Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern
Zusammenfassung
Im Bericht wird vorgeschlagen, eine Richtlinie zur Förderung gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte zu entwickeln. Dies soll die strukturellen Qualitäten solcher Projekte sichern und die bestehende Wohnungsbauförderung sinnvoll ergänzen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Unterstützung für gemeinwohlorientierte Bauvorhaben.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Zwischenbericht: Wir nehmen Bezug auf den Bericht B 338 des Magistrats vom 09.09.2024.
Der Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der strukturellen Qualitäten gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte soll im ersten Halbjahr 2025 vorgelegt werden.
Daran anknüpfend soll im zweiten Schritt eine Richtlinie erarbeitet werden, mit der die Entwicklung von Bauvorhaben in gemeinwohlorientierter Trägerschaft gefördert und somit die bestehende Wohnungsbauförderung sinnvoll ergänzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2022EE 120Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichernEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 15. April 2024BB 137Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
- 9. September 2024BB 338Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
- 7. Februar 2025Sie sind hierBB 45Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
- 21. Juli 2025BB 268Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
- 28. November 2025MM 194Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches WohnenMagistratsvortrag
- 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 187 WochenBB 482Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)