Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Frankfurt am Main, die auf nichtstädtischen Flächen realisiert werden sollen. Es wird erwartet, dass die Kosten für diese Projekte erst im Jahr 2024 anfallen, während die Richtlinien zur Förderung in Abstimmung sind.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Zwischenbericht: Auf die Zwischenberichte B 395 vom 10.10.2022 und B 124 vom 10.03.2023 wird Bezug genommen.
Momentan gibt es drei gemeinschaftliche Wohnprojekte, die gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 (§ 1832 Anl.
14) förderfähig sind, da diese aktuell auf nichtstädtischen Flächen umgesetzt werden. Ein Konzeptverfahren für ein weiteres Wohnprojekt, das auf nichtstädtischen Flächen realisiert werden soll, ist für 2024 geplant. Weitere Konzeptverfahren auf nichtstädtischen Flächen sind momentan nicht in Planung.
Die vier aufgeführten Grundstücke liegen im Neubaugebiet Hilgenfeld und sind im Eigentum von Stiftungen. Das gesamte Baugebiet wird im Auftrag verschiedener Stiftungen von der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH entwickelt. Die dabei entstehenden Erschließungs- und Entwicklungskosten werden anteilig an die gemeinschaftlichen Wohnprojekte weitergegeben. Teile dieser Kosten sollen über das zur Verfügung gestellte Budget finanziert werden.
Nachdem Ende 2022 der städtebauliche Vertrag für das Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld abgeschlossen wurde, ist nun auch der Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld von den Stadtverordneten beschlossen worden (§ 3603 vom 20.07.2023). Wesentliche Voraussetzungen für rechtlich verbindliche Regelungen zwischen der ABG Frankfurt Holding GmbH und den gemeinschaftlichen Wohnprojekten bezüglich der entstehenden Kosten und deren Weiterberechnung liegen damit nun vor. Allerdings werden der Umlegungsplan sowie die Grundstücksbildung voraussichtlich erst im
- Quartal 2024 rechtskräftig sein. Ein erster sogenannter Vorvertrag wurde bereits zwischen der ABG Frankfurt Holding GmbH und dem Projekt "Freunde für's Leben e.V." abgeschlossen. Kosten, die schon vor dem voraussichtlichen Baubeginn in 2024 anfallen und auf Grundlage des Vertrages an "Freunde für's Leben e.V." berechnet werden könnten, sind von der ABG Frankfurt Holding GmbH noch nicht in Rechnung gestellt worden. Weitere Kosten, die den Projekten von der ABG in Rechnung gestellt werden könnten, werden nach heutigem Wissensstand nicht vor Baubeginn anfallen. Die Mittel konnten folglich bis dato noch nicht zur Kompensation anfallender Mehrkosten eingesetzt werden. Es wird damit gerechnet, dass die Kosten erst im Jahr 2024 anfallen werden. Daneben gibt es erste Entwürfe für die Richtlinien zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Diese Entwürfe befinden sich aktuell in der Abstimmung mit den einzubindenden Fachämtern, sodass voraussichtlich in 2023 ein Entwurf zur Beschlussfassung erstellt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. September 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 45 zurück — Etatantrag von GRÜNE, SPD, FDP, Volt, beschlossen am 4. Mai 2022. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)