Bebauung im Hilgenfeld umsetzen
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Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplans 813 für das Hilgenfeld wird der fortschreitende Bau von Wohn- und Sozialeinrichtungen sowie von Ladenflächen dargestellt. Der Magistrat erwartet keine besonderen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Bauvorhaben.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Im Hilgenfeld — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte21.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Im Hilgenfeld per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Bebauungsplan Nr. 813 - Hilgenfeld - ist im Dezember 2023 in Kraft getreten. Seitdem wurden zahlreiche Baugenehmigungen erteilt. Die Erschließungsanlagen sind bis auf Restarbeiten weitgehend hergestellt. Nach Auskunft der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH laufen die Neubaumaßmaßnahmen auf den Baufeldern wie geplant, besondere Schwierigkeiten werden bei der Bebauung nicht erwartet. Der Baubeginn der ersten Hochbauvorhaben war im Frühjahr 2026. Die technische Infrastruktur ist mit Herstellung der Erschließungsanlagen weitgehend vorhanden. Die Grün- und Freiraumgestaltung soll sukzessive erfolgen. Die soziale Infrastruktur (Kindertageseinrichtungen) sowie geplanten Ladeneinheiten sollen gemeinsam mit den weiteren Hochbauten entstehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2025OFOF 1110/10Bebauung im Hilgenfeld umsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025OMOM 7543Bebauung im Hilgenfeld umsetzenDirektanregung
- 13. Juli 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1085Bebauung im Hilgenfeld umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab