Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt das Vorhaben des Ortsbeirats 5, eine Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße zu errichten. Er weist jedoch auf die Notwendigkeit einer OIB hin und betont, dass die Ausführung und Finanzierung nicht in städtischer Hand liegen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt das erinnerungskulturelle Engagement des Ortsbeirats 5, mit einer Stolperschwelle an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße zu erinnern, verweist aber mit Blick auf die übliche Vorgehensweise bei Stolpersteinen und Stolperschwellen auf die Notwendigkeit einer OIB.
Gleichwohl der Magistrat inhaltlich ausdrücklich die Verlegung von Stolpersteinen und Stolperschwellen befürwortet und deren Sichtbarkeit nicht zuletzt mit einer digitalen Plattform unterstützt, liegt die Ausführung und Finanzierung dieser Gedenkform nicht in städtischer Hand.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2024OFOF 1221/5Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der HansThomaStraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 8. November 2024OMOM 6104Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der HansThomaStraßeDirektanregung
- 7. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 210Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab