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Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte im Neubaugebiet Hilgenfeld, die auf nichtstädtischen Flächen geplant sind. Es wird erwartet, dass die Kostenermittlung im Jahr 2024 abgeschlossen wird, um die Projekte weiter voranzutreiben.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Zwischenbericht: Auf den Zwischenbericht B395 vom 10.10.2022 wird Bezug genommen.

Momentan gibt es drei gemeinschaftliche Wohnprojekte, die gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 (§ 1832 Anl. 14) förderfähig sind, da diese auf nichtstädtischen Flächen geplant sind. Hinzu kommt ein viertes Wohnprojekt, sobald das Konzeptverfahren dafür abgeschlossen wird. Weitere Konzeptverfahren auf nichtstädtischen Flächen sind nicht in Planung.

Alle vier Grundstücke liegen im Neubaugebiet Hilgenfeld und sind im Eigentum von Stiftungen. Das gesamte Baugebiet wird im Auftrag verschiedener Stiftungen von der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH entwickelt. Die dabei entstehenden Kosten werden anteilig an die gemeinschaftlichen Wohnprojekte weitergegeben. Teile dieser Kosten sollen durch das zur Verfügung gestellte Budget finanziert werden.

Der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Durchführung, Förderung und Sicherung der Ziele und Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplans Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld wurde Ende 2022 abgeschlossen. Damit liegt nun eine wesentliche Voraussetzung für rechtlich verbindliche Regelungen zwischen der ABG Frankfurt Holding GmbH und den gemeinschaftlichen Wohnprojekten bezüglich der entstehenden Kosten und deren Weiterberechnung vor.

Allerdings werden Umlegungsplan sowie die Grundstücksbildung voraussichtlich erst im

  1. Quartal 2024 rechtskräftig sein. Der Baubeginn ist zudem zwischenzeitlich auf Anfang 2024 verschoben worden. Entsprechend konnten die jeweiligen Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sicher beziffert werden. Die Mittel konnten folglich bis dato noch nicht zur Kompensation der Mehrkosten eingesetzt werden. Es wird damit gerechnet, dass die notwendige Kostenermittlung im Jahr 2024 möglich ist. Daneben sind erste Entwürfe für die Richtlinien zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte erarbeitet worden. Diese Entwürfe werden im nächsten Schritt mit den einzubindenden Fachämtern abgestimmt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. März 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 45 zurück — Etatantrag von GRÜNE, SPD, FDP, Volt, beschlossen am 4. Mai 2022. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 20 · 02.05.2023
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 18 · 13.06.2023
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 124 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

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