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Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, 2.000 Euro für die Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 bereitzustellen, um an das ehemalige jüdische Kinderhaus zu erinnern. Dies soll die Geschichte des Ortes verdeutlichen und das Gedenken an die deportierten Kinder fördern.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, für die Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus an diesem Ort 2.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Das 1911 eröffnete Kinderhaus geht auf den 1901 von Bertha Pappenheim und Henriette Fürth gegründeten Verein der Weiblichen Fürsorge e. V. zurück, ein "Israelitische[r] Frauenverein zur Förderung der gemeinnützigen Bestrebungen für die Gesamtinteressen der jüdischen Frauenwelt": Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die aus unterschiedlichen Gründen keine Menschen hatten, die sich um sie kümmern konnten. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Am 15. September 1942 räumte die Gestapo das Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 und deportierte die etwa 50 jüdischen Kinder mit ihren Betreuerinnen in das Konzentrationslager Theresienstadt. Einige der Kinder waren nicht einmal drei Jahre alt. Fast alle Deportierten wurden ermordet. Nur drei überlebten. Um das Jahr 2002 wurde das Gebäude abgerissen; nun steht dort ein Ärztehaus, u. a. mit einer Kinderarztpraxis. Oft warten Menschen vor dem Gebäude. Bislang gibt es dort keinen Hinweis auf das Kinderhaus an dieser Stelle. Gegenüber befindet sich auf einer Verkehrs-Restfläche der Platz der vergessenen Kinder, der mit einer Skulptur und einer Gedenktafel an dieses Verbrechen erinnert. Es wird jedoch nicht deutlich, wo genau das Kinderhaus stand. Eine Stolperschwelle vor Ort würde diesen Bezug verdeutlichen und dazu beitragen, die Geschichte im Viertel besser verorten zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2024OFOF 1221/5Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der HansThomaStraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 8. November 2024Sie sind hier
    OMOM 6104Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der HansThomaStraße
    Direktanregung
  3. 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 210Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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