Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 31 Finanzen, Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichern

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
187 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren9 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Gewinnausschüttung der ABG an die Stadt Frankfurt in den kommenden Jahren erhöht werden kann, um finanzielle Unterstützung für gemeinschaftliche Wohnprojekte zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da steigende Baupreise viele wichtige Wohnbauprojekte gefährden. Ziel ist die Schaffung von dauerhaft preiswertem Wohnraum in Frankfurt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Im Hilgenfeld — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Im Hilgenfeld per E-Mail

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Gewinnausschüttung der ABG an die Stadt Frankfurt im Jahr 2022 und in den Folgejahren um 1 eine Million Euro erhöht werden kann und welche Konsequenzen dies hätte.

Diese Mittel sollen zweckgebunden für ein Programm bzw. einen Sonderfonds zur Unterstützung von Genossenschaften und gemeinschaftlichen Wohnprojekten verwendet.

Der Magistrat wird gebeten, bei positivem Prüfungsergebnis schnellstmöglich eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.

Begründung

Durch die stetig steigenden Baupreise kommen immer mehr Wohnbauprojekte von Genossenschaften oder gemeinschaftlichen Wohngruppen in finanzielle Schwierigkeiten. Es steht zu befürchten das ein Teil dieser wichtigen Projekte zur Schaffung dauerhaft preiswerten Wohnraums nicht realisiert werden können. Ein Beispiel sind die Wohnprojekte, welche am Hilgenfeld bauen. Neben den steigenden Baupreisen entstehen den Wohnprojekten hier zusätzliche Kosten im Vergleich zu anderen, bereits durchgeführten Konzeptverfahren, da die Projekte nicht auf städtischen Flächen oder auf Flächen des Liegenschaftsfonds realisiert werden. Die ABG Frankfurt Holding fungiert als Generalunternehmer und Erbbaurechtgeber und ist rechtlich gezwungen alle Planungs- und Herstellungskosten (bspw. Projektsteuerung und Grunderwerbsteuer) an die Wohnprojekte weiterzugeben. Durch eine Förderung aus einer erhöhten Gewinnausschüttung der ABG würde erreicht, dass die gemeinschaftlichen Wohnprojekte im Hilgenfeld mit denjenigen Projekten gleichgestellt werden, die ihr Konzept auf städtischen Flächen oder Flächen des Liegenschaftsfonds realisieren. Mit der zu erarbeitenden Förderrichtlinie soll zukünftig auf finanzielle Ungleichheiten, wie sie z.B. durch die Vergabe auf privaten Flächen entstehen können, angemessen reagieren werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2022Sie sind hier
    EE 120Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichern
    Etatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 15. April 2024BB 137Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  3. 9. September 2024BB 338Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  4. 7. Februar 2025BB 45Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  5. 21. Juli 2025BB 268Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht
  6. 28. November 2025MM 194Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches WohnenMagistratsvortrag
  7. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 187 WochenBB 482Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

31.06 Beteiligungsmanagement

Ausgaben 2025: 2 Mio € · im Antragsjahr 2022 1 Mio € — preisbereinigt +32 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 10
Sitzung 11 · 31.05.2022
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage E 120 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage E 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage E 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 11 · 11.10.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 120 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um zwei Monate)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 14 · 24.01.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 120 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 17 · 02.05.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 120 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 20 · 19.09.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 120 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 24 · 20.02.2024
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 120 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 26 · 23.04.2024
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 137) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2357,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen