Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte
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Zusammenfassung
Im Bericht wird die Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt durch gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte vorgeschlagen. Es wird erwartet, dass die notwendigen vertraglichen Grundlagen bis Anfang 2026 hergestellt werden, um die Förderung sicherzustellen.
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Im Hilgenfeld — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte21.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Im Hilgenfeld per E-MailBericht
Gegenüber dem letzten Zwischenbericht hat sich der Sachstand wie folgt verändert: Die Erbbaurechtsverträge zwischen der ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG)und der Stiftung Waisenhaus, in deren Eigentum sich die Grundstücke befinden, auf denen die Projekte der "Freunde für's Leben" e.V. (inklusives Wohnprojekt) sowie der BSMF (Kooperationsprojekt mit der WiF e.V. für Auszubildende) realisiert werden sollen, wurden doch nicht wie geplant im Herbst 2025 abgeschlossen. Infolgedessen konnten die Untererbbaurechtsverträge für die jeweiligen Projekt-Grundstücke im Hilgenfeld ebenfalls nicht abgeschlossen werden. Dementsprechend existiert auch noch keine vertragliche Grundlage, anhand derer die ABG gegenüber den Projektträger:innen die förderfähigen Kosten geltend machen könnte. Laut Auskunft der ABG geht man nun davon aus, dass die Erbbaurechtsverträge mit der Stiftung Anfang 2026 abgeschlossen werden können. Das Amt für Wohnungswesen geht davon aus, dass die Untererbbaurechtsverträge dann zeitnah mit den Projektträger:innen abgeschlossen werden und im Anschluss daran die förderfähigen Kosten von der ABG geltend gemacht werden. Ansonsten gibt es keine weiteren Veränderungen des Sachstands gemäß B 355 vom 22.09.2025.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Februar 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 45 zurück — Etatantrag von GRÜNE, SPD, FDP, Volt, beschlossen am 4. Mai 2022. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)