück zu erwerben.
Begründung
Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und befindet sich in einem trostlosen und verwahrlosten Zustand (siehe Bild). Das Grundstück liegt inmitten der verdichteten Wohnbebauung der Siedlung Taunusblick und wäre grundsätzlich nutzbar zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Siedlung - etwa als (Teil-)Standort eines projektierten Kinder- und Familienzentrums.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2024OFOF 1092/6Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77aOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2024Sie sind hierOMOM 5977Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77aDirektanregung
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 216Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats