Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte
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Zusammenfassung
Der Bericht behandelt die Förderung des sozialen Zusammenlebens sowie klimaneutraler Wohnprojekte in Frankfurt. Es wird berichtet, dass die Obererbbaurechtsverträge für zwei Projekte abgeschlossen wurden, die Unterzeichnung der Untererbbaurechtsverträge jedoch noch aussteht. Geplante Schritte zur Realisierung der Projekte werden angekündigt.
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Im Hilgenfeld — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Im Hilgenfeld per E-MailBericht
Auf die Zwischenberichte B 395 vom 10.10.2022, B 124 vom 10.03.2023, B 343 vom 18.09.2023, B 104 vom 15.03.2024, B 339 vom 09.09.2024, B 159 vom 25.04.2025, B 355 vom 22.09.2025 und B 57 vom 13.02.2026 wird Bezug genommen. Gegenüber dem letzten Zwischenbericht hat sich der Sachstand wie folgt verändert: Die Obererbbaurechtsverträge zwischen der ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) und der Waisenhaus Stiftung, in deren Eigentum sich die Grundstücke befinden, auf denen die Projekte der "Freunde für's Leben" e.V. (inklusives Wohnprojekt) sowie der KEG mbH (Kooperationsprojekt mit der WiF e.V. für Auszubildende) realisiert werden sollen, wurden Anfang 2026 abgeschlossen. Die Untererbbaurechtsverträge für die jeweiligen Projektgrundstücke Im Hilgenfeld konnten bislang noch nicht abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung soll jedoch zeitnah erfolgen, damit die Bauvorhaben in die Realisierung kommen. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Veränderungen des Sachstands gemäß der letzten Berichte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 45 zurück — Etatantrag von GRÜNE, SPD, FDP, Volt, beschlossen am 4. Mai 2022.