Produktbereich: 17 Produktgruppe: 17.01 Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, 330.000 Euro für die Förderung des sozialen Zusammenlebens und klimaneutraler Bauprojekte für Wohngruppen im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen. Dies soll dazu beitragen, die höheren Kosten, die durch nicht städtisch erworbene Grundstücke entstehen, für die Bauherrinnen und Bauherren zu mildern und die Entwicklung gemeinschaftlicher Wohnprojekte zu unterstützen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Förderung des sozialen Zusammenlebens und CO2-neutraler Bauprojekte für Wohngruppen, die sich in städtischen Konzeptverfahren erfolgreich durchgesetzt haben und die nicht auf städtischen oder über den Liegenschaftsfonds erworbenen Grundstücken bauen wollen und die somit gegenüber diesen deutlich höhere Kosten tragen müssen, soll in das Haushaltsjahr 2022 eine Summe von 330.000 Euro eingestellt werden. Diese Mittel sollen direkt an die beauftragten Bauherr*innen ausgezahlt werden können. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt. Unabhängig davon wird der Magistrat beauftragt, eine Förderrichtlinie für gemeinschaftliche Wohnprojekte zu erarbeiten. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.
Begründung
Gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte leisten aufgrund ihrer Konzepte einen großen Anteil am sozialem Leben in ihren Stadtteilen. Bauprojekte, die darüber hinaus einen Beitrag zu CO2-Neutralität leisten, sollen durch die damit einhergehenden höheren Kosten nicht belastet werden. Deshalb sollen Wohnprojekte im obigen Sinne, die sich bei Konzeptvergaben mit vorbildlichen Konzepten für die Förderung des sozialen Zusammenlebens und mit Blick auf klimaverträglichen Betrieb durchsetzen konnten, finanziell unterstützt werden. Ziel ist es außerdem, eine Förderrichtlinie zu erarbeiten, um zukünftig auf finanzielle Ungleichheiten, wie sie durch die Vergabe auf privaten Flächen entstehen, angemessen reagieren zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau angenommen. Der Magistrat antwortete am 10. Oktober 2022 mit dem Bericht B 395. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 23 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- BFolgeB 124 — Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte · Magistratsbericht
- BFolgeB 343 — Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte · Magistratsbericht
- BFolgeB 104 — Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte · Magistratsbericht
- BFolgeB 339 — Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte · Magistratsbericht
- BFolgeB 159 — Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte · Magistratsbericht
- BFolgeB 355 — Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte · Magistratsbericht
- BFolgeB 57 — Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte · Magistratsbericht
- BFolgeB 280 — Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte · Magistratsbericht
17.01 Wohnen
Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2022 25 Mio € — preisbereinigt +7 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)